habe einen onlineshop. ich muss ja laut gesetz dem kunden über sein widerrufsrecht informieren.
hierzu habe ich bei der anmeldung ein verweis auf die kundeninfos und den agbs gesetzt. die widerrufsbelehrung befindet sich in den kundeninfos und den agbs.
der kunde muss erst sein haken setzen, dass er die kundeninfos (wo das widerrufsrecht drinsteht) um mit der bestellung fortfahren zu können. reicht das an infos über den widerruf?
habe gehört, ich muss die widerrufsbelehrung auch in der email setzen
muss ich diese widerrufsbelehrungen auch in rechnungen und mahnungen schreiben?