Warum erstellt er nicht einen eigenen eBay-Account (oder Du evtl. für ihn), auf den Du dann Zugriff hast? Wäre meines Erachtens die einfacherere Lösung .. ich persönlich würde über meinen Account auch keine "fremden" Waren verkaufen ..
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir mal wieder aktiv
(lese sehr viel passiv mit!) helfen!
Ich betreibe ein Nebengewerbe (Kleinunternehmerregelung, ohne Ust.).
Jetzt habe ich ein Angebot für einen Kaufmann bei e-bay Artikeln einzustellen, da er keine Zeit dazu hat und auch keinen e-bay account.
Muss ich bei e-bay schreiben von wem die Waren sind Eingestellt im Auftrag von ...)? Versendet werden sie von dem Geschäftsmann. Vertraglicher Partner bin ja ich, oder? Widerrufsrecht/ Rückgaberecht muss ich gewährleisten? Was muss ich sonst noch beachten?
MfG
comtom123
Warum erstellt er nicht einen eigenen eBay-Account (oder Du evtl. für ihn), auf den Du dann Zugriff hast? Wäre meines Erachtens die einfacherere Lösung .. ich persönlich würde über meinen Account auch keine "fremden" Waren verkaufen ..
Du wirst Vertragspartner, also auch für die schon angesprochenen Dinge (Rückgaberecht) verantwortlich, aber auch für die Einhaltung der Preisangabenverordnung, Wettbewerbsrecht, Haftung und evtl. warenspezifische Beschränkungen. Meint ein Mitbewerber einen Abmahnung lolssen zu müssen wird diese bei Dir aufschlagen.
Ich würde es so machen wie Wildmieze vorgeschlagen hat.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
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