Nun ja, rein theoretisch gilt eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden in der Woche, und wenn davon 38 für den Sender gearbeitet wird bleiben noch 22 Stunden für die Selbstständigkeit. Sogesehen wäre die Argumentation richtig. Vielleicht sollte man sich aber einfach mal zusammen an einen Tisch setzen und das ganze in Ruhe durch sprechen.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren