Es darf ein Fantasiename sein, der rechtlich relevante GbR-Name muss aber DIREKT daneben oder darunter stehen, in nicht all zu kleiner Schrift. Fußzeile oder AGB reicht nicht aus.
Hallo zusammen,
ein Kollege und ich haben seit kurzem eine GbR und uns zusätlich (für Online und Briefe) einen Fantasienamen dazu.
Ich hatte jetzt diverse Themen gelesen in Bezug auf Fantasienamen und GbR´s und wollte nun die Richtigkeit wissen.
Stimmt es das wir nur den Fantasienamen verwenden können, jedoch der eingetragene GbR Name irgendwo ersichtlich sein muss (aber nicht direkt bei dem Fantasienamen (z.B. in der Fußzeile oder in den AGB)).
Wenn wir uns für die Firma irgendwo anmelden (Domain, Mail...), dürfen wir dann bei Firmenname den Fantasienamen nehmen oder muss es der im Gewerbeschein eingetragene Vor-/ und Zuname GbR sein?
Danke schonmal
Es darf ein Fantasiename sein, der rechtlich relevante GbR-Name muss aber DIREKT daneben oder darunter stehen, in nicht all zu kleiner Schrift. Fußzeile oder AGB reicht nicht aus.
Dank erstmal,
aber wie ist das bei Onlineformularen?
Beispiel:
Kann ich bei "Firmenname" den Fantasienamen verwenden und bei "Zusätliche Informationen" den GbR Namen oder ist das falsch?Firmenname:
Straße:
PLZ:
Ort:
...
Zusätzliche Informationen:
Danke schonmal
Hi, das kommt auch auf den Zweck und den Aufbau des Formulars an.
Bei einer Registrierung in einem Forum, beim Anfordern von Info Material etc. ist das unkritisch.
Aber rechtlich bindende Geschäfte (Bestellungen, Auftagsvergabe) machst Du bei einer GbR immer mit Deinem richtigen Namen. Im Zweifel immer diesen satt dem Fantasienamen verwenden.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Ich denke, es geht da auch für euch selbst schon um Differenzierung.
Ihr seid eine Gesellschaft und somit wenigstens zwei Leute, wenn ihr aber jeder nur mit eurem Firmennamen unterschreibt, wie wollt ihr dann auseinanderhalten, wer eigentlich was getan hat?
Könnte imho zu Problemen führen...
Have a nice day,
Swen...
Also z.B. unsere Domain hatten wir so angemeldet.
Hatten als Firmenname unseren Fantasienamen angegeben und bei der Angabe, wie es in unserem Gewerbeschein steht, den Namen der GbR.
Nun war ich jedoch beim Anmelden von PayPal etwas am überlegen, was ich denn bei Firmenname reinschreiben soll, denn ich will hier in keine rechtlichen Differenzen kommen.
Denn auch bei eBay hatte ich uns mit dem Fantasienamen angemeldet, jedoch bei der Angabe von Name, meinen reingeschrieben und unter "zusätliche Informationen" den GbR Namen.
Fantasie GbR
Anton Müller & Christian Schulz
ich hätte beide Namen angegeben. Bei Unklarheiten sollte PayPal allerdings zurückfragen. Sollte man bei einer Bank zumindest annehmen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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