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Thema: Gewerbe, 400€ Job aber Kindergeld ?

  1. #1
    TP-Newbie Problemtester macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe, 400€ Job aber Kindergeld ?

    Hallo,
    ich habe einige Fragen bezüglich der Vereinbarkeit von meinem Nebenjob und dem Bezug von Kindergeld.

    Erst einmal zu meiner Situation:
    Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht, habe aber kein Studienplatz bekommen. Nun die erste Frage... Wie kann ich mein Kindergeld dennoch beziehen, ohne dass ich dieses Jar einer Tätigkeit nachgehe (keine Ausbildung, kein Studienplatz, nur 400€ Nebenjob).

    Ich hörte dass ich mich dafür Arbeitlos melden muss, ist das richtig ?

    Ich gehe einer 400€ Job Tätigkeit nach, da mir dies aber zu wenig ist, möchte ich mir ein Kleingewerbe anmelden um bei einem Freund in seiner Firma ein paar Dienstleistungen nach zu gehen.

    Ist es möglich als Arbeitslos gemeldeter (sofern ich mich für das Kindergeld arbeitslos melden muss) ein Kleingewerbe anzumelden ?

    Ist es möglich Kindergeld, Nebenjob und ein Kleingewerbe zu beziehen/auszuüben, sofern ich nicht über die 7680€ im Jahr komme ?

    Beste Grüße und Danke !

  2. #2
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    Zitat Zitat von Problemtester Beitrag anzeigen
    Ich hörte dass ich mich dafür Arbeitlos melden muss, ist das richtig ?
    Ja.

    Ist es möglich als Arbeitslos gemeldeter (sofern ich mich für das Kindergeld arbeitslos melden muss) ein Kleingewerbe anzumelden ?
    Prinzipiell ja (wobei es kein "Kleingewerbe" gibt, das du anmelden könntest; die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant), allerdings wirst du, wenn du Leistungen beziehst, natürlich nicht alles behalten dürfen, was du verdienst.

    Ist es möglich Kindergeld, Nebenjob und ein Kleingewerbe zu beziehen/auszuüben, sofern ich nicht über die 7680€ im Jahr komme ?
    Prinzipiell ja, aber dann kannst du nicht mehr kostenlos in der Familienmitversicherung krankenversichert sein. Da liegt die Einkommensgrenze bei 360,- Euro/Monat (Ausnahme: der 400-Euro-Job, da sind es 400 Euro/Monat).

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  3. #3
    TP-Member felix_z_90 macht alles soweit korrekt
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    Jo ich bin genau in der gleichen Lage wie du! ABitur gemacht, Studium erst im nächsten jahr, solange 400€ Job und Kleingewerbe. Habe mich schon Privatversichert. Kostet dich ca.85€ bis zu dem Jahr, in dem du 20 wirst und dannach so an die 110€. Bin bei der Hansemerkur. Aus der beiden VErsicherungsverträgen kommst du mit einer Außerordentlichen Kündigung raus. Der erste Grund ist die Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit, der zweite Grund die Aufgabe einer Selbstständigen Tätigkeit. Dannach kannst du dann wieder in die Wohlbehütete Familienversicherung zurück.

    Noch eine Frage zum Arbeislos melden. Wo mache ich das und was hat das für mich und meine Zukunft Auswirkungen?


    Wenn ich was falsch verstanden habe, sagt mir bitte bescheid. Danke

  4. #4
    TP-Newbie Problemtester macht alles soweit korrekt
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    Hey,

    bei mir wirds wohl schon teurer. Bin nun 21.

    Mit dem Kindergeld habe ich es im Internet nun aber auch gelesen, dass ein Ablehnungsbescheid von einer Uni der Familienkasse reicht.

    Somit muss ich mich nicht arbeitslos melden, oder doch ?

    Und es geht wirklich, nur um Missverständnisse zu vermeiden, dass ich ein Gewerbe anmelde UND mich arbeitslos melde ? Kommt mir nämlich etwas komisch vor.

    Danke

  5. #5
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    Zitat Zitat von felix_z_90 Beitrag anzeigen
    Aus der beiden VErsicherungsverträgen kommst du mit einer Außerordentlichen Kündigung raus. Der erste Grund ist die Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit, der zweite Grund die Aufgabe einer Selbstständigen Tätigkeit. Dannach kannst du dann wieder in die Wohlbehütete Familienversicherung zurück.
    Ähm, du meinst als Grund sicher die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung mit gesetzlicher Pflichtversicherung.

    Ob allein die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit ausreicht wage ich zu bezweifeln.

    Zitat Zitat von Problemtester Beitrag anzeigen
    Und es geht wirklich, nur um Missverständnisse zu vermeiden, dass ich ein Gewerbe anmelde UND mich arbeitslos melde ? Kommt mir nämlich etwas komisch vor.
    Solange du evtl. Hinzuverdienstgrenzen beachtest. Natürlich musst du dich wie jeder andere Arbeitslose beim AA melden, denen zur Verfügung stehen, an evtl. Maßnahmen teilnehmen etc. pp..
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Member felix_z_90 macht alles soweit korrekt
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    Wollte vielleicht vor Beginn des Dualen Studiums 5 Monate ins Ausland gehen. Müsste ich dann folglich weiter die Versicherung bezahlen? Wäre unschön. Hatte gehofft, das die Aufgabe einer Selbstständigen tätigkeit reichen würde. Mein Plan: bis zum Auslandsaufenthalt Privat, dann im Ausland Familienversichert und dann bei einer GKV nach meiner Wahl nach Ausbildungsbeginn.

    Vielleicht hat da jemand shcon Erfahrug, die er weiter geben möchte.

    Danke

    Felix

  7. #7
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    Update

    Wäre wunderbar, wenn jemand von euch Stellung zu meiner Lage nehmen könte.

    Vielen Dank

    Felix

  8. #8
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    Zitat Zitat von felix_z_90 Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat da jemand shcon Erfahrug, die er weiter geben möchte.
    Offensichtlich hat niemand damit Erfahrung. Wirst also in Telefonaten mit der Kasse selbst herausfinden müssen, ob dein Vorhaben realistisch ist. Telefonieren kannst du doch, oder?

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  9. #9
    TP-Member felix_z_90 macht alles soweit korrekt
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    Jo, das ist kein Problem, telefonieren hab ich vor 3 Wochen gelernt! Dachte nur, das dies der einfachere Weg (für mich)wäre. Bin derzeit auch auf der Arbeit und kann von dort aus nicht telefonieren.
    Werde hier veröffentlichen, was herraus gekommen ist.

    MFG FELIX

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