Ja, ist möglich.
Anmelden kannst du nur ein Gewerbe. Fertig.ich würde also ein nebengewerbe anmelden.
Zum Nebengewerbe wird es dadurch, dass du es nicht hauptberuflich betreibst. Aufpassen musst du, wenn du mit dem Gewerbe mehr verdienst als mit deinem 'Hauptberuf', dann müsstest du dich privat krankenversichern.
Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Ob du davon Gebrauch machst oder nicht, teilst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt mit.da müsste dann doch ein kleingewerbe ausreichen, oder?
Wie verhält sich was, bitte konkretere Fragen stellen. Versteuert wird dein Gesamteinkommen, welche Versicherungen du brauchst, lässt sich anhand deiner Angaben nicht per Ferndiagnose beurteilen. Zur KV, siehe oben.wie verhält sich das mit steuen und versicherung?
Da ich mir darunter: "hab nun die möglichkeit einmal monatlich in einem club partys zu veranstalten (regelmäßig) wenn dabei alles gut läuft, kann ich dabei ca. 1000 € machen." nicht wirklich etwas vorstellen kann und du nur eine sehr allgemeine Frage stellst: Keine Ahnung.als partyveranstalter schreibe ich ja keine rechnung. daher ist mir nicht ganz klar wie das dann gehandhabt wird?!
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren