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Thema: Ärger mit der Barmer Ersatzkasse

  1. #1
    TP-Newbie Funkhaus macht alles soweit korrekt
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    Ärger mit der Barmer Ersatzkasse

    Hallo,
    ich bin selbstständig mit einem Büroservice seit 1993 und habe jetzt bei einem öffentlich-rechtlichen Sender eine Aushilfstätigkeit angenommen, allerdings angestellt, weil mehr als 60 Tage im Jahr (ca. 90 Tage). Arbeite also an manchen Wochen 38 Stunden dort und nochmals ca. 25 - 30 Stunden abends iin der Woche und Wochenende in meinem eigenen Büro für andere Kunden. Jetzt behauptet die BEK, an die die Sozialversicherungsbeträge vom Sender abgeführt werden, dass ich wenn ich, 38 Stunden in der Woche dort arbeite nicht mehr hauptberuflich selbsständig bin und soll jetzt dort nochmals KV-Beiträge abführen, obwohl ich privat seit 1993 krankenversichert bin. Kann das sein?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Nun ja, rein theoretisch gilt eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden in der Woche, und wenn davon 38 für den Sender gearbeitet wird bleiben noch 22 Stunden für die Selbstständigkeit. Sogesehen wäre die Argumentation richtig. Vielleicht sollte man sich aber einfach mal zusammen an einen Tisch setzen und das ganze in Ruhe durch sprechen.

  3. #3
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    Wer eine hauptberufliche Selbständigkeit ausübt, wird nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Dabei geht man bei der Hauptberuflichkeit von 18 Wochenstunden aus. Eine abschließende gesetzliche Definition gibt es nicht. Die KK haben hierzu aber weitere Kriterien aufgestellt. Hier nachzulesen:
    http://www.versicherungswissen.org/M...aetigkeit.html

    Gruß Woko

  4. #4
    TP-Newbie mrright macht alles soweit korrekt
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    Es geht nicht nur um 18 Stunden in der Woche. Das ist sowieso nur ein Richtwert. Bei der Prüfung wird auch geprüft, ob der Selbstständige z.B. mindestens einen mehr als geringfügig Beschäftigten anstellt oder der erziehlte Gewinn die Haupteinnahme zum Lebensunterhalt darstellt. Das bloße übersteigen von 18 Stunden wtl. für die Selbstständigkeit reicht tatsächlich nicht aus um von einer hauptberufliche Tätigkeit auszugehen. Ist ähnlich wie beim Finanzamt. Wenn aus dem Gewerbe dauerhaft kein Gewinn erziehlt wird und keine Angestellten usw. angestellt werden wird das auch bei denen als "Liebhaberei" betrachtet. In deinem Fall könnte das dann so ausgelegt werden, dass du durch das Gewerbe die Rückkehr in die Sozialversicherung umgehen möchtest.

    Bei mir ist es genauso. Ich bin auch beschäftigt (38,5 Std. wtl.) und die Selbständigkeit wird auf jeden Fall über 18 Stunden ausgeübt. Dennoch bin ich nicht hauptberuflich tätig. Solltest du aus deinem Gewerbe mehr Geld verdienen, als bei deinem Job, solltest du es über dieses Argument bei der Barmer mal probieren.

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