Hi,
wäre es nicht einfacher, sicherzustellen das der Name des Ü.-Empfängers und der des Kontoinhabers übereinstimmen?
Hallo,
leider scheinen manche Banken sich ein wenig anzustellen, wenn eine Überweisung eingeht, bei der der Ü.-Empfänger nicht mit dem Name des Kontoinhabers übereinstimmt.
Welche Bank ist hierbei flexibel?
Danke für Antworten auf die Frage.
Schönen Gruß
Hi,
wäre es nicht einfacher, sicherzustellen das der Name des Ü.-Empfängers und der des Kontoinhabers übereinstimmen?
Have a nice day,
Swen...
Hallo
Eigentlich ist noch jede (deutsche) Bank dazu verpflichtet.leider scheinen manche Banken sich ein wenig anzustellen, wenn eine Überweisung eingeht, bei der der Ü.-Empfänger nicht mit dem Name des Kontoinhabers übereinstimmt.
Welche Bank ist hierbei flexibel?
Ab Ende Oktober wird das aber zu Gunsten einer einheitlichen europaeischen Regelung aufgehoben. Ich glaube dann wollte nur noch die HASPA den Namen pruefen.
Eben, das war bisher immer ein guter Schutz.wäre es nicht einfacher, sicherzustellen das der Name des Ü.-Empfängers und der des Kontoinhabers übereinstimmen?
Gruss Guin
Mein Blog
Bei Online-Überweisungen aber nicht mehr, oder?
Ich dachte dann wird nur die Kontonummer und Bankleitzahl auf Validität geprüft und ab damit...
Hatte auch diverse male gelesen, dass es zu Problemen gekommen war, weil der (falsche) Empfänger das Geld nicht zurück überweisen wollte.![]()
Das kann ich dir gar nicht so genau sagen. Ist eh bald hinfaellig.
Eigentlich muesste man noch mit der Empfaengerbank sprechen koennen, wenn der Name nicht mit dem Kontoinhaber uebereinstimmt.
Gruss Guin
Mein Blog
Ich sehe erst einmal nicht, welchen NACHTEIL man durch diese Prüfung haben sollte?!
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