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Thema: Nebenerwerb

  1. #1
    TP-Newbie BraucheRat macht alles soweit korrekt
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    Question Nebenerwerb

    Hallo Foris,
    vielleicht kann jemand von euch mir helfen?

    Ich möchte nebenher mit Reiki und digitaler Fotokunst mein Geld verdienen.
    Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich meine Einkünfte auflisten und am Jahresende bei der Steuererklärung melden?

    Ich erhalte eine Hinterbl.-Rente und habe noch einen Minijob.

    Wie wäre das mit der Sozialversicherung?
    Derzeit bin ich über die Rente krankenversichert, Minijob = Pauschalvers.

    Gibt es sonst noch irgend etwas, was ich beachten muß?

  2. #2
    TP-Member ROFL85 ist auf einem guten Weg Avatar von ROFL85
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    Hallo,

    eine Frage kann ich gerne Beantworten:

    Sobald man auf irgendeine art und weiße Geld mit Arbeit verdient, und dies nicht unter Arbeitnehmerverhältnis steht, muss man ein Gewerbe anmelden. Punkt. Sollte dich ein Gewerbe dabei erwischen das du ohne Gewerbeschein arbeitest und dich anzeigt, kann es teuer werden....

    Das fängt schon damit an das man auf Rechnungen keine Steuernummer und 19% MwSt ausweißen kann/darf ohne Gewerbeanmeldung ( ohne Gewerbeanmeldung keine Steuernummer).

    Leider wird die Frage "muss ich ein Gewerbe anmelden" sehr oft gestellt. Kann einer der Gründe sein warum bisher noch niemand geantwortet hat

  3. #3
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    Zitat Zitat von ROFL85 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    eine Frage kann ich gerne Beantworten:

    Sobald man auf irgendeine art und weiße Geld mit Arbeit verdient, und dies nicht unter Arbeitnehmerverhältnis steht, muss man ein Gewerbe anmelden. Punkt.
    Quatsch.

    Sollte die Tätigkeit, mit der Geld verdient wird, eine freiberufliche sein, muss dafür natürlich kein Gewerbe angemeldet werden.

    Das fängt schon damit an das man auf Rechnungen keine Steuernummer und 19% MwSt ausweißen kann/darf ohne Gewerbeanmeldung ( ohne Gewerbeanmeldung keine Steuernummer).
    Folglich auch Quatsch. Siehe oben. Natürlich bekommen auch Freiberufler eine Steuernummer und können dann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder eben nicht.

    Es war ja sicher gut gemeint, aber die Antworten sind leider trotzdem falsch.

    Zitat Zitat von BraucheRat Beitrag anzeigen
    Ich möchte nebenher mit Reiki und digitaler Fotokunst mein Geld verdienen.
    Vorweg: Welche Ausbildungen hast du in den Bereichen?

    Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden oder kann ich meine Einkünfte auflisten und am Jahresende bei der Steuererklärung melden?
    Wenn du eine künstlerische Ausbildung oder ein Studium absolviert hast oder künstlerische Aktivitäten in Form von Austellungen etc. nachweisen kannst, ist 'digitale Fotokunst' eine freiberufliche Tätigkeit. Wenn du nichts davon hast, wird es schwer werden, dem FA zu verklickern, dass du freiberuflich tätig bist. Kann sein, dass denen das ein paar Jahre egal ist, wenn du sowieso kaum Gewinne machst, aber auch wenn sie dich so lange als freiberuflich akzeptiert haben (indem sie dir nach Anmeldung dort eine Steuernummer zugeteilt haben) kann die Entscheidung dann rückgängig gemacht werden.

    Was Reiki angeht: Bist du Heilpraktikerin? Auch das wäre dann freiberuflich. Für Behandlungen musst du ansonsten ein Gewerbe anmelden, wenn du Seminare veranstalten willst, _kann_ das Finanzamt das als freiberuflich einstufen, muss es aber nicht.

    Ich erhalte eine Hinterbl.-Rente und habe noch einen Minijob.
    Wie wäre das mit der Sozialversicherung?
    Wie wäre _was_ mit der Sozialversicherung?

    Als erstes solltest du mit dem Rententräger mal klären, wie viel Zuverdienst überhaupt für die Rente 'unschädlich' ist, d.h. wie viel du zuverdienen darfst, ohne dass die Rente wegfällt.

    Derzeit bin ich über die Rente krankenversichert, Minijob = Pauschalvers.
    Siehe oben, zuallererst mit dem Rententräger sprechen.

    Gibt es sonst noch irgend etwas, was ich beachten muß?
    Ja, jede Menge. Hast du dir die FAQs schon mal durchgelesen?

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  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn du neben dem Minijob noch was verdienen willst, musst du KK-Beiträge zahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member ROFL85 ist auf einem guten Weg Avatar von ROFL85
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    Hallo,

    Natürlich ist dies bei Freiberuflichen anders (was aber bei der Frage nicht ersichtlich ist), aber ansonsten ist ein Gewerbe anzumelden ! Daher ist meines Erachtens meine Antwort kein "Quatsch". Ansonsten würde es so etwas wie Gewerbescheine nicht existieren...

  6. #6
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    Zitat Zitat von ROFL85 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Natürlich ist dies bei Freiberuflichen anders (was aber bei der Frage nicht ersichtlich ist), aber ansonsten ist ein Gewerbe anzumelden ! Daher ist meines Erachtens meine Antwort kein "Quatsch". Ansonsten würde es so etwas wie Gewerbescheine nicht existieren...
    Lies noch mal, was du geschrieben hast:

    "Sobald man auf irgendeine art und weiße Geld mit Arbeit verdient, und dies nicht unter Arbeitnehmerverhältnis steht, muss man ein Gewerbe anmelden."

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  7. #7
    TP-Newbie BraucheRat macht alles soweit korrekt
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    Danke euch allen,
    habe inzwischen alle Antworten, die ich suchte.


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