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Thema: Garantie bei Zwischenverkauf

  1. #1
    TP-Junior HuhuMan macht alles soweit korrekt
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    Garantie bei Zwischenverkauf

    Nehmen wir an ich kaufe heute bei einem Großhändler 1 Palette mit Spielkonsolen. (27.07.08.) Die Konsolen verkaufe ich dann an die Endkunden weiter, aber erst nach ca. 2 Monaten. (27.09.08.)

    Der Händler schreibt dass auf den Geräten 2 Jahren Garantie drauf wäre.

    Wie ist es denn jetzt mit der Garantie wenn der Kunde nach ca 2 Jahren ein Problem mit der Konsole hat? (20.09.2010). zwischen dem Kauf beim Großhändler und Verkauf an den Kunden waren ja noch 2 Monate Unterschied.

    - Kann der Kunde mit meiner Rechnung, wo das Lieferdatum drauf (27.09.08.) steht einfach zum Hersteller und seine Konsole reparieren lassen oder muss ich die Konsole zurücknehmen und an den Großhändler bzw. Hersteller schicken?
    - Und was ist wegen den 1-2 Monaten Differenz? müsste ich die Reparatur für den Kunden bezahlen?
    Geändert von HuhuMan (27.07.2008 um 22:30 Uhr)

  2. #2
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Das BGB besagt dass du gegenüber Endkunden ab dem Leistungsdatum (Kauf, Lieferdatum) Gewährleistung geben musst. Dabei spielt es keine Rolle ob du oder der Großhändler die Ware 3 Tage oder Jahre lagern.

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Und da Garantie immer was freiwillig ist solltest du die Modalitäten direkt mit dem Hersteller klären.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
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    Auch in den ersten Monaten bist erst mal nur Du für die Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche Deiner Kunden verantwortlich. Der Kunde ist nur DEIN Geschäftspartner und hat keine Geschäftsbeziehung zum Großhändler oder gar Hersteller. Entsprechend wird er sich auch an Dich wenden, und Du hast für die Behebung des Schadens aufzukommen, sofern es ein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall ist. Ob Du die Kosten dafür auf den Großhändler oder Hersteller umwälzen kannst oder ob Du sie selbst tragen musst (zumindest für die Portokosten wird idR immer letzteres gelten) steht auf einem anderen Blatt. Die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung gelten nur für Endkundengeschäfte, für die Geschäfte mit Deinen Lieferanten bist Du selbst verantwortlich. Und je größere die Marge, desto wahrscheinlicher ist, dass Du auch alle Gewährleistungskosten selbst zu tragen hast.

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