Das geht jetzt ziemlich stark in Richtung individuelle Rechtsberatung, und die ist in einem Forum nicht erlaubt.
Bei ebay gelten aus Prinzip immer min. ein Monat Widerrufsfrist da der Kunde vor Vertragsabschluß nicht wirksam belehrt werden kann.
Hallo, ich bin neu hier und habe am 16.6.09 ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet und möchte Elektronikteile über ebay und co. verkaufen. Ich habe jetzt eine Widerrufsbelehrung zusammengebastelt und vermisse so eine Angabe, wie: "Die Versandkosten für Artikel unter 40Euro Warenwert zahlt der Käufer". Habe ich da etwas vergessen oder gibts diese Bemerkung in dem amtlichen Muster, da ich als Vorlage verwendet habe, nicht mehr? Also hier mein Text:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform ,jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Max Mustermann
Max Mustermann Str. 33
38102 Braunschweig
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Habe ich was wichtiges vergessen? Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus! Außerdem wollt ich mal nachfragen, ob als Unternehmer ein Faxgerät Pflicht ist?
Das geht jetzt ziemlich stark in Richtung individuelle Rechtsberatung, und die ist in einem Forum nicht erlaubt.
Bei ebay gelten aus Prinzip immer min. ein Monat Widerrufsfrist da der Kunde vor Vertragsabschluß nicht wirksam belehrt werden kann.
Es gibt aber eine Muster-Widerrufsbelehrung mit der 40€-Klausel- Habe leider den Link gerade nicht, findet man aber im eBay-Rechtsportal.
Have a nice day,
Swen...
Hi.
Hier jetzt mal die imho letzte Muster-Widerrufsbelehrung, so benutze ich sie zumindest. Plus Verpackungsverordnung. Allerdings wurde das Fax gestrichen, habe nämlich keins. Vielleicht hilft es dir weiter:
Widerufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Max Mustermann
Musterstr. x
Musterstadt
E-Mail: muster@muster.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziff. 2 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweis zur Verpackungsverordnung
Gemäß Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, Verkaufsverpackungen, die nicht mit einem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Sie können uns daher diese Verpackungen auf unsere Kosten an uns übersenden. Die Adresse entnehmen Sie bitte der Anbieterkennzeichnung.
Have a nice day,
Swen...
Aber habe mir gerade noch einmal das Posting von ThomasMo durchgelesen... Ist natürlich keine Rechtsberatung, aber die Belehrung wurde so halt von öffentlicher Seite als Muster herausgegeben. Wie gesagt, habe ich selbst von eBay. Ohne Gewähr.
Have a nice day,
Swen...
Und bezüglich der Verpackungsverordnung bist du hinterm Mond...![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ok... but why?
Wie gesagt, lern ja gern dazu, was ist der aktuelle Stand der Dinge? Meine ist doch nicht abmahnfähig, hoffe ich, oder?
Have a nice day,
Swen...
Du musst deine Verpackungen lizensieren...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wo oder wie mache ich das? Also Verpackungen im Sinne von Versandgut, oder auch die Verpackungen der einzelnen Waren? Habe dem ehrlich gesagt bisher vielleicht zu wenig Beachtung geschenkt, aber gerade jetzt frag ich mich eigentlich einmal mehr, ob man als kleiner Jungunternehmer überhaupt noch eine Chance kriegt, in diesem Paragraphen-Dschungel... Da denkt man, man macht alles richtig, und dann wieder sowas...
Aber wie gesagt, ich will ja dazu lernen, ich hab nur gerade eine Grillparty am Gange, da ist es einfach unhöflich, wenn ich die ganze Zeit am Rechner hänge. Aber darüber würde ich gern mehr wissen, hast du vielleicht einen guten Link darüber?
Gewiss gibt es dazu auch was in den FAQs, ich werde dieses Thema auf jeden Fall verfolgen... Ist als Grüner ja fast sowas wie eine Pflicht für mich.
Auf jeden Fall ein schönes Danke für die Erkenntnis.
Have a nice day,
Swen...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Guten Morgen,
ich habe meine Verpackungen bei einem Unternehmen gekauft, die mit einer Firma zusammenarbeiten, die nur die wirklich von mir gekauften Verpackungen linzensieren. War für mich die günstigste Möglichkeit. Bei anderen ist ja immer auch eine Art Grundgebühr fällig. Für mich als Kleinunternehmerin war dies die günstigste Möglichkeit.
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