Wenn das eine einmalige Sache war kannst du deinem Bekannten einen "Beleg" geben. Ohne MwSt. auszuweisen und möglichst ohne "Rechnung" drüber zu schreiben.
Nichtdestotrotz hast du diese Einkünfte in deiner Steuererklärung anzugeben.
Hallo Zusammen,
ich habe 2 Fragen in denen ich nicht weiter weiß. Bitte helft mir!
1. Ich habe für einen Bekannten eine Webapplikation mit PHP und MySQL geschrieben. Er hat einen eigenen Webshop und ich habe ihm quasi sowas wie eine professionelle Lagerverwaltung mit Auswertungen erstellt. Vorher hatte er eine Excel-Liste, die viel zu groß und unübersichtlich wurde und er wollte, dass er diese von überall aus pflegen kann. Die Entwicklung der Anwendung hat mich 70 Manntage (à 8h) gekostet. Ich habe dies nebenberuflich gemacht und arbeite eben normal Ganztags. Jetzt stellt sich die Frage nach der Höhe der Rechnung. Was würdet ihr verlangen? Bitte nur ernsthafte Antworten!
2. Muss ich dafür dann ein Gewerbe anmelden? Was sind die Vor- und Nachteile davon? Kann ich auch ohne Gewerbeanmeldung eine Rechung schreiben? Kann mein Bekannter die Software bzw. die Dienstleistung von der Steuer absetzen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
Gruß it-monster
Geändert von it-monster (06.05.2009 um 17:12 Uhr)
Wenn das eine einmalige Sache war kannst du deinem Bekannten einen "Beleg" geben. Ohne MwSt. auszuweisen und möglichst ohne "Rechnung" drüber zu schreiben.
Nichtdestotrotz hast du diese Einkünfte in deiner Steuererklärung anzugeben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Meine ernsthafte Antwort: Meinen Stundensatz x 560.
Was willst du denn jetzt hören? Was war denn mit deinem Bekannten abgesprochen? Woher sollen wir wissen, was dir (und deinem Bekannten) deine Arbeit wert ist?
Ich hätte jedenfalls nicht 560 Stunden gearbeitet, ohne mal darüber gesprochen zu haben, wie das entgolten werden soll.
Der Vorteil ist, dass gewerbliches Handeln dadurch gewerberechtlich legal wird.2. Muss ich dafür dann ein Gewerbe anmelden? Was sind die Vor- und Nachteile davon?
Ja, wenn das eine einmalige Sache war (und das FA und die Kommune auch dieser Meinung sind). Gewerbliches Handeln ohne Gewerbe ist zwar 'nur' eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder können trotzdem saftig sein.Kann ich auch ohne Gewerbeanmeldung eine Rechung schreiben?
Nur, wenn deine Steuernummer auf der Rechnung ist, sonst muss er sie nicht einmal bezahlen.Kann mein Bekannter die Software bzw. die Dienstleistung von der Steuer absetzen?
Umsatzsteuer darfst du natürlich keine ausweisen/einnehmen, dein Kumpel kann sie entsprechend auch nicht als Vorsteuer ziehen.
Und ich würde mir mal Gedanken machen, ob es nicht doch besser ist, ein Gewerbe anzumelden ...
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Genau, das ist ja auch mein Problem...diese Rechnung geht nicht auf! Ich kann ihm nicht Stundenanzahl x Stundensatz in Rechnung stellen, sonst macht er Morgen den Laden dicht! D.h. es wird sich wohl eher im Bereich eines Freundschaftspreises abspielen. Mit dem Bekannten war bisher nichts abgesprochen...ja haut mich ruhig...ich denke wir hatten beide nicht damit gerechnet wie aufwendig die Sache wird. Dumm gelaufen...ich weiß jetzt auch, dass man das hätte vorher abklären sollen...aber es ist halt ein alter Kollege und ich wollte ihm einen Gefallen tun. Am Anfang wusste er nicht richtig was er wollte und ich hatte allerdings schon ein gutes Grundgerüst in 20 Manntagen geschaffen. Nachdem ich ihm und seinem Kollegen dies präsentierte wurden die Wünsche konkreter und dadurch auch zwangsweise ein Redesign fällig. Bis ich das ganze rund hatte gingen locker 60 Manntage ins LandMeine ernsthafte Antwort: Meinen Stundensatz x 560.
Was willst du denn jetzt hören? Was war denn mit deinem Bekannten abgesprochen? Woher sollen wir wissen, was dir (und deinem Bekannten) deine Arbeit wert ist?
Ich hätte jedenfalls nicht 560 Stunden gearbeitet, ohne mal darüber gesprochen zu haben, wie das entgolten werden soll.. Ich dachte ihr habt doch auch mal klein angefangen und vielleicht habt ihr einen Tipp für mich...ich hab halt keinerlei Preisvorstellung und tu mir unheimlich schwer dabei...einfacher wär's ich hätte von einer Firma einen Auftrag erhalten, dann hätte ich wirklich einen Festpreis vereinbart, oder einen Stundensatz festgelegt und den Aufwand einigermaßen abgeschätzt...aber jetzt muss ich ihm einen Betrag nennen...help plz
!
Schon klar, aber das war eine einmalige Sache und kommt wirklich wenn's hoch kommt einmal im Jahr vor...die Frage ist ob es sich dann lohnt extra ein Gewerbe anzumelden...oder sagt ihr es lohnt sich immer? Natürlich hätte ich es in der Lohnsteuererklärung angegeben...gibt es da nicht so eine Regelung, dass es bis 2000€ nicht versteuert wird...entschuldigt mein gefährliches HalbwissenDer Vorteil ist, dass gewerbliches Handeln dadurch gewerberechtlich legal wird.
Ja, wenn das eine einmalige Sache war (und das FA und die Kommune auch dieser Meinung sind). Gewerbliches Handeln ohne Gewerbe ist zwar 'nur' eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder können trotzdem saftig sein.!
Okay...also komm ich ja nicht um eine Gewerbeanmeldung drumrum, oder? Wie ist dass, wenn ich nur einmalig Was einnehme, gibt das Probleme irgendwann?Nur, wenn deine Steuernummer auf der Rechnung ist, sonst muss er sie nicht einmal bezahlen.
Umsatzsteuer darfst du natürlich keine ausweisen/einnehmen, dein Kumpel kann sie entsprechend auch nicht als Vorsteuer ziehen.
Und ich würde mir mal Gedanken machen, ob es nicht doch besser ist, ein Gewerbe anzumelden ...
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In welcher Höhe kann er Dies denn dann absetzen?
Sorry...aber ich bin mir sicher ihr könnt mir helfen...ihr habt es ja bereits schon getan! Danke schonmal im Voraus
Gruß it-monster
Man sollte den Stundensatz so ansetzen dass man problemlos davon leben kann, auch wenn man "klein anfängt". Denn 1. lassen sich Preise nachträglich nur schwer erhöhen und 2. machen zu geringe Preise den Markt kaputt. Und wenn du wissen willst was denn jemand genommen hätte der das ganze selbstständig macht, nun ja, zwischen 40 und 120 € in der Stunde ist das so ziemlich alles drin.
Ja nun, dann musst du den halt mit ihm aushandeln. Was ist ihm deine Arbeit wert, wo wäre er ohne deine Arbeit? Rede mit ihm. Dabei können wir dir nicht helfen.
Und wenn nicht vorher, dann wenigstens ...Mit dem Bekannten war bisher nichts abgesprochen...ja haut mich ruhig...ich denke wir hatten beide nicht damit gerechnet wie aufwendig die Sache wird. Dumm gelaufen...ich weiß jetzt auch, dass man das hätte vorher abklären sollen...
... wenn es so offensichtlich aus dem Ruder läuft.aber es ist halt ein alter Kollege und ich wollte ihm einen Gefallen tun. Am Anfang wusste er nicht richtig was er wollte und ich hatte allerdings schon ein gutes Grundgerüst in 20 Manntagen geschaffen.
Ein Stunden-, Tages- oder Wochensatz oder ein Festpreis ist ja kein Glücksspiel, sondern der wird auf Grundlage der eigenen Kosten berechnet. Deshalb bringt es dir nichts, wenn wir hier jetzt unsere Sätze in den Raum rufen.Ich dachte ihr habt doch auch mal klein angefangen und vielleicht habt ihr einen Tipp für mich...ich hab halt keinerlei Preisvorstellung und tu mir unheimlich schwer dabei...
Medienmachers Einschätzung halte ich für realistisch - aber selbst wenn du nur 20,- Euro ansetzt, also 50% des niedrigeren Wertes, bist du schon bei mehr als 11.000 Euro ...
Eine einmalige Sache ist einmalig. Nicht einmal im Jahr, sondern ein Mal.Schon klar, aber das war eine einmalige Sache und kommt wirklich wenn's hoch kommt einmal im Jahr vor...
_Ich_ hätte bei 560 Stunden abgerechneter Arbeit schon Bauchschmerzen, aber ich bin kein Experte, was das angeht. Rechtliche Beratungen sind hier sowieso nicht erlaubt ...
Definiere "lohnen". Wenn es illegales Handeln legalisiert, lohnt es sich immer.die Frage ist ob es sich dann lohnt extra ein Gewerbe anzumelden...oder sagt ihr es lohnt sich immer?
In deiner Steuererklärung, auf jeden Fall.Natürlich hätte ich es in der Lohnsteuererklärung angegeben...
Nein, gibt es nicht. Versteuern wirst du das sowieso voll müssen, versteuert wird nämlich dein Gesamteinkommen - also Angestelltenlohn + das, Strich drunter, Steuern zahlen. Die bereits bezahlte Lohnsteuer wird natürlich berücksichtigt.gibt es da nicht so eine Regelung, dass es bis 2000€ nicht versteuert wird...entschuldigt mein gefährliches Halbwissen!
Äh, genau darum geht's hier doch gerade die ganze Zeit? Mit einer Gewerbeanmeldung wärest du jedenfalls auf der sicheren Seite.Okay...also komm ich ja nicht um eine Gewerbeanmeldung drumrum, oder? Wie ist dass, wenn ich nur einmalig Was einnehme, gibt das Probleme irgendwann?
Voll. Das ist eine Betriebsausgabe, die seinen Gewinn entsprechend mindert (wobei der Gewinn natürlich erst verdient sein will). Aber eben nur, wenn er eine ordentliche Rechnung hat.In welcher Höhe kann er Dies denn dann absetzen?
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Schon klar...natürlich habt ihr auch keine Glaskugel, aber was würdet Ihr denn ansetzen? 2000 €...4000 €...ich hab das ja nebenberuflich gemacht, das heißt ich hab im Prinzip keine Kosten zu decken...außer eben die Zeit! Die Frage ist natürlich wieviel Kosten mir durch ein Gewerbe anfallen und wieviel dann unterm Strich noch bleibt! Heißt dass dann, dass ich die Steuer erst nach der Abrechnung der Lohnsteuer zahlen muss? BWL war noch nie meine StärkeJa nun, dann musst du den halt mit ihm aushandeln. Was ist ihm deine Arbeit wert, wo wäre er ohne deine Arbeit? Rede mit ihm. Dabei können wir dir nicht helfen....ich hab andere Qualitäten...
Und das ist mein Problem...ich denke die Anwendung ist keine 11.000 Euro Wert und tue mir schwer solch einen Preis in Rechung zu stellen, denn ich habe keine Kosten zu decken und verdiene meine Brötchen bei meinem Arbeitgeber. Und vergesst bitte nicht, dass es ein Kumpel ist...Ein Stunden-, Tages- oder Wochensatz oder ein Festpreis ist ja kein Glücksspiel, sondern der wird auf Grundlage der eigenen Kosten berechnet. Deshalb bringt es dir nichts, wenn wir hier jetzt unsere Sätze in den Raum rufen.
Medienmachers Einschätzung halte ich für realistisch - aber selbst wenn du nur 20,- Euro ansetzt, also 50% des niedrigeren Wertes, bist du schon bei mehr als 11.000 Euro ...
Okay ihr habt mich überzeugt, ich melde mich beim Finanzamt und schreib eine Rechnung mit Steuernummer. Kann er das sofort abschreiben egal in welcher Höhe? Tja...als Angestellter hat man sich mit solchen Dingen nicht rumzuschlagen...Voll. Das ist eine Betriebsausgabe, die seinen Gewinn entsprechend mindert (wobei der Gewinn natürlich erst verdient sein will). Aber eben nur, wenn er eine ordentliche Rechnung hat.
Gruß it-monster
Hallooooo? Was wir ansetzen würden bzw. für realistisch halten, haben wir geschrieben.
Was ist ihm deine Arbeit wert, wo wäre er ohne deine Arbeit? Rede mit ihm. Dabei können wir dir nicht helfen.
Die Lohnsteuer zieht dir ja dein AG sowieso sofort ab, du bekommst nur netto ausgezahlt. Du machst irgendwann deine Steuererklärung und bekommst einen Steuerbescheid. Und dann wirst du eben Einkommensteuer nachzahlen.ich hab das ja nebenberuflich gemacht, das heißt ich hab im Prinzip keine Kosten zu decken...außer eben die Zeit! Die Frage ist natürlich wieviel Kosten mir durch ein Gewerbe anfallen und wieviel dann unterm Strich noch bleibt! Heißt dass dann, dass ich die Steuer erst nach der Abrechnung der Lohnsteuer zahlen muss?
Ja schön, aber beschäftigen musst du dich mit dem Thema trotzdem.BWL war noch nie meine Stärke...ich hab andere Qualitäten...
Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, musst du das bei der zuständigen Stelle der Kommune tun, das FA kommt dann erst im zweiten Schritt.Okay ihr habt mich überzeugt, ich melde mich beim Finanzamt
Aber ruf trotzdem erst mal beim FA an und lass dich einfach von denen beraten, was du tun kannst und sollst.
"Abschreiben" kann und muss er das gar nicht ... noch mal: Das kann er in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Das sollte er aber selbst wissen, das ist nicht dein Problem.und schreib eine Rechnung mit Steuernummer. Kann er das sofort abschreiben egal in welcher Höhe?
Dann bleib' einfach Angestellter und mache nichts nebenbei. Oder beschäftige dich intensiv mit den Themen, die für 'nebenbei selbstständig arbeiten' nötig sind.Tja...als Angestellter hat man sich mit solchen Dingen nicht rumzuschlagen...
Wasch' mich, aber mach' mich nicht nass funktioniert halt nicht.
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Hast Du Tips für mich, wie ich mich schnell und gut informieren kann?Dann bleib' einfach Angestellter und mache nichts nebenbei. Oder beschäftige dich intensiv mit den Themen, die für 'nebenbei selbstständig arbeiten' nötig sind.
Wasch' mich, aber mach' mich nicht nass funktioniert halt nicht.
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Gruß it-monster
Hast du schon mal die FAQs hier im Forum gelesen? Und intensiv die Suche benutzt? Und dann gibt es da draußen im Netz haufenweise Seiten wie
http://www.foerderland.de
Und zu guter Letzt solltest du vielleicht Ausschau nach einem Existenzgründerseminar z.B. bei VHS oder IHK in deiner Nähe schauen.
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