Moin,
also das FA wird ja nicht einfach so einen Bescheid zur Umsatzsteuer erlassen haben. Da liegen meistens noch andere Sachen zu Grunde, entweder eine Umsatzsteuervoranmeldung, eine Umsatzsteuerjahreserklärung oder ein vorausgegangener Schriftverkehr mit welchem die Abgabe von Steuererklärungen gefordert und die Schätzung der Veranlagung angedroht wird.
Da du sagst es wurde nie etwas mit oder für das Gewerbe gemacht, tippe ich auf eine Schätzung.
Ich würde erst mal mit dem FA telefonieren und versuchen die Sache auf dem "kurzen Dienstweg" zu klären, also erläutern das nie ein Umsatz gemacht wurde und das Gewerbe im Grunde nie ausgeübt wurde. Gleichzeitig würde ich das Gewerbe auch abmelden.
Sollte das FA auf eine Einigung nicht einlassen, dann sollten schnellstens die entsprechenden Steuererklärungen abgegeben werden. Gleichzeitig würde ich Einspruch gegen den geschätzten Bescheid einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Begründung für den Einspruch sollten dann die (beiliegenden) Steuererklärungen sein.
Sollte das FA die Aussetzung der Vollziehung nicht gewähren, so muss das geld vorerst an das FA gezahlt werden. Wenn das FA die Veranlagung dann abschließt, wird das Geld (abzgl. eventuell anfallender Verspätungszuschläge) weder erstattet.
Gruß,
Matthias


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