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Thema: Mittelschwere Krise wg. Verpackungsverordnung

  1. #1
    TP-Newbie Delight macht alles soweit korrekt
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    Mittelschwere Krise wg. Verpackungsverordnung

    Das Thema "Verpackungsverordnung" wurde zwar schon in einem anderen Thread diskutiert, allerdings läuft / lief dort die Diskussion in eine andere Richtung, sodass ich für mein Anliegen doch noch einmal ein neues Thema eröffnen möchte. Und zwar befinden mein Männe und ich uns in einer mittelschweren Krise, was die Verordnung betrifft. Den Großteil selbiger haben wir mittlerweile verstanden, allerdings kann uns keiner so richtig eine Auskunft darüber geben (selbst die Entsorger widersprechen sich teilweise), WAS denn nun genau lizenziert werden muss und was NICHT.

    Die einen sagen, so lange die Ware aus Deutschland kommt, müsste die Artikelverpackung schon registriert sein und wir müssten dann nur noch das Versandmaterial (Versandkartons, Füllmaterial, Klebeband, etc...) linzenzieren, bei Importwaren jedoch auch die Artikelverpackungen.

    Stimmt das so? Ich meine, wenn ich Ware beim Großhändler in D einkaufe, dann muss die doch nicht zwingend schon lizenziert sein, oder? Vor allem, wenn der Großhändler selbst im Ausland einkauft... wer soll denn da schon lizenziert haben, schließlich ist doch weder der (ausländische) Hersteller noch der Großhändler dazu verpflichtet, oder seh ich da was falsch?!
    In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, was unter dem "Erstinverkehrbringer" genau zu verstehen ist.

    Zweitens haben wir dann an mehreren Beispielen versucht herauszufinden, was genau von einer Produktverpackung denn lizenziert werden muss, sei es mal dahingestellt, ob nun ausschließlich Importware oder auch deutsche lizenziert werden muss.

    Am Beispiel einer mit Massageöl gefüllten Flasche (entprechend könnte man ja auch eine Shampooflasche, einen Cremetiegel oder was auch immer nehmen) wurde gesagt, dass die Flasche selbst NICHT lizenziert werden muss, da sie ja zum Produkt gehört (allerdings dachte ich, dass SÄMTLICHER beim Kunden anfallender Müll lizenziert werden muss?!).

    Am Beispiel einer Nudelpackung (Nudeln in einer Plastikhülle/-tüte und nocheinmal in entprechendem Karton verpackt) wurde dann widerum gesagt, dass sowohl die Plastiktüte, in der die Nudeln stecken, als auch die Verkaufsverpackung (also der Karton) lizenziert werden müssen. Aber gehört das dann nicht auch zum Produkt??

    Als ich nun heute eine USB-Karte verpackte, die ebenfalls in einem entsprechenden Verkaufskarton steckte, der noch einmal in Plastikfolie eingeschweißt war, verließen mich nun endgültig die Geister... spielt es nun eine Rolle ob aus Deutschland oder nicht? Karton + Einschweißfolie registrieren, ja oder nein?! Oder gehört das beides "zum Produkt"?!

    Bei uns herrscht nur noch pure Verwirrung.

    Weiß jemand Rat??

  2. #2
    TP-Newbie Dalal macht alles soweit korrekt
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    Das hätte ich auch gerne gewusst.....
    Der andere Thread ist leider irgendwie abgedrifftet.
    Aber eine Petition dagegen finde ich sinnvoll und werde ich mit Sicherheit unterschreiben.

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Grundsätzlich spielt es erstmal keine Rolle ob die Ware nun aus Dtschld. ist oder nicht. Außer dein deutscher Lieferant bestätigt dir das seine "Umverpackungen" schon lizensiert sind. Mir ist bisher noch keiner untergekommen, also lizensiere ich alles selbst.

    Tja, was nun genau "nicht zum Produkt gehört kann ich leider auch nicht sagen, meine Produkte betrifft es auch nicht. Aber ich denke einfach mal das bspw. Umverpackungen auf denen Zutaten/Hinweise u.ä. zum Produkt stehen und jene direkt vom Hersteller kommen auch zum Produkt gehören.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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