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Zitat von Achim 3
Frage 1 ) Erkennt das Finanzamt Online Quittungen ( von Hermes ) an ? Oder muß ich mir eine gesonderte Quittung in Hermes Shop ausstellen lassen .
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Zum Vorsteuerabzug musst du entweder eine digital signierte Rechnung haben oder aber ein original auf Papier. Wenn du nicht Vorsteuerbazugsberechtigt bist, dann reicht m.E. der Ausdruck der Onlinerechnung.
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Zitat von Achim 3
Frage 2 ) Wenn ich von Privatleuten Ware kaufe bis wieviel Euro erkennt das Finazamt diese an?
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So lange du einen Beleg hast, erkennt das Finanzamt die Aufwendungen bis zu jeder Höhe an, da du beim Kauf von Privatleuten eh keinen Vorsteuerabzug hast.
Gruß,
Matthias