Hallo, hab auch noch was gefunden:
Grundsätzlich darf jeder Händler pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkaufen, so die IHK. Allerdings ist der erstmalige Verkauf mindestens zwei Wochen vorher dem örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz anzuzeigen. Eine erneute Anzeige ist nicht notwendig, wenn pyrotechnische Gegenstände jährlich wiederkehrend zu Silvester vertrieben werden. Der Händler muss jedoch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz unterrichten, wenn er den Vertrieb einstellt.
Quelle:
http://www.ihk-nordwestfalen.de/medi...hp?seitenID=76