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Alt 05.09.2008, 21:57   #16
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fuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's geht
Übrigens wer sich für dieses Thema interessiert:
Heute gab es im Rahmen des DVF2008 eine Live Auktion, bei der vorher angemeldete Domains an den Mann (und an die Frau) gebracht wurden.

Wer das miterlebt hat, der schlackert mit den Ohren.
Mal ein paar Beispiele:
  • männer.de 25.000,- EUR
  • frühling.de 3.300,- EUR
  • selbstständig.de 3.000,- EUR
  • vertriebler.de 8.000,- EUR
  • wellnessclub.de 6.500,- EUR
  • hotelreservierungen.de 10.000,- EUR
  • tauchurlaub.de 5.500,- EUR
  • eisenbahn.com 1.900,- EUR
  • tarife.info 10.000,- EUR
  • suchmaschinenoptimierung.de 84.000,- EUR

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Alt 06.09.2008, 22:38   #17
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ansatz bringt sich richtig ein
Also ich bin der Meinung wenn man kein Markenrecht verletzt kann auch eine Domain nicht eingeklagt werden. Laut Markenrecht sind allgemeiner Sparchgebrauch und bezeichnende Worte für Branchen z.B.: Auto und daraus auto.de Nicht schützbar. Also wenn Domainnamen, suche Dir oder bilde welche aus dem allgemeinen Sprachgebrauch und die kann keiner was. Sicher ist das schwer da alle wirklich guten Namen hier sicher schon vergriffen sind. Viel Glück und beste Grüße
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2008, 22:44   #18
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designfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von ansatz Beitrag anzeigen
Also ich bin der Meinung wenn man kein Markenrecht verletzt kann auch eine Domain nicht eingeklagt werden.
Schön. Allerdings zählt hier deine Meinung nicht.
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2008, 22:54   #19
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ansatz bringt sich richtig ein
warum nicht ;-)
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2008, 22:57   #20
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Was ist beispielsweise mit dem Namensrecht?
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2008, 23:35   #21
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ansatz bringt sich richtig ein
Namensrecht: was meinst Du damit genau. Müller, Meier, Schulze etc. was soll da das Problem sein. Ist allgemeiner Sprachgebrauch. Wenn ich aber wie müller(Milch) ne Marke und dann auch nicht bezeichnend für die Branche habe ist das schon wieder Markenrecht. Also wo siehst Du da ein Problem? Und außerdem spielt auch der Anmeldetag einer Domain eine Rolle. Also ich melde eine Domain am 1. des Monats und weiter meldet ein anderer eine Marke am 10. des Monats mit gleichen Namen, habe ich ältere Rechte am Namen und somit bin ich zwar nicht Inhaber der Marke aber der Domain. So muss also der Markeninhaber in diesem Fall wenn er die Domain haben möchte auch löhnen. Ist ja auch logisch, oder.
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2008, 23:48   #22
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Dann musst du aber auch Müller heissen. Ansonsten sieht es schlecht aus. Zum einen könnte Herr Müller sein Recht einklagen (Namensrecht), aber auch die Molkerei Müllermilch, weil sie z.B. die Marke hält (Markenrecht).

Besser ist es, man nutzt generische Wörter. z.B. Dudelsack oder Busenwunder.
Ob man die Domain dann gewinnbringend abstossen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dann schon lieber eine Domain zu einem schönen, hippen Thema z.B. Suchmaschinenoptimierung.
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 00:26   #23
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Bei "Müller" würde es sicher eine Sammelklage werden ;-)
und was ist mit generischen Wörtern, was ist wenn Herr Dudelsack oder Frau Sack ihr Namensrecht anmelden. Wer entscheidet was Namen sind. Soweit ich das mit dem Namensrecht kenne, sind Vor und Zuname bei Domainnamen kritisch, also z.B.: sabine-sack.de. Dann hätte Sabine Sack auch Namensrechte auf die Domain, ohne Sabine keine Namensrechte. So und jetzt gehe ich erst mal über das Thema schlafen. Bis morgen.
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 02:18   #24
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Nicht ganz. Die Frau Sack hat natürlich ein Namensrecht. Die Metzgerei Sack aber auch. Und wie immer wenn sich zwei streiten, klärt man das vor Gericht.

Darum hat die Aussage durchaus seine Berechtigung:
Zitat:
Zitat von designfanatiker Beitrag anzeigen
Wenn du mit Domains handeln möchtest solltest du auf alle Fälle einen guten Rechtsanwalt suchen.
So gab es z.B. mal eine "Harald-Schmidt-Show" bei einem hier nicht benanntem Privatsender. Die hatten die Domain schmidt.de registiert. Bis ein Herr Schmidt auf Herausgabe der Domain klagte und gewann (LG Hannover, Az. 9 O 117/04).
Dann gab es aber auch eine Deutsche Shell GmbH, die von einem Herr Shell die Herausgabe der Domain shell.de beklagte.
Das ging bis vor den Bundesgerichtshof (Az. I ZR 138/99): Hier wurde beschlossen, dass Herr Shell die geschäftlichen Interessen der Firma behindere und die Domain freigeben muss. Im Streitfall kamm noch dazu, dass er sittenwidrigerweise die Domain verkaufen wollte.

In dem BGH-Urteil ist auch sinngemäß der Satz gefallen, daß der kennzeichenrechtliche Schutz aus §5 und §15 MarkenG grundsätzlich dem Namensschutz aus §12 BGB voraus geht.

Es gab seit dem noch 'zig andere Entscheidungen, auch vom BGH. Darum immer hübsch vorher prüfen. Gern auch den Rechtsbeistand befragen.

Generische Wörter sind schonmal sehr schwer als Marke einzutragen (z.B. Eisenbahn, Feuerwehr). Wenn nun Lucy Feuerwehr tatsächlich die Domain feuerwehr.de haben will, dann soll sie es bitte vor Gericht klären. Natürlich durch alle Instanzen.
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 13:55   #25
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Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Generische Wörter sind schonmal sehr schwer als Marke einzutragen (z.B. Eisenbahn, Feuerwehr).
Sorry, aber das stimmt nicht.
Gib doch mal einfach beim Dpma generische Begriffe ein.
Generische Begriffe sind nur für die beschreibenden Klassen schwer eintragbar.

Ich sehe mich gerade selber mit einer generischen Marke konfrontiert, wobei der Markeninhaber meine klar generische Domain fordert. Er hat auch ganz einfach einen Dispute für die Domain eingereicht. Selbst wenn ich in dem Disputeverfahren Recht bekomme und meine Domain behalten kann, bekomme ich keinerlei Kosten für einen Anwalt und für meine Zeit ersetzt! Und wenn ich die Domain verliere bekomme ich natürlich auch nichts ersetzt.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Wenn nun Lucy Feuerwehr tatsächlich die Domain feuerwehr.de haben will, dann soll sie es bitte vor Gericht klären. Natürlich durch alle Instanzen.
Das ist dann evtl. auch das Problem. Dass man zur Verteidigung seiner generischen Domain auch das Geld für den Anwalt und die Gerichtsprozesse haben muss.

Außerdem gibt es bei einigen Domainendungen außergerichtliche Dispute Verfahren, wo haufenweise generische Domains an Markeninhaber übertragen werden. Wenn es einem nicht passt, dass einem die Domain enteignet wurde, darf man dann innerhalb von 2 Wochen vor Gericht gehen und Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken.

Generische Domains sind keine Garantie, nicht in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden und seine Domain zu verlieren.

Tschau
DomPromo
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Alt 07.09.2008, 17:06   #26
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ansatz bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
...Sorry, aber das stimmt nicht.
Gib doch mal einfach beim Dpma generische Begriffe ein.
Generische Begriffe sind nur für die beschreibenden Klassen schwer eintragbar.
....
sag ich doch :-)

So jetzt sind wir meiner Meinung nach an dem Punkt wo solche Diskussionen oft unübersichtlich werden. Leider fast nur so in Deutschland mit seiner Rechtssprechung möglich. Siehe oben die Sache mit "Shell" und Co, weiter mit dem Markenrecht, Namensrecht, Domainrecht und jedesmal anders. Und am Ende ist in wirklichen Streitfragen wie hier zu Domainrecht "Meine oder Deine Domain" oft das Recht was der Richter für Recht hält.

So ich bin dann draußen, beobachte und lese aber weiter mit

Beste Grüße
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2008, 04:11   #27
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fuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
Sorry, aber das stimmt nicht.
Gib doch mal einfach beim Dpma generische Begriffe ein.
Generische Begriffe sind nur für die beschreibenden Klassen schwer eintragbar.
Tatsache. Da hat doch tatsächlich jemand im Juni 2008 "Eisenbahn" als Marke eintragen lassen. Bisher noch kein Einspruch eingegangen. Das wird spannend!

Zitat:
Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
Ich sehe mich gerade selber mit einer generischen Marke konfrontiert, wobei der Markeninhaber meine klar generische Domain fordert. Er hat auch ganz einfach einen Dispute für die Domain eingereicht. Selbst wenn ich in dem Disputeverfahren Recht bekomme und meine Domain behalten kann, bekomme ich keinerlei Kosten für einen Anwalt und für meine Zeit ersetzt! Und wenn ich die Domain verliere bekomme ich natürlich auch nichts ersetzt.
Wer war denn zuerst da? Deine Domain oder die Marke?
Gegen einen Dispute-Eintrag wehrt man sich natürlich im Klageweg. Gegner ist der Antragsteller des Dispute-Eintrags und nicht etwa DeNIC. Die handeln nur, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

In Deutschland gehts nach dem Prioritätsgrundsatz. Ist der Markeneintrag nach der Registrierung der Domain erfolgt, bedeutet das, dass die Marke prioritätsjünger ist. Auch kann eine Domain ebenfalls eine "schützbare Geschäftsbezeichnung" sein. Es braucht nicht grundsätzlich eine Eintragung um einen Schutz zu erlangen, er kann auch aufgrund Verkehrsgeltung entstehen.
Bei einer Kollision kommen die § 5 und § 6 Abs. 1 MarkenG zur Anwendung, hier wird die Priorität in solchen Fällen geregelt. Als Domaininhaber könntest du damit sogar einen Löschungsanspruch gegenüber der eingetragenen Marke haben.

Problematisch wird es, wenn die Domain nicht genutzt wurde. Hier würde die Argumentation dann wegfallen.

Zitat:
Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
Das ist dann evtl. auch das Problem. Dass man zur Verteidigung seiner generischen Domain auch das Geld für den Anwalt und die Gerichtsprozesse haben muss.
Wenn es dir das nicht wert ist, dann lass sie fallen. Ansonsten nimm dir 'nen Anwalt.

Zitat:
Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
Außerdem gibt es bei einigen Domainendungen außergerichtliche Dispute Verfahren, wo haufenweise generische Domains an Markeninhaber übertragen werden. Wenn es einem nicht passt, dass einem die Domain enteignet wurde, darf man dann innerhalb von 2 Wochen vor Gericht gehen und Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken.
Das sind Schlichtungsverfahren. Hier kann entschieden werden, dass die Registry die Domain löschen oder transferieren muss. Aber auch hier gibt es Voraussetzungen, z.B. muss eine eingetragene Marke (nach nationalem Recht) vorliegen.

Zitat:
Zitat von DomPromo Beitrag anzeigen
Generische Domains sind keine Garantie, nicht in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden und seine Domain zu verlieren.
So wie du hier schreibst, bist du groß im Geschäft? Hast du jetzt nur negative Erfahrungen gemacht oder gibts aus was positives?

PS: Übrigens wurde ich noch darauf hingewiesen, dass der Fall "schmidt.de" vorm OLG Celle wieder gekippt wurde. Harald durfte die Domain behalten.
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2008, 12:30   #28
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Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Tatsache. Da hat doch tatsächlich jemand im Juni 2008 "Eisenbahn" als Marke eintragen lassen. Bisher noch kein Einspruch eingegangen. Das wird spannend!
Nö, denk ich nicht, die wird wohl durchgehen. Ist erstens eine Wort-Bildmarke, die gehen bei generischen Begriffen oft durch. Die sind daher auch so beliebt bei den Markengrabbern (Marke auf generischen Begriff anmelden und dann die entsprechenden generischen Domains einfordern). Zweitens sind die dafür angemeldeten Klassen für Eisenbahn nicht generisch.


Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Wer war denn zuerst da? Deine Domain oder die Marke?
Die Marke. Die war mir bei der Registrierung aber nicht bekannt. Die Domain ist aber rein generisch, da ist das normalerweise egal. Schliesslich gibt es auch an einer Registrierung von auto.de nichts auszusetzen, auch nicht wenn jemand vorher eine Marke "auto" angemeldet hatte.
Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Gegen einen Dispute-Eintrag wehrt man sich natürlich im Klageweg. Gegner ist der Antragsteller des Dispute-Eintrags und nicht etwa DeNIC.
Ich würde bei einer .de eher nicht gegen den Antragssteller des Disputes klagen, sondern eben gerade gegen die Denic! Es gibt nämlich rechtlich überhaupt keine Grundlage für Ihr Disputeverfahren. Und die Denic handelt damit genau entgegen der Rechtsprechung.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Die handeln nur, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Schön wärs! Das ist es ja gerade was ich an den Disputes kritisiere, die bekommt jeder dahergelaufene ganz einfach eingerichtet, ohne ein rechtskräftiges Urteil vorweisen zu können.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
In Deutschland gehts nach dem Prioritätsgrundsatz. Ist der Markeneintrag nach der Registrierung der Domain erfolgt, bedeutet das, dass die Marke prioritätsjünger ist.
Aber nicht bei generischen Domains.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Auch kann eine Domain ebenfalls eine "schützbare Geschäftsbezeichnung" sein. Es braucht nicht grundsätzlich eine Eintragung um einen Schutz zu erlangen, er kann auch aufgrund Verkehrsgeltung entstehen.
Die Verkehrsgeltung ist aber schwer zu erlangen.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Bei einer Kollision kommen die § 5 und § 6 Abs. 1 MarkenG zur Anwendung, hier wird die Priorität in solchen Fällen geregelt. Als Domaininhaber könntest du damit sogar einen Löschungsanspruch gegenüber der eingetragenen Marke haben.
Wenn die Domain in einer eingetragenen Klasse für den Markenbegriff beschreibend ist, besteht auch ein Löschungsanspruch.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Problematisch wird es, wenn die Domain nicht genutzt wurde. Hier würde die Argumentation dann wegfallen.
Das ist auch wieder so ein Witz, ein Markeninhaber darf sich 5 Jahre bis zur Nutzung Zeit lassen, ein reiner Domaininhaber unter Umständen nicht.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Wenn es dir das nicht wert ist, dann lass sie fallen.
Bevor der Markeninhaber den Dispute eingereicht hat, hat er mir Geld für die Domain angeboten. Ich werde die daher nicht fallen lassen.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Ansonsten nimm dir 'nen Anwalt.
Leider ist es keine .de Domain und die Anwaltskosten in dem entsprechenden Land sind sehr hoch. Und ersetzt bekomme ich die Anwaltskosten auch von niemanden.
Ich werde das Disputeverfahren daher so lange wie möglich selbst führen.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Das sind Schlichtungsverfahren. Hier kann entschieden werden, dass die Registry die Domain löschen oder transferieren muss. Aber auch hier gibt es Voraussetzungen, z.B. muss eine eingetragene Marke (nach nationalem Recht) vorliegen.
Nunja, Schlichtungsverfahren und Enteignung passen für mich nicht so richtig zusammen. Und eine Marke ist in meinem Fall eingetragen, jedoch ist der Begriff rein generisch.

Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
So wie du hier schreibst, bist du groß im Geschäft? Hast du jetzt nur negative Erfahrungen gemacht oder gibts aus was positives?
Ich habe einige generische Domains, die sind aber hauptsächlich für meine Projekte gedacht. Verkauft habe ich ca. 5 und einmal ein Paket von 4 Stück. Finanziell und vom Aufwand her, haben sich die Verkäufe nicht gelohnt. Man muss eben auch die Verlängerungsgebühren und Anwaltskosten berücksichtigen. Viel Geld wird auch nur für die absoluten Top Domains bezahlt. Und auch beim Domainverkauf gilt das Gesetz der Ernte. Man kann nur was verdienen, wenn man vorher was gesät (gearbeitet) hat. Schnell reich werden ohne zu arbeiten mit Domains ist nur ein Wunschtraum. Diese "Idee" hatten auch schon viele mit Aktien

Ich verdiene besser durch kleine Projekte und konzentriere mich daher mehr darauf. Da habe ich mit leicht merkbaren, generischen Domains einen kleinen Vorteil.
Tschau
DomPromo
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Alt 26.09.2008, 17:19   #29
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err0rFH macht alles soweit korrekt
ich fasses mal kurz
auch wenn ich nich alle beiträge gelesen habe..sry

ich zb. habe meinen firmennamen beim deutschen patent und markenamt schützen lassen..
wenn ich jetzt meine domains NICHT registriert hätte und jmd anders die jetzt registrieren würde..könnte ich dagegen vorgehen..da ich die namensrechte habe, deswegen macht man das ja...aber dem ist ja nicht so..mir gehören ja alle domains

d.h: aufpassen
err0rFH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2008, 17:23   #30
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Zitat:
Zitat von err0rFH Beitrag anzeigen
wenn ich jetzt meine domains NICHT registriert hätte und jmd anders die jetzt registrieren würde..könnte ich dagegen vorgehen..da ich die namensrechte habe, deswegen macht man das ja...
Klar. Du würdest aber unter Umständen unterliegen, sofern der Eigentümer die Domain entweder gar nicht nutzt oder aber keine Verwechslungsgefahr besteht.
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
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