Wie kommst du denn auf "verboten"?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug
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Mal eine allgemeine Frage, wenn man als Unternehmen etwas betriebsfremdes einkauft. z.B. als Autohändler einen Rasenmäher.
Darf man den dann für weniger an einen Mitarbeiter weiterverkaufen?
Wahrscheinlich wäre das dann ein geldwerter Vorteil und wäre damit verboten.
(Es sei denn der Artikel wäre schon abgeschrieben)
Was wäre wenn man jetzt den Artikel bei eBay für 1 € reinstellt und ein Mitarbeiter ersteigert den dann zufälligerweise für 1 €? ( Rasenmäherneuwert sagen wir 30 € ) Laut Google gibt es Urteile bei denen ein Gebot für 1 € schon rechtskräftig ist. (Unabhängig vom tatsächlichen Wert des Gegenstandes)
@ Mods
Eigentlich könnt Ihr den Thread schließen und in die Plauderecke verschieben, dort ist er wohl besser aufgehoben als hier.
Geändert von Suxxess (13.01.2010 um 01:48 Uhr)
Wie kommst du denn auf "verboten"?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug
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Mal von irgendwelchen geldwerten Vorteilen abgesehen gibt es "Regeln" für den Verkauf unter Einkaufspreis.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja gut, das war unglücklich ausgedrückt. Also man darf es nicht unter Wert verkaufen und wenn man es dann doch tut dann muss man halt den geldwerten Vorteil versteuern.
Ich hatte heute auf einer Webseite ein Urteil gelesen auf dem jemand seinen Wagen für 100 € verkaufen musste,weil er den Mindestpreis falsch gesetzt hat. Er hatte darauf geklagt, dass der Kauf nichtig wäre da der Preis unlauter gewesen sein soll. ( Also das was Dorintha geschrieben hat )
Dort hat dann aber das Gericht bestimmt, dass die 100 € halt galten da der Preis durch eine Auktion und nicht durch einen festen Preis bestimmt wurde, daher konnte der Endpreis nicht unlauter gewesen sein.
Aber wahrscheinlich würde einem das Finanzamt einem das sowieso anders auslegen.
Mal ein fiktives Beispiel:
Ein Unternehmen kauft einen Plasmatv für 1000 €, sie bieten es dann für 1 € um 5 Uhr Nachts an. ( Laufzeit 1 Stunde ) Oder halt auf einer fast unbekannten Auktionsplattform.
Nun kauft Ihn ein Mitarbeiter als Privatperson / Alternativ ein Bekannter für 1 €.
Laut dem Urteil Quelle wäre der Kauf gültig.
Zu 99% ist das aber wahrscheinlich Steuerbetrug. ( Man wird dann wohl Absicht unterstellen um den richtigen Wert nicht versteuern zu müssen )
Die Frage kam mir als ich laß, dass der tatsächliche Wert eines Gegenstandes bei einer Auktion ohne Festpreis irrelevant wäre da der Verkäufer den am Ende erzielten Endpreis nicht selbst festlegen würde.![]()
1. Wenn du einen Gegenstand unter Verkehrswert an deine MA verkaufst, stellt der Differenzbetrag einen geldwerten Vorteil dar (Ich lasse bewusst Aufmerksamkeiten, 44 EUR-Grenze oder Rabattfreibetrag 1080 und wie sie alle heißen weg)
2. Wenn jemand in einer öffentlichen Auktion einen Gegenstand erwirb, ist dies idR. ein gültiger Kaufvertrag. (Der Verkauf unter Verkehrswert an deinen MA ist allerdings auch ein gültiger KV)
3. Wenn du über eine öffentliche Auktion einen Gegenstand verkaufst, spricht der erste Anschein dafür, dass der erzielte Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht.
4. Wenn du auf ungeeigneten Plattformen oder unmöglichen Zeiten o.ä. dein Angebot offerierst, dann konnte sich keine freie Preisbildung sich entwickeln. Einen Rückschluss dies stelle den Verkehrswert dar, wäre unzutreffend. Daher wäre der Verkehrswert zu schätzen.
Fazit: Es könne durchaus passieren, dass ein MA zufällig ein extremes Schnäppchen macht, welches mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun hat. Daher unterläge dies nicht der Lohnsteuer. Aber halt nicht so, wie sich der TO das vorstellt.
Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass dies möglich sein soll:
Also im Fall 1) Sachbezug => Dies muss voll versteuert werden.
(Der Warenwert muss dem tatsächlichen Wert entsprechen)
Aber im Fall 2) Wäre es ein normaler Warenverkauf über eine Auktion, dort wäre der Warenwert gleichzusetzen mit dem höchsten Auktionsgebot.
(Daher fällt sowas auch nicht unter unlauterer Wettbewerb auch wenn der Plasmafernseher für 1 € weggehen würde)
Auf dem Weg könnte man ja ohne Schwierigkeiten auf legalen Wege Betriebsvermögen in Privatvermögen umwandel ohne es extra versteuern zu müssen. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass das legal sein kann.
Das muss doch Steuerbetrug sein wenn man das vorsätzlich macht...
@fitheach
Danke, die Antwort kann ich mir schon eher vorstellen.
Im Falle von Fall 4) Sollte man die Ware an eine 3. Person verkaufen, dann kann es ja kein indirekter Sachbezug sein da die Person ja nichts mit dem Unternehmen zu tun hat.
Geändert von Suxxess (13.01.2010 um 12:12 Uhr)
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