Du hast eine Bestellung (mail) und einen Zahlungseingang (Kontoauszug, Paypal), das ist ein Vorgang den Du zusammen dokumentieren musst. Ein Shop erstellt normalerweise auch ein Rechnung.
Da hat Du ein Problem, ein Steuerprüfer wird die Rechnungen sehen wollen. Wenn dann die Beträge so deutlich abweichen könnte das zu einer Anzeige führen. Auch beim Zoll schummeln ist Steuerhinterziehung.2. Ich bestelle meine Ware im Ausland und der Großhändler legt für die Pakete grundsätzlich falsche Rechnungen bei,
Und das der Zoll auch eine Finanzbehörde ist, die die mit anderen Daten austauschen ist Dir doch hoffentlich klar?
Nein, aber 10 Jahre aufbewahren und zwar alles.3.Wenn ich meine EÜR abgebe muss ich dan alle Belege beifügen?
mfg[/QUOTE]


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Wenn ich meine Pakete da abhohle nehme ich natürlich immer den Paypalbeleg + die Bestellliste mit. Beim Zoll kennt man das Problem ja zur genüge.