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Thema: Installation von Software - Ausführungsdatum auf Rechnung?

  1. #1
    TP-Senior
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    Question Installation von Software - Ausführungsdatum auf Rechnung?

    bisher hab ich auf meinen Rechnungen immer stehen "Installation der Software - ausgeführt am xx.xx.xxxx".

    Aber in letzter Zeit hab ich mich gefragt, ob das Ausführungsdatum überhaupt nötig ist?

    Es kam nämlich schon öfter vor, dass ich eine Rechnung mit z.B. Datum 31.3. geschrieben habe, die Installation aber erst paar Tage später erfolgte, da die Kunden nicht immer sehr schnell alle nötigen daten rausrücken. In der Zwischenzeit werden natürlich weitere Rechnungen geschrieben.

    Eine Rechnung mit Datum 31.3 und Installationsdatum 5.4 sieht irgendwie komisch aus (find ich jedenfalls).

    Wie macht ihr das, wenn ihr Software beim Kunden installiert? Einfach nur als Position "Installation" ohne Datum?

  2. #2
    TP-Senior
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    Naja, also soweit ich weiß, muss das Leistungsdatum auf Rechnungen generell schon ausgewiesen werden.

    Allerdings denke ich, dass - wenn das für den Kunden verständlich ist - nicht jeder einzelne Posten der Rechnung nochmal ein extra Datum bekommen muss. Ich schreibe einfach nur drunter: "Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum".

  3. #3
    TP-Senior
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    auf meinen rechnungen steht unten der vermerk "rechnungsdatum = lieferdatum". stimmt ja auch in den meisten fällen. nur ab und zu kann ich die installation erst nach rechungsstellung durchführen.

    es ist wohl besser die rechnung zu schreiben, wenn die installation abgeschlossen ist. dann erspar ich mir eine angabe bei der position.




    bin aber trotzdem noch an weiteren meinungen interessiert

  4. #4
    TP-Senior
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    scheinbar gibts hier nicht viele, die mit software installationen zu tun haben.

  5. #5
    TP-Veteran Avatar von LimaX
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    Zitat Zitat von km0005 Beitrag anzeigen
    es ist wohl besser die rechnung zu schreiben, wenn die installation abgeschlossen ist
    Ja, das ist besser.
    Was möchtest Du denn noch hören?

  6. #6
    TP-Newbie
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    Hallo Leute
    Ich Installiere auch Software beziehungweise Betreibsysteme auf Rechnern.
    Auf den Rechnungen gehe ich wie folgt vor ich stelle die Rechnung an dem Lieferdatum beziehungsweise Abholdatum aus. Wann ich die Leistung erbracht habe schreibe ich nicht dazu. Bei Kunden die am ende eines Zeitraumes zahlen schreibe ich den Zeitraum hin Bsp: Abrechnugszeitraum von 1.04.2008 bis 4.04.2008. Weiß nicht ob das richtig ist mache ich aber so und gab bis jetzt keine Klage vom Kunden bzw. sonst woher...

    Aber würde gerne auch von experten was hören....

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Prince001 Beitrag anzeigen
    Aber würde gerne auch von experten was hören....
    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...echnungen.html

    HTH,

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