Verkaufe es privat ...
Hallo,
wenn ich mein über zwei Jahre altes Notebook, was ich damals schon auf meine Firma gekauft habe, nun bei eBay verkaufen möchte, muss ich ja eine Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer schreiben und entsprechend abführen. Aber wie ist das mit Widerruf und Gewährleistung?
Danke, will das korrekt machen aber weiß nicht recht, was zu beachten ist.
bye Pärsson
Schritt für Schritt:
1. Du entnimmst es zum entsprechenden Wert (Einnahme buchen) aus dem Betriebsvermögen.
2. Du verkaufst es dann über einen privaten Account.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ok also ich verkaufe es privat bei eBay, schreibe dann eine Rechnung auf mich über den Auktionspreis und buche es samt MwSt. und sende es dem Käufer als Privatmensch der es eben von seiner Firma gekauft hat ohne Rechnung ... richtig?
HÄ? Etwas mehr Mühe bei der Formulierung könnte dir nicht schaden, du möchtest ja Hilfe ...
Kurz:
Du kaufst deiner Firma das Notebook ab (Du entnimmst das Notebook aus dem Betriebsvermögen, buchst den Verkauf als Einnahme für die Firma).
Dann verkaufst du es privat (Erklärungen zu diesem Punkt spare ich mir).
Hallo.
Sorry, das war wirklich kein verständlicher "Satz".
Ich hatte mir irgendwie Gedanken über den Preis und die Reihenfolge gemacht und dass ich ja erst NACH dem Privatverkauf den Preis weiß, und damit was ich dem Betriebsvermögen entnehmen muss. Ich also quasi erst den Privatverkauf tätige um den Preis zu bestimmen, es mir dann/zeitgleich zu diesem Preis samt MwSt. von meiner Firma kaufe um es so privat zum korrekten Preis wirklich abzutreten. Nur weil ihr meintet sinngemäß "entnehme es aus dem Betriebvermögen und verkauf es DANN privat"... Sorry, bin etwas kompliziert in meinen Gedanken.
Pärsson
Du kannst dir doch das Notebook günstiger verkaufen ...
Stell dir einfach vor, deine Firma verkauft das Notebook an einen Freund für 50€. Der verkauft es bei Ebay und freut sich über den Gewinn. Jetzt tauscht du in dem Satz "einen Freund" gegen "an dich".
Ähm, nein, so einfach ist das nicht. Das Teil muss so weit ich weiss zum "Marktwert" entnommen werden. Also das was man zum Zeitpunkt so allgemein dafür bekommen würde. Z.B. kann man da bei ebay gucken für was vergleichbare Teile so weggehen.
Letztendlich musst du wissen wie rum du es machst. Problematisch wird es wenn sich jemand mit dir rumstreiten will.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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