Naja, grundsätzlich dürft ihr das natürlich.
Anfallen tun da die "ganz normalen" Sachen. Gewerbeschein, Steuer, Buchhaltung, etc.
Leider nimmt die Gesetzgebung da auf euren Schülerstatus keine Rücksicht
Werbetechnisch könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ihr vorerst mit der "Schülermasche" gerade bei Privatleuten auch recht gut fahrt, würde ich persönlich auch als solche bewerben.
Also "Computerreparatur made by der Generation, die davon auch Ahnung hat - für billig"

Denn, aber das ist euch auch selbst klar, Ihr werdet wahrscheinlich zumindest nicht von Anfang an mit den alteingesessenen staatlich verordneten IT-Fuzzies konkurrieren können.
Ansonsten kommt es natürlich darauf an, welche Tätigkeiten ihr genau ausübt, wie eure AGB und Dienstleistungverträge lauten. Da steht dann nämlich das Thema "Schadenshaftung" an.
Solltet ihr euch überlegen und informieren, wie Ihr das regelt - aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass aber auch ein nicht gerade kleiner Teil der IT-Firmen da kaum bis gar keine Vorsorge getroffen hat.
Sprich - es gibt die typischen Fallstricke. Nichts außergewhnliches für euch, informiert euch einfach über die typischen Existenzgründungsfallstricke bzw. schaut mal ins
http://www.traum-projekt.com/forum/9...stst-ndigkeit/