Ja.
Prinzipiell ja (wobei es kein "Kleingewerbe" gibt, das du anmelden könntest; die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant), allerdings wirst du, wenn du Leistungen beziehst, natürlich nicht alles behalten dürfen, was du verdienst.Ist es möglich als Arbeitslos gemeldeter (sofern ich mich für das Kindergeld arbeitslos melden muss) ein Kleingewerbe anzumelden ?
Prinzipiell ja, aber dann kannst du nicht mehr kostenlos in der Familienmitversicherung krankenversichert sein. Da liegt die Einkommensgrenze bei 360,- Euro/Monat (Ausnahme: der 400-Euro-Job, da sind es 400 Euro/Monat).Ist es möglich Kindergeld, Nebenjob und ein Kleingewerbe zu beziehen/auszuüben, sofern ich nicht über die 7680€ im Jahr komme ?
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. Mein Plan: bis zum Auslandsaufenthalt Privat, dann im Ausland Familienversichert und dann bei einer GKV nach meiner Wahl nach Ausbildungsbeginn.
)wäre. Bin derzeit auch auf der Arbeit und kann von dort aus nicht telefonieren.