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Thema: Pflichten, Abgaben eines Kleinstunternehmers - grober Überblick

  1. #1
    TP-Junior 321mwd macht alles soweit korrekt
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    Pflichten, Abgaben eines Kleinstunternehmers - grober Überblick

    Hallo Community,
    ich bin neu hier, sodass ich erstmal hier jeden grüßen möchte!!

    Ich habe da einen chinesischen Händler gefunden, der mir günstige Waren anbietet und als seriös bestätigt wird. Ich glaube ihn, sodass ich versuchen möchte ein paar Euro zu verdienen. Einfach der Erfahrungswillen halber. Mal angenommen ich agiere als Kleinstunternehmer; welche Abenteuer in Sachen wie Zollabgaben und weiteren Gebühren kommen auf mich hinzu?
    Ich habe mich vor einiger Zeit mit diesem Thema beschäftigt und eine Liste aller Waren des Zolls gefunden, mit der der Zoll die Abgaben berechnet. Kann mir bitte jemand diese schicken?, ich finde sie leider nicht mehr wieder.

    MfG 321mwd

  2. #2
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    Schau dich mal auf der Seite des Zolls um... und lies bitte hier die entsprechenden FAQ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior 321mwd macht alles soweit korrekt
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    Entschuldige, ich habe mich vermutlich nicht ganz genau ausgedrückt, wie ich es eigentlich sollte. Also in erster Linie muss ich sagen, dass es mir sehr schwer fällt einen Überblick über die Bestimmungen des Zolls zu bekommen. Auch die Seite des Zolls ist für mich ein wenig unübersichtlich.
    Nun, was für Abgaben können mich belasten, wenn ich etwas aus China importiere? Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wann werden sie wofür erhoben? Wird die EUst auch bei Kleinstunternehmer erhoben?, evtl. wegen Preisdumping. Das müsste doch aber die Zollgebühr etwas ausgleichen.

  4. #4
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    Auf der Seite des Zolls such nach Taric... Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden auf den Warenwert erhoben... wann und bei wem die zu zahlen sind ist abhängig von der Versandart und dem Volumen des Importes.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior 321mwd macht alles soweit korrekt
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    OK, danke das hat ein wenig Klarheit in diesem Punkt geschaffen.
    Mir geistern dennoch viele Dinge durch den Kopf und ich hoffe Dich damit nicht zu beslaten, denn das ist schon ein wenig kompliziert...
    Nehmen wir mal an ich bin Kleinstunternehmer und handle zwischen den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer 2010 von 8004 €.
    - wie sieht der Grundfreibetrag der Umsatzsteuer aus?, die Regelung "17.500 € zum Vorjahr, 50.000 € darauffolgenden Jahr" kann ich logisch nicht nachvollziehen; kannst Du mir das bitte in Deinen Worten sagen?
    - IHK-, Berufsgenossenschaftbeiträge; wann muss ich sie bezahlen, gelten sie auch für jemanden der einfach ´ne EÜR macht?
    - Versicherung gesetzlich auf privat?, gilt das auch für mich?
    - die Umsatzsteuer wird dennoch erhoben, wenn ich Waren aus China bestelle, trotz Grundfreibetrag?

    Seht Ihr das ist mein Problem, so eine Bandbreite von Fragen und ich weiss nicht recht, wie ich sie präziser fragen soll.

  6. #6
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    Bitte lies in deinem eigenen Interesse die hier zusammengetragenen FAQ. Danke.

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal an ich bin Kleinstunternehmer und handle zwischen den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer 2010 von 8004 €.
    Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einen Kleinstunternehmer gibt es nicht.

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    - wie sieht der Grundfreibetrag der Umsatzsteuer aus?, die Regelung "17.500 € zum Vorjahr, 50.000 € darauffolgenden Jahr" kann ich logisch nicht nachvollziehen; kannst Du mir das bitte in Deinen Worten sagen?
    Um die Kleinunternehmerregelung dauerhaft in Anspruch zu nehmen muss dein Umsatz dauerhaft unter 17500 € jährlich bleiben.

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    - IHK-, Berufsgenossenschaftbeiträge; wann muss ich sie bezahlen, gelten sie auch für jemanden der einfach ´ne EÜR macht?
    Natürlich gelten die auch. Wann man was bezahlen muss, kannst du auf deren Seiten nachlesen.

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    - Versicherung gesetzlich auf privat?, gilt das auch für mich?
    Wie bist du jetzt versichert?

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    - die Umsatzsteuer wird dennoch erhoben, wenn ich Waren aus China bestelle, trotz Grundfreibetrag?
    Natürlich. Du bezahlst wie jeder andere - auch Verbraucher - die MwSt. auf deine Einkäufe.

    Was die Kleinunternehmerregelung genau bedeutet kannst du hier und anderswo nachlesen.

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Seht Ihr das ist mein Problem, so eine Bandbreite von Fragen und ich weiss nicht recht, wie ich sie präziser fragen soll.
    Viele deiner Fragen hättest du mit Hilfe einer Suma und ein bißchen guten Willen schon selbst beantworten können.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Was genau hast Du denn vor zu Importieren? Bitte nicht vergessen, dass Du bei Elektrogeräten für die Garantie und die Einhaltung der Gesetzlichen Vorschriften veranwortlich bist, bei Klamotten sind Einfuhrquoten zu beachten, ... .

  8. #8
    TP-Junior 321mwd macht alles soweit korrekt
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    Ich bin gestzlich vesichert.
    Welche Gründe kann es für einen Kleinstunternehmer (i.Sinne v.: kein USt, keine EinkommensSt.) geben sich privat zu versichern?

    Muss man entweder bei der IHK oder der Berufsgenossenschaft (das setzt doch glaube ich privat versichert doch voraus) Beiträge zahlen?
    Bei der IHK Hamburg gilt eine Beitragspflicht wenn man mehr als 5.200 € Gewinn macht. Und was gilt für jemanden (kein Kaufmann/-frau) der darunter Umsätze erwirtschaftet?

  9. #9
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    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Ich bin gestzlich vesichert.
    Welche Gründe kann es für einen Kleinstunternehmer (i.Sinne v.: kein USt, keine EinkommensSt.) geben sich privat versichern?
    Einen Kleinstunternehmer gibt es nicht, wenn dann bitte Kleinunternehmer.

    Und was gilt für jemanden (kein Kaufmann/-frau) der unter Umsätze erwirtschaftet?
    Was willst Du uns damit sagen?

  10. #10
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    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Ich bin gestzlich vesichert.
    Welche Gründe kann es für einen Kleinstunternehmer (i.Sinne v.: kein USt, keine EinkommensSt.) geben sich privat versichern?
    Wieso kommst du drauf dich privat versichern zu müssen? Wenn du über deinen Hauptberuf gesetzlich versichert bist und deine selbständige Tätigkeit diesen nicht übersteigt, ändert sich an deiner Versicherung nichts. Einkommensgrenzen sind für die Familienversicherung wichtig.
    Übrigens betrifft die Kleinunternehmerregelung nur die Umsatzsteuer, nicht die EkSt., den EkSt.lichen Freibetrag hat jeder.
    Bitte gewöhne dir gleich die korrekten Begrifflichkeiten an.

    Und die FAQ hast du immer noch nicht gelesen...

    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Muss man entweder bei der IHK oder der Berufsgenossenschaft (das setzt doch glaube ich privat versichert doch voraus) Beiträge zahlen?
    Bei der IHK Hamburg gilt eine Beitragspflicht wenn man mehr als 5.200 € Gewinn macht. Und was gilt für jemanden (kein Kaufmann/-frau) der unter Umsätze erwirtschaftet?
    IHK/HWK und Berufsgenossenschaft sind völlig unterschiedliche Institutionen. Und mit einer evtl. privaten Krankenversicherung hat das nun überhaupt nichts zu tun.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
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    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Ich bin gestzlich vesichert.
    Bist du noch Schüler?

    Bei der IHK Hamburg gilt eine Beitragspflicht wenn man mehr als 5.200 € Gewinn macht. Und was gilt für jemanden (kein Kaufmann/-frau) der darunter Umsätze erwirtschaftet?
    Die Umsätze sind egal, wer weniger als 5.200 € Gewinn hat, ist nicht beitragspflichtig. Ist doch logisch, wenn die Beitragspflicht erst ab 5.200 € Gewinn beginnt ... Mit Kaufmann oder nicht hat das nichts zu tun.

    copy

  12. #12
    TP-Junior 321mwd macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Bist du noch Schüler?



    Die Umsätze sind egal, wer weniger als 5.200 € Gewinn hat, ist nicht beitragspflichtig. Ist doch logisch, wenn die Beitragspflicht erst ab 5.200 € Gewinn beginnt ... Mit Kaufmann oder nicht hat das nichts zu tun.

    copy
    Ja, ich bin noch Schüler.
    Sorry, ich meinte eigentlich den Gewinn.
    Ich weiss nicht wie ich das ausdrücken soll, da es für einen Laien wie mir so erscheint, als ob es unendlichviele Regelungen gibt, die für jeden Händler eine individuellen Mix aus Abgaben und Pflichten gültig sind. Das ist logisch. Ich möchte deshalb von einigen Prämissen ausgehen, bevor es für mich emotional dramatisch wird.
    Also...
    - ich bin Schüler,
    - gesetzlich versichert,
    - ich möchte unter 5200 € Gewinn/Jahr bleiben (= keine IHK Beitragspflicht; keine Umsatzsteuer, da mein Umsatz nicht 17.500 € übersteigen wird und keine Einkommenssteuer, da unter Grundfreibetrag von 2010

    Einfach gefragt:
    Welche legal getarnten Diebe wollen noch von meinen Handel was haben?

  13. #13
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    Wenn du in der gesetzl. Fam.versicherung bleiben willst, muss dein monatl. Einkommen unter 365 € (2010) bleiben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Zitat Zitat von 321mwd Beitrag anzeigen
    Ja, ich bin noch Schüler.
    Das habe ich mir irgendwie gedacht.

    Dann gilt für dich: Maximal 365,- Euro eigenes Einkommen im Monat.

    Verdienst du mehr, fliegst du aus der kostenlosen Familienmitversicherung raus und musst dich selbst versichern, freiwillig gesetzlich oder privat.

    Ich weiss nicht wie ich das ausdrücken soll, da es für einen Laien wie mir so erscheint, als ob es unendlichviele Regelungen gibt, die für jeden Händler eine individuellen Mix aus Abgaben und Pflichten gültig sind. Das ist logisch.
    Ja, das ist logisch. Du musst dich eben mit der Materie befassen und deinen Laienstatus ablegen. Das gehört zur Selbstständigkeit halt dazu.

    Ich möchte deshalb von einigen Prämissen ausgehen, bevor es für mich emotional dramatisch wird.
    Verstehe ich nicht.

    Also...
    - ich bin Schüler,
    - gesetzlich versichert,
    Siehe oben.

    - ich möchte unter 5200 € Gewinn/Jahr bleiben (= keine IHK Beitragspflicht; keine Umsatzsteuer, da mein Umsatz nicht 17.500 € übersteigen wird
    "Keine Umsatzsteuer" gibt es nicht. Wie bereits mindestens ein Mal gesagt wurde, zahlst du immer Umsatzsteuer, wenn du etwas kaufst. Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, weist du die Umsatzsteuer nicht gegenüber deinen Kunden aus, nimmst sie nicht von deinen Kunden ein, meldest sie nicht ans Finanzamt und führst sie auch nicht ans Finanzamt ab. Beim Einkauf bezahlen musst du sie trotzdem.

    und keine Einkommenssteuer, da unter Grundfreibetrag von 2010

    Einfach gefragt:
    Welche legal getarnten Diebe wollen noch von meinen Handel was haben?
    Mit solchen Sprüchen und einer solchen Geisteshaltung kommst du nicht weiter. Gewöhn' dir die gleich wieder ab.

    Wenn du gewerblich handelst kommt vmtl. noch Gewerbemüll hinzu. Und wenn du betriebliche Räumlichkeiten hast und dort einen TV oder ein Radio die GEZ. Dazu die Kosten für den Gewerbeschein, also die Anmeldung des Gewerbes. Und wenn du mit der Steuererklärung nicht klar kommst (die du spätestens dann machen musst, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert) wirst du auch da jemanden bezahlen müssen ... Und wenn du versendest, die Recyclingkosten für die Verpackung.

    Mit was willst du denn überhaupt handeln?

    copy

    P.S.: Bist du eigentlich über 18?
    Geändert von copy (28.12.2009 um 16:25 Uhr) Grund: PS

  15. #15
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    Irgendwie habe ich Bauchschmerzen, dass hier jemand etwas anfängt ohne wirklich Ahnung zu haben, auf was er sich einlässt.

    @321mwd: Tu' Dir selbst einen Gefallen und besuch mal ein Gründerseminar bei der IHK, bevor Du ernsthaft daran denkst, eine Selbstständigkeit anzumelden.

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