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Thema: Stundenabrechnung

  1. #1
    TP-Junior sisella macht alles soweit korrekt
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    Question Stundenabrechnung

    Hallo zusammen!

    Ich hab eine zugegeben etwas plumpe und vielleicht auch naive Frage, aber da ich erst am Beginn meiner selbständigen Projekttätigkeit steht steht mit als "Küken" eine derartige Frage glaub ich zu

    Meine Arbeiten (Organisationtprojekte) erledige ich überwiegend auf Stundenbasis, d.h. am Monatsende wird eine Rechnung über Gesamtarbeitsstunden gestellt.
    Momentan zermartere ich mir das Hirn, WAS ich denn alles in eine verkaufte Arbeitsstunde reinpacken soll/darf/muss.. . Bei meinem vorigen Angestelltenverhältnis waren Vorbereitungszeiten (zB Recherche um in's Thema reinzukommen, Eigenorganisation, ..) im Gehalt inkludiert.

    Aber: kann ich denn die Zeit, die ich zB. benötige um meine Ordner anzulegen/zu strukturieren, Projektaufträge + Protokolle für mich zur Übersicht und klaren Projektstrukturierung zu verfassen, etc. denn meinem Auftraggeber in Rechnung stellen?! - ich mein, in dieser Zeit tu ich ja effektiv nichts Produktives für ihn..

    Oder mach ich mir einfach nur zuviel Gedanken darüber?!?

    Bin euch jetzt schon für Tipps + Anregungen aus der PM-Praxis dankbar!!
    schneereiche Grüße aus Österreich!

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hi,

    grundsätzlich kannst du deinen Kunden jede Minute in Rechnung stellen die du aufwendest um seinen Auftrag ordentlich abzuarbeiten.

    Es ist eine geschäftspolitische Frage ob du z.B. das anlegen deiner Ordner und deine Orga-Zeit auf ihn umlegst oder nicht. Dies sind i.d.R. ja Zeiten, die einmalig anfallen (oder?). Sollten Folgeaufträge kommen, könnte man ja z.B. eine einmalige Einrichtungspauschale o.ä. vereinbaren, mit der deine komplette Einrichtung der Kundenunterlagen (Ordner, Checklisten, Auftragsübersichten) abgegolten ist.

    Ob und wie deine Kunden das dann auffassen ist eine andere Sache.

    Ich persönlich würde meine Organisation meinem Kunden nicht, oder eben in Form einer einmaligen Einrichtungspauschale in Rechnung stellen, wenn ich jedoch fachlich für ihn recherchiere, dann würde ich diese Zeit berechnen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Junior sisella macht alles soweit korrekt
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    hei matthias!

    ok, danke für den tipp. bei manchen kunden würd das mit einer einmaligen "einrichtungsgebürh" schon passen..

    gruß

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