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Alt 21.05.2008, 21:13   #1
den
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
den macht alles soweit korrekt

Was ist der "Verpflegungsmehraufwand" genau?


Es gibt ja einen sogennanten Verpflegungsmehraufwand, welcher bezahlt werden kann, wenn der Mitarbeiter länger als 8 Stunden unterwegs ist. Was ich jedoch leider nicht finden konnte ist, wofür dieser genau bezahlt werden darf.

Dies ist wohl bei Dienstreisen möglich, aber auch bei Einsatzwechseltätigkeit. Fällt denn ein Außendienstmitarbeiter, der im Endeffekt jeden Tag von einem Kunden zum nächsten fährt, auch unter eines der beiden Punkte? Und vor allem unter welchem? Einsatzwechseltätigkeit?

Dann soll es auch noch eine "3-Monats"-Grenze geben. Wenn jemand länger als drei Monate in der selben Niederlassung oder ähnliches arbeitet, bekommt kein Verpflegungsmehraufwand mehr. Im Außendienst ist man zwar oft in der selben Stadt, oft aber auch an einem Tag in mehreren Städten.

Meiner Meinung nach ziemlich schwer diesen Fall richtig einzustufen. Jemand eine Idee?
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Alt 22.05.2008, 20:30   #2
den
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
den macht alles soweit korrekt
Nein, leider nicht, ist zu allgemein gehalten, wie bei vielen anderen Quellen auch.
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Alt 22.05.2008, 20:48   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Es gibt ja einen sogennanten Verpflegungsmehraufwand, welcher bezahlt werden kann, wenn der Mitarbeiter länger als 8 Stunden unterwegs ist. Was ich jedoch leider nicht finden konnte ist, wofür dieser genau bezahlt werden darf.
der Arbeitgeber kann soviel zahlen wie er will. Ein Teil davon ist jedoch nur steuerlich begünstigt, § 3 Nr. 16 EStG.

Zitat:
Dies ist wohl bei Dienstreisen möglich, aber auch bei Einsatzwechseltätigkeit.
die Begriffe gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Jetzt nennt sich alles "Auswärtstätigkeit".

Zitat:
Fällt denn ein Außendienstmitarbeiter, der im Endeffekt jeden Tag von einem Kunden zum nächsten fährt, auch unter eines der beiden Punkte? Und vor allem unter welchem? Einsatzwechseltätigkeit?
es gibt nur noch Auswärtstätigkeit und regelmäßige Arbeitsstätte. Zur Definition: R 9.4 LStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...t.ioid=4223889

Zitat:
Dann soll es auch noch eine "3-Monats"-Grenze geben.
R 9.6 Abs. 4 LStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...t.ioid=4223891

jupp, gibt es

Zitat:
Wenn jemand länger als drei Monate in der selben Niederlassung oder ähnliches arbeitet, bekommt kein Verpflegungsmehraufwand mehr.
dann sind die Verpflegungsmehraufwendungen nicht mehr steuerfrei sondern ganz normaler Arbeitslohn.

EDIT

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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