Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von
seiner PIN erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Kreditkarte vermerkt, in anderer Weise
zusammen mit dieser aufbewahrt, Dritten mitgeteilt bzw. zugänglich gemacht oder für unternehmensgenerierte
Zusatzanwendungen verwendet werden. Denn jede Person, die im
Besitz der Kreditkarte ist und die PIN kennt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und
der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Kreditkarte oder missbräuchliche Verfügungen
(z. B. unter Verwendung seiner Kartendaten) fest, so ist die Sparkasse/Landesbank, und
zwar möglichst die kontoführende Stelle oder der zentrale Sperrannahmedienst (Tel.:+49
116 116) unverzüglich zu unterrichten, um die Kreditkarte sperren zu lassen.
Wird die Kreditkarte gestohlen oder missbräuchlich verwendet, ist Anzeige bei der Polizei zu
erstatten.