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Thema: Arbeit auf Artikelbasis (für zukünftig mehrere Magazine) - Rechnung schreiben?

  1. #1
    TP-Junior Leo27 macht alles soweit korrekt
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    Arbeit auf Artikelbasis (für zukünftig mehrere Magazine) - Rechnung schreiben?

    Hallo,

    ich bin selbst noch Schüler und arbeite nebenbei bei einem Onlineportal und zukünftig evtl. auch bei einem anderen Magazine - jeweils auf Artikelbasis.

    Ich habe mich ein wenig eingelesen und weiß momentan nicht genau, was ich eigentlich machen muss, um meinem momentan einzigen Auftragsgeber eine Rechnung schreiben zu dürfen.

    Klar ist, dass ich nicht angestellt bin bei ihm - da ich mir auch selbst die Freihheit nehme, anderen Magazinen Artikel anzubieten und mich da mit einem Magazine auch bereits in Gesprächen befinde (da ist aber noch nichts fest). Momentan komme ich pro Monat nicht weit über 100 € und auch zukünftig werde ich wohl kaum über 250 € kommen.

    Was genau muss ich jetzt tun, um ihm (meinem ersten und momentan auch einzigem Auftragsgeber - und auch langfristig wohl meinem größten) eine Rechnung schreiben zu dürfen?

    - Gewerbe anmelden?
    - Finanzamt informieren (Lohnsteuerkarte - Steuernummer)?
    - Nichts - einfach Rechnung schreiben, da es im Momant sowieso nur etwa 100 € sind?

    Liebe Grüße
    Leo27

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Leo27 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin selbst noch Schüler
    Wie alt?

    - Gewerbe anmelden?
    Nein. Dem Finanzamt die Tätigkeit als freiberuflich melden. Wenn sie das anerkennen, schicken Sie dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (kannst du auch selbst abholen), den ausfüllen, dann bekommst du eine Steuernummer zugeteilt.

    - Finanzamt informieren (Lohnsteuerkarte - Steuernummer)?
    Das hat mit der Lohnsteuerkarte nichts zu tun.

    - Nichts - einfach Rechnung schreiben, da es im Momant sowieso nur etwa 100 € sind?
    Nein, ganz falsch. Deinem Auftraggeber nützt eine Rechnung ohne Steuernummer auch nicht viel.

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  3. #3
    TP-Junior Leo27 macht alles soweit korrekt
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    Ich bin noch 17, ab Ende Januar 18.

    Sollte / Muss ich das mit dem Finanzamt aus Gründen der Einfachkeit erst machen, wenn ich 18 bin?

    Kann ich dann "rückwirkend" für 2009 eine Rechnung schreiben?

    Muss ich dann auch eine Steuererklärung abgeben?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Leo27 Beitrag anzeigen
    Ich bin noch 17, ab Ende Januar 18.
    Dann bist du im Moment überhaupt nicht voll geschäftsfähig. Du kannst nicht einfach so selbstständig arbeiten, du müsstest zunächst zum Vormundschaftsgericht...

    Sollte / Muss ich das mit dem Finanzamt aus Gründen der Einfachkeit erst machen, wenn ich 18 bin?
    Du solltest der Einfachkeit halber kein Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen, solange du keine 18 bist. Wissen deine Auftraggeber überhaupt, dass du minderjährig bist?

    Kann ich dann "rückwirkend" für 2009 eine Rechnung schreiben?
    Das ist schon deshalb schwierig, weil 2010 ein anderes Steuerjahr ist als 2009.

    Muss ich dann auch eine Steuererklärung abgeben?
    Ja, wenn dich das FA dazu auffordert. Und das wird es.

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  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Befass dich bitte trotzdem mal mit dem Begriff Scheinselbständigkeit... gerade weil es eben noch dein einziger Auftraggeber ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior Leo27 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Dann bist du im Moment überhaupt nicht voll geschäftsfähig. Du kannst nicht einfach so selbstständig arbeiten, du müsstest zunächst zum Vormundschaftsgericht...
    Wohin? Was sollte ich da dann tun? Mein Vater ist mit meiner Arbeit durchaus einverstanden.


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Du solltest der Einfachkeit halber kein Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen, solange du keine 18 bist. Wissen deine Auftraggeber überhaupt, dass du minderjährig bist?
    Mein Auftraggeber weiß das durchaus, aber da ich gut schreibe und meine Arbeit gewissenhaft und pünktlich abliefere, ist das kein Problem - wie gesagt, bis jetzt war der Aufbau und nach 3 Monaten geht es jetzt erstmals um Bezahlung.


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das ist schon deshalb schwierig, weil 2010 ein anderes Steuerjahr ist als 2009.
    Anders?


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja, wenn dich das FA dazu auffordert. Und das wird es.
    Aber da meine Einkünfte deutlich unter dem Freibetrag (400 € soweit ich weiß) liegen werden, sollte das ja kein größeres Problem darstellen.


    EDIT zum Thema Scheinselbstständigkeit:
    Ich arbeite ganz klar auf Auftragsbasis und bin kein richtiger Bestandteil irgendeines Redaktionsteams. Ich schreibe über etwas, was er mir vorgibt oder ich mir raussuche, und reiche den Artikel dann ein. Und ich rechne pro Artikel bzw. News ab.
    Geändert von Leo27 (30.12.2009 um 21:43 Uhr) Grund: Scheinselbständigkeit

  7. #7
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    Tu dir den Gefallen und lies die entsprechenden FAQ zum Thema Selbständigkeit. Dir fehlt grundlegendes Basiswissen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Insider Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Avatar von Desko
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    Zitat Zitat von Leo27 Beitrag anzeigen
    Könnte man das nicht einfach als "Nachzahlung 2009" bezeichnen oder es getarnt als "intere Arbeit" (die keiner nachweisen kann) laufen lassen? [Wäre das letzte überhaupt legal?]
    Und diese Frage kannst Du Dir nicht selbst beantworten?

    Zitat Zitat von Leo27 Beitrag anzeigen
    EDIT zum Thema Scheinselbstständigkeit:
    Ich arbeite ganz klar auf Auftragsbasis und bin kein richtiger Bestandteil irgendeines Redaktionsteams. Ich schreibe über etwas, was er mir vorgibt oder ich mir raussuche, und reiche den Artikel dann ein. Und ich rechne pro Artikel bzw. News ab.
    Und was willst Du uns damit sagen? 1 Arbeit-/bzw. Auftraggeber gleich Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Und das mit 17. Wie dori schon sagte, lern doch erstmal die Grundlagen...


    Have a nice day,

    Swen...


  9. #9
    TP-Junior Leo27 macht alles soweit korrekt
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    Abend zusammen,

    ich habe nur diese FAQ (http://www.traum-projekt.com/forum/9...-ndigkeit.html) gefunden und die hat mich nicht wirklich weiter gebracht. Meintet ihr diese?


    Zitat Zitat von Desko Beitrag anzeigen
    Und was willst Du uns damit sagen? 1 Arbeit-/bzw. Auftraggeber gleich Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Und das mit 17. Wie dori schon sagte, lern doch erstmal die Grundlagen...
    Aber das soll ja keinesfalls mein einziger Auftraggeber werden - werde an Ende Januar auch für ein weiteres Magazin (von jemanden anderem) schreiben.


    Aber mal weg davon:
    Gäbe es denn eine Alternative, die legal wäre?
    Geändert von Leo27 (30.12.2009 um 21:42 Uhr)

  10. #10
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    Ich bin auch kein Profi, daher weiß ich das nicht. Aber in einem öffentlichen Forum schon derart Fragen zu stellen, halte ich schon für dumm. Sicher hilft man hier gern, aber nicht bei sowas,,,

    Und zu Punkt 2: Der Verdacht zur Scheinselbstständigkeit besteht grundsätzlich bein einen AG, aber das willst Du doch abstellen, also sehe ich da keine Probleme.

    Aber achte zu Punkt 1 auf deine Wortwahl.

    Ansonsten, frohe Ostern.


    Have a nice day,

    Swen...


  11. #11
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    Gäbe es denn irgendeine legale Alternative?

    Es kann ja nicht angehen, dass 17 jährige Menschen in Deutschland keinen Nebenjob haben dürfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Leo27 Beitrag anzeigen
    Wohin?
    Zum Vormundschaftsgericht. Wenn du das Wort nicht kennst, wie wäre es mit selbstständig nachschlagen?

    Was sollte ich da dann tun?
    Dich für voll geschäftsfähig erklären lassen. Mit der Forensuche findest du eine Reihe von Beiträgen zu dem Thema.

    Mein Vater ist mit meiner Arbeit durchaus einverstanden.
    Das ist schön, du bist trotzdem minderjährig und nicht voll geschäftsfähig. Auch wenn dein Vater damit einverstanden wäre, dass du wählen gehst, dürftest du das nicht.

    Mein Auftraggeber weiß das durchaus, aber da ich gut schreibe und meine Arbeit gewissenhaft und pünktlich abliefere, ist das kein Problem - wie gesagt, bis jetzt war der Aufbau und nach 3 Monaten geht es jetzt erstmals um Bezahlung.
    Doch, das ist ein Problem - weil du nicht voll geschäftsfähig bist und als Minderjähriger nicht einfach so ... das hatten wir alles schon.

    Anders?
    Nee, ander_e_s. 2010 ist nicht 2009. Schon klar, oder?

    Könnte man das nicht einfach als "Nachzahlung 2009" bezeichnen oder es getarnt als "intere Arbeit" (die keiner nachweisen kann) laufen lassen? [Wäre das letzte überhaupt legal?]
    Nein. Und sei doch bitte nicht so naiv zu glauben, man könne irgendetwas nicht nachweisen.

    Aber da meine Einkünfte deutlich unter dem Freibetrag (400 € soweit ich weiß) liegen werden, sollte das ja kein größeres Problem darstellen.
    Es gibt keinen 400-Euro-Freibetrag bei selbstständiger Arbeit. Du musst dich ganz dringend mal mit den Grundlagen selbstständiger Tätigkeit befassen, wenn das irgendwas werden soll, wenn du dann in einem guten Monat 18 bist. Du bist dann nämlich auch voll verantwortlich, für alles was du tust.

    EDIT zum Thema Scheinselbstständigkeit:
    Ich arbeite ganz klar auf Auftragsbasis und bin kein richtiger Bestandteil irgendeines Redaktionsteams. Ich schreibe über etwas, was er mir vorgibt
    Und genau da kann schon ein Problem liegen. Weisungsgebundenes Arbeiten nach Vorgaben ist keine Selbstständigkeit. Spielt aber erst mal keine Rolle, weil du eben sowieso nicht selbstständig bist und auch nicht mal eben werden kannst.

    oder ich mir raussuche, und reiche den Artikel dann ein. Und ich rechne pro Artikel bzw. News ab.
    Im Moment kannst du gar nichts abrechnen.

    Okay ... Bezahlung von 2009 als Bezahlung von 2010 zu verkaufen ist sicher nicht ganz okay.
    Spricht aber etwas dagegen, wenn ich Anfang Februar (dann volljährig) den Punkt "Nachzahlung von 2009" in Rechnung stelle?
    Ja - du willst wieder Bezahlung für 2009 als Bezahlung für 2010 verkaufen, nachdem du selbst bemerkt hast, dass das nicht o.k. ist.

    Face it: Du hast ein Problem. Du hast geglaubt, dass du jetzt mal eben so locker flockig irgendwie Rechnungen stellen könntest, obwohl du weder volljährig noch selbstständig bist. Das geht eben nicht. Verbuche es als Lehrgeld, melde wenn du 18 bist, deine Tätigkeit dem Finanzamt als freiberuflich und schreibe danach für danach geleistete Arbeit ordentliche Rechnungen.

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  13. #13
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    Zitat Zitat von Leo27 Beitrag anzeigen
    Es kann ja nicht angehen, dass 17 jährige Menschen in Deutschland keinen Nebenjob haben dürfen.
    Genau, kann nicht angehen. Und stampf noch mal feste mit dem Fuß auf. Hallo?

    Natürlich dürfen 17jährige einen Nebenjob haben - aber 17jährige dürfen eben nicht einfach als Selbstständige Rechnungen schreiben. Du hättest dich halt früher um das kümmern müssen, was du da tust und um die Modalitäten der Bezahlung. Wenn jemand da keinen Bock drauf hat, gibt es eben die Probleme, die du jetzt hast.

    copy

  14. #14
    TP-Junior elena6 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    @Leo27
    Warte halt den einen Monat noch ab, und melde dann dein Gewerbe an.
    Dann schreibe die Rechnung fürs letzte Jahr - mit Datum Februar 2010 (wenn Auftraggeber einverstanden).

    "Scheinselbständigkeit" ist Quatsch - da fängst ja erst an.

    Btw: Zu welchen Themen schreibst du?

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