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Thema: Unklarheiten Nebengewerbe

  1. #1
    TP-Junior about_blank macht alles soweit korrekt
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    Unklarheiten Nebengewerbe

    hallo liebe community,

    das ist (nach langem lesen) mein erster eintrag hier bei euch. :-)
    wie gesagt, ich habe schon die sufu ausführlich genutzt und auch die faq´s gelesen, dennoch hab ich noch ein paar ungereihmtheiten, die sich mir nicht ganz erschließen.

    ich hoffe ihr habt da ein nachsehen und könnt mir helfen.

    ich arbeite als angestellter vollzeit und hab nun die möglichkeit einmal monatlich in einem club partys zu veranstalten (regelmäßig)
    wenn dabei alles gut läuft, kann ich dabei ca. 1000 € machen.

    ist das prinzipiell möglich? mein ag hat dem schon zugestimmt.
    ich würde also ein nebengewerbe anmelden. da müsste dann doch ein kleingewerbe ausreichen, oder?

    wie verhält sich das mit steuen und versicherung?
    als partyveranstalter schreibe ich ja keine rechnung. daher ist mir nicht ganz klar wie das dann gehandhabt wird?!

    ich würde mich über eure hilfe sehr freuen !!

  2. #2
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    Zitat Zitat von about_blank Beitrag anzeigen
    ist das prinzipiell möglich? mein ag hat dem schon zugestimmt.
    Ja, ist möglich.

    ich würde also ein nebengewerbe anmelden.
    Anmelden kannst du nur ein Gewerbe. Fertig.

    Zum Nebengewerbe wird es dadurch, dass du es nicht hauptberuflich betreibst. Aufpassen musst du, wenn du mit dem Gewerbe mehr verdienst als mit deinem 'Hauptberuf', dann müsstest du dich privat krankenversichern.

    da müsste dann doch ein kleingewerbe ausreichen, oder?
    Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Ob du davon Gebrauch machst oder nicht, teilst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt mit.

    wie verhält sich das mit steuen und versicherung?
    Wie verhält sich was, bitte konkretere Fragen stellen. Versteuert wird dein Gesamteinkommen, welche Versicherungen du brauchst, lässt sich anhand deiner Angaben nicht per Ferndiagnose beurteilen. Zur KV, siehe oben.

    als partyveranstalter schreibe ich ja keine rechnung. daher ist mir nicht ganz klar wie das dann gehandhabt wird?!
    Da ich mir darunter: "hab nun die möglichkeit einmal monatlich in einem club partys zu veranstalten (regelmäßig) wenn dabei alles gut läuft, kann ich dabei ca. 1000 € machen." nicht wirklich etwas vorstellen kann und du nur eine sehr allgemeine Frage stellst: Keine Ahnung.

    copy

  3. #3
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    Zitat Zitat von about_blank Beitrag anzeigen
    als partyveranstalter schreibe ich ja keine rechnung. daher ist mir nicht ganz klar wie das dann gehandhabt wird?!
    Von wem bekommst Du denn Dein Geld?

  4. #4
    TP-Junior about_blank macht alles soweit korrekt
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    vielen dank für deine ausführliche antwort, copy! :-)

    Zitat:
    als partyveranstalter schreibe ich ja keine rechnung. daher ist mir nicht ganz klar wie das dann gehandhabt wird?!

    Da ich mir darunter: "hab nun die möglichkeit einmal monatlich in einem club partys zu veranstalten (regelmäßig) wenn dabei alles gut läuft, kann ich dabei ca. 1000 € machen." nicht wirklich etwas vorstellen kann und du nur eine sehr allgemeine Frage stellst: Keine Ahnung.
    sorry, das haben ich vielleicht ein wenig undeutlich ausgedrückt.
    da ich ja keine rechnungen schreiben werde und das geld aus dem eintritt der gäste bekomme ist mir nicht ganz klar wie das dann berechnet wird. also es kann ja niemand wirklich nachweisen wie viele leute da waren und wie viele auf der gästeliste standen. das ist mir nicht ganz klar. Ein Beispiel: real 300 Gäste + 100 Gästeliste, das macht bei 5 euro eintritt einen umsatz von 1500 EUR. Aber wie belegt man das?

    viele grüße und einen schönen sonntag

  5. #5
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    Den Gästen kann man beispielsweise Eintrittskarten verkaufen.

  6. #6
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    @thomasMo

    das wäre zu umständlich...

    ist ja auch keine tatsache, die michstört. nur frag ich mich wie man das dann nachweist.
    ich könnte ja z.B angeben, dass nur 200 gäste statt 400 da waren...

  7. #7
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    10 oder 20 hin oder her nachzuweisen wird sicher schwer. Bei 200 zu 400 dürften dann aber Sachen wie der Getränkeumsatz pro Kopf und ähnliches nicht mehr plausibel sein.

  8. #8
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    ja, das ist schon klar. war ja auch nur ein beispiel.
    aber da sind die grenzen wohl fließend...

  9. #9
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    Eben, wie schon angeklungen ist... das FA hat so "Faustregeln" aus wieviel Ausgaben du gerade im Gastronomiebereich Einnahmen zu generieren hast. Also um deiner selbst willen solltest du da sehr korrekt und möglichst nachweisbar agieren...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior about_blank macht alles soweit korrekt
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    na, ich hab nicht vor da groß zu "tricksen"
    mich hat es einfach nteressiert wie das sonst gehandhabt wird.

    mit derb gastro an sich habe ich absolut nichts zu tun. meine einzige einnahmequelle sind die göste, die zahlen

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