+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Straßenbauarbeiten ohne Meister

  1. #1
    TP-Newbie Ilham83 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2009
    Ort
    duisburg
    Beiträge
    1

    Post Straßenbauarbeiten ohne Meister

    Hallo Leute
    ich habe da ein Problem und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
    Also ich bin selbstständig im Bau bereich ich habe Straßenbau gelernt jedoch darf ich diesen nicht ohne einen Meisterschein ausführen hat mir die HWK gesagt. Ein Kollege von mir meinte "wenn du nur dich oder mitarbeiter verleihst die anweisungen von einem Meister bekommen dann würde es klappen.
    Meine Frage: 1. Stimmt das was mein Kollege mir erzählt hat?
    2. Wie muss ich dann meine Rechnung formulieren?
    (weil ich ja eigentlich nicht Pflastern darf)

    wäre echt super wenn ihr mir weiterhelfen könntet Danke schonmal an alle im voraus.

    Mfg Ilham83

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Zitat Zitat von Ilham83 Beitrag anzeigen
    "wenn du nur dich oder mitarbeiter verleihst die anweisungen von einem Meister bekommen dann würde es klappen.
    So weit ich weiss stimmt das... aber meinst du nicht das dann der Meister bei dir beschäftigt sein muss....? Ansonsten führst du nämlich imho keine selbständige Arbeit aus.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.321
    Zitat Zitat von Ilham83 Beitrag anzeigen
    "wenn du nur dich oder mitarbeiter verleihst die anweisungen von einem Meister bekommen dann würde es klappen.
    Dann müsstest du aber ein anderes Geschäft betreiben, nämlich das der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit).

    Wenn du den Meisterzwang 'umgehen' willst, weil du kein Meister bist, musst du einen Meister einstellen.

    Meine Frage: 1. Stimmt das was mein Kollege mir erzählt hat?
    2. Wie muss ich dann meine Rechnung formulieren?
    (weil ich ja eigentlich nicht Pflastern darf)
    Du erwartest doch hier wohl keine Tipps, wie du deine Rechnungen frisieren kannst?

    copy

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 18.04.2009, 18:53
  2. Post von der HWK - Eintragung/Meister Pflicht ?
    Von multimedia im Forum Recht & Co
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 15.02.2008, 21:11
  3. Als Maler ohne Meister Selbstständig machen.
    Von mick2502 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 24.07.2006, 01:04
  4. An die Zauberstab meister !!!
    Von Tagged im Forum Photoshop
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 24.02.2004, 10:31
  5. Wer wird Deutscher Meister?
    Von Jasper im Forum Umfragen
    Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 07.05.2002, 14:47

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51