muss mich unter diesen Bedingungen dann steffs beißender Ironie anschließen
ein Objektiv
ohne Kamera würde ich - wäre ich Finanzbeamter - nun mal auch gar nicht anerkennen, weder als AfA-Objekt noch überhaupt als abzugsfähige Betriebsausgabe ...
zum Objektiv gibt es doch sicher auch eine Kamera, oder? ggf. vor Betriebsgründung angeschafft? dann
such mal nach dem Begriff "vorweggenommene Betriebsausgabe"
Kamera "vorweggenommen" vor dem 01.01.08 und Objektiv erst dieses Jahr?
frag' den Stb. deines Vertrauens ...
