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Alt 06.01.2008, 20:53   #1
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Kuehni macht alles soweit korrekt

Feuerwerksverkauf


Hab mich hier mal bisschen umgesehen ob ich was zum Thema finde, war aber nix. Wie sieht es eigentlich mit Feuerwerksverkauf zu Silvester aus? Brauch ich dazu eine extra Erlaubnis oder reicht das mit meiner normalen Gewerbeanmeldung? Muss das dann darin vermerkt sein??

Vielen Dank im voraus.
Kuehni ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.01.2008, 21:14   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
auf Anhieb hab' ich dies gefunden
Demnach muss das bei der zuständigen, städtischen Gewerbebehörde (Ordnungsamt, Gewerbeamt, Stadtbüro ... je nach dem, wie das in deiner Kommune organisiert ist) angemeldet werden.

in diesem Forum solltest du auch fündig werden nasch meinem ersten Überblick
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 21:14   #3
TP-Greis
 
Benutzerbild von steff11
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Hochfranken
steff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine User
Tach Kuehni.
Die Tatsache, dass nicht jeder zweite Kiosk mit ein paar kasachischen Krachern den schnellen Euro macht, beweist schlüssig, dass das Geschäft einer strengen Zugangsbeschränkung unterliegt. Ist ja auch völlig plausibel.
steff11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2008, 10:36   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2006
celtic macht alles soweit korrekt
Hallo, hab auch noch was gefunden:

Grundsätzlich darf jeder Händler pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkaufen, so die IHK. Allerdings ist der erstmalige Verkauf mindestens zwei Wochen vorher dem örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz anzuzeigen. Eine erneute Anzeige ist nicht notwendig, wenn pyrotechnische Gegenstände jährlich wiederkehrend zu Silvester vertrieben werden. Der Händler muss jedoch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz unterrichten, wenn er den Vertrieb einstellt.

Quelle: http://www.ihk-nordwestfalen.de/medi...hp?seitenID=76
__________________
PC Hardware
celtic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 23:44   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
Kuehni macht alles soweit korrekt
und ich denke mal, das ich dies dann in der GewA aufführen muss, somit müsste ich mein Gewerbe praktisch ummelden oder?
Kuehni ist offline   Mit Zitat antworten
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