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Thema: Import-Existenzgründung-Zoll-Steuern-HILFE

  1. #1
    TP-Newbie nightnurse35 macht alles soweit korrekt
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    Import-Existenzgründung-Zoll-Steuern-HILFE

    Hallo vorneweg,

    ich bin ne lady aus berlin, die in diesem forum schon länger unterwegs war. hab natürlich die suchfunktion benutzt um nicht gleich diesen hinweis als antwort zu bekommen.

    aber ganz konkret wurde das ganze für meinen kleinen kopf nicht beantwortet.

    folgendes:
    ich hab schon ware aus asien importiert,teils war da nix mit zoll, doch kam auch zoll und umsatzsteuer auf mich zu. das hab ich jetzt dreimal gemacht und nun geht es um die gewerbeanmeldung. da habe ich mich auch schon belesen, wohl nicht genug.

    a)welche form müsste ich als unternehmer anstreben?bei mir geht es vorrangig um import, aber vielleicht auch ma inländische einkäufe.ist ja klar.
    ich weiß, dass ich die einfuhrumsatzsteuer vom FA zurückbekomme, aber das nur bei einer bestimmten unternehmerregelung.
    wie läuft das ab? wird die beim FA monatlich oder vierteljährlich eingereicht?

    b)der zoll scheint nicht jedes paket zu kontrollieren.wie komme ich auf ne einwandfreie buchung, wenn bei einem nicht zollbeschautem paket die einfuhrumsatzsteuer "unter dem tisch" ist? meldet man das dem zollamt nachträglich?
    meldet man sich eigentlich nicht sowieso beim zollamt mit seiner umsazsteuernummer an?

    ich hoffe, das klang jetzt nicht alzu doof. freu mich über hilfe.
    vg anja

  2. #2
    TP-Insider digimassa bringt sich richtig ein Avatar von digimassa
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    Na ja, bin aus Österreich, also kann ich die Fragen eher allgemein beantworten:
    Zum Gewerbe würde ich meinen, dass du ein Handelsgewerbe anmelden wirst müssen, wo du einkaufst ist egal, von Bedeutung ist eher, was du verkaufen willst.
    Zur Umsatzsteuer gilt: Du kannst bis zu einem gewissen Jahresumsatz (so irgendwo zwischen 25 und 30k € ) aussuchen, ob du mit oder ohne machst, darüber mußt du mit USt. Mit heißt, das du von allen getätigten Umsätzen die entsprechende USt abführen mußt, davon kannst du von dir bezahlte USt als Vorsteuer abziehen. Ob mit oder ohne vorteilhafter ist, hängt von den Umständen ab; IMO wichtig ist, ob deine Kunden Endverbraucher sind oder Unternehmer, wenn Ersteres hast du natürlich einen Preisvorteil wenn du ohne Aufschlag der USt anbieten kannst.
    Zur Verzollung glaube ich, dass du bei gewerblicher Einfuhr nicht mehr als Postpaket verschicken lässt sondern die Dienste einer Spedition oder ähnlichen Einrichtung in Anspruch nehmen wirst müssen womit ohnedies jede Sendung ordnungsgemäß verzollt wird. Für eine ordnungsgemäße Verzollung brauchts die entsprechenden Papiere, jedenfalls Packliste und Rechnung in ausreichender Anzahl und je nach Produkt und Herkunftsland eventuell noch Ursprungszeugnis oder Präferenzursprungszeugnis; dazu sind natürlich noch eventuelle Kontingentierungen oder Vidierungspflichten zu beachten.
    USt wird üblicherweise monatsweise "vorerklärt", dh bezahlt, eine endgültige Erklärung sprich Abrechnung erfolgt jährlich.
    Gruß
    Martin
    der BalkanTuna

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von nightnurse35 Beitrag anzeigen
    a)welche form müsste ich als unternehmer anstreben?
    Mit 'ner bestimmten Rechtsform hat das nichts zu tun.

    Zitat Zitat von nightnurse35 Beitrag anzeigen
    ich weiß, dass ich die einfuhrumsatzsteuer vom FA zurückbekomme, aber das nur bei einer bestimmten unternehmerregelung.
    wie läuft das ab?
    Wenn du mit deinen Umsätzen unter 17500 € jährlich bleibst kannst du die Kleinunternehmerregelung (ohne Erstattung und Abführung der USt.) in Anspruch nehmen, darüber wirst du automatisch regelbesteuert (mit Erstattung und Abführung der USt.). Aber auch als Kleinunternehmer kannst du zur Regelbesteuerung optieren, an diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.

    Zitat Zitat von nightnurse35 Beitrag anzeigen
    wird die beim FA monatlich oder vierteljährlich eingereicht?
    Als Existenzgründer im ersten Jahr monatlich, danach wird je nach Umfang u.U. anders entschieden.

    b)der zoll scheint nicht jedes paket zu kontrollieren.wie komme ich auf ne einwandfreie buchung, wenn bei einem nicht zollbeschautem paket die einfuhrumsatzsteuer "unter dem tisch" ist?[/quote]

    Wenn du keine USt. zahlen musst kannst du die auch nicht wiederbekommen, buchst also mit 0% USt. Trotzdem musst du den Verkaufspreis mit 19% belasten.

    Zitat Zitat von nightnurse35 Beitrag anzeigen
    meldet man das dem zollamt nachträglich?
    Darüber gab's hier schonmal was... weiss jetzt aber nicht ob tatsächlich beim Zoll nachgefragt wurde...

    Zitat Zitat von nightnurse35 Beitrag anzeigen
    meldet man sich eigentlich nicht sowieso beim zollamt mit seiner umsazsteuernummer an?
    Wieso das? Normalerweise hat dein Lieferant die Ware wahrheitsgemäß zu deklarieren und über 22 € ist USt. fällig. Auch Endkunden haben über diesem Wert Einfuhr.-USt. zu zahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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