Es gibt ja einen sogennanten Verpflegungsmehraufwand, welcher bezahlt werden kann, wenn der Mitarbeiter länger als 8 Stunden unterwegs ist. Was ich jedoch leider nicht finden konnte ist, wofür dieser genau bezahlt werden darf.
Dies ist wohl bei Dienstreisen möglich, aber auch bei Einsatzwechseltätigkeit. Fällt denn ein Außendienstmitarbeiter, der im Endeffekt jeden Tag von einem Kunden zum nächsten fährt, auch unter eines der beiden Punkte? Und vor allem unter welchem? Einsatzwechseltätigkeit?
Dann soll es auch noch eine "3-Monats"-Grenze geben. Wenn jemand länger als drei Monate in der selben Niederlassung oder ähnliches arbeitet, bekommt kein Verpflegungsmehraufwand mehr. Im Außendienst ist man zwar oft in der selben Stadt, oft aber auch an einem Tag in mehreren Städten.
Meiner Meinung nach ziemlich schwer diesen Fall richtig einzustufen. Jemand eine Idee?
