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Thema: Gerwerbeabmeldung

  1. #1
    TP-Junior scherby79 macht alles soweit korrekt
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    Jan 2008
    Beiträge
    23

    Gewerbeabmeldung

    Hallo

    mal eine Situation aus meiner Family.

    Hoffe ihr könnt mir bzw. meinen Vater helfen.

    Folgendes:

    Mein Vater war seit März 07 Arbeitslos ist ist dann in Hartz 4 gerutscht.
    Anfang des Jahres 08 hat sich überlegt sich Selbstständig zumachen.
    Hat im März 08 ein Gewerbeanmeldung gemacht und kurze Zeit später dann auch die ganze Sach beim FA gemeldet.
    Im April 08 hat er dann ein Job angenommen.Vollzeit etc. Musste deswegen umziehen.Wohnt seitdem in Hamburg.

    Jetzt zum Problem...ein Jahr später (also letzte Woche) bekommte er einen Brief vom FA das er 660 Euro Umsatzsteuer zahlen muss. War er sehr geschockt. Klar.

    Fakt ist:
    Er hat mit dem Umzug nach Hamburg die ganze Gewerbesache (irgendwie) aus den Augen verloren. Hat das Gewerbe nie betrieben und hat LEIDER das Gewerbe nie abgemeldet.....

    Frage jetzt von Mir:

    Gibt es ein möglichkeit das er das Geld nicht zahlen muss. Weil er hat ja nie Umsatzsteuer eingenommen/bzw hat ja nicht als Gewerbe gearbeitet.

    Oder hat er einfach pech gehabt und muss das Geld (was er nicht hat) zahlen??

    Ich hoffe ich bekomme eine positive Antwort.
    Geändert von scherby79 (12.04.2009 um 22:45 Uhr)

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
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    Moin,

    also das FA wird ja nicht einfach so einen Bescheid zur Umsatzsteuer erlassen haben. Da liegen meistens noch andere Sachen zu Grunde, entweder eine Umsatzsteuervoranmeldung, eine Umsatzsteuerjahreserklärung oder ein vorausgegangener Schriftverkehr mit welchem die Abgabe von Steuererklärungen gefordert und die Schätzung der Veranlagung angedroht wird.

    Da du sagst es wurde nie etwas mit oder für das Gewerbe gemacht, tippe ich auf eine Schätzung.

    Ich würde erst mal mit dem FA telefonieren und versuchen die Sache auf dem "kurzen Dienstweg" zu klären, also erläutern das nie ein Umsatz gemacht wurde und das Gewerbe im Grunde nie ausgeübt wurde. Gleichzeitig würde ich das Gewerbe auch abmelden.

    Sollte das FA auf eine Einigung nicht einlassen, dann sollten schnellstens die entsprechenden Steuererklärungen abgegeben werden. Gleichzeitig würde ich Einspruch gegen den geschätzten Bescheid einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Begründung für den Einspruch sollten dann die (beiliegenden) Steuererklärungen sein.

    Sollte das FA die Aussetzung der Vollziehung nicht gewähren, so muss das geld vorerst an das FA gezahlt werden. Wenn das FA die Veranlagung dann abschließt, wird das Geld (abzgl. eventuell anfallender Verspätungszuschläge) weder erstattet.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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