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Thema: eBay Gewerbe ja oder nein ?

  1. #1
    TP-Junior
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    11

    eBay Gewerbe ja oder nein ?

    Eine Frage zu ebay, Die Sache sieht so aus. Seit letzten Monat bekomme ca. 3-4 Gebrauchtelektrogeräte pro Monat von einem Kollegen die ich für Ihn bei ebay reinstelle. Es sind Geräte von Kunden die zum entsorgen
    gegeben worden sind bezugweise machen sie damit was sie wollen ich habe ja ein neues. Diese Geräte gibt er mir und ich stelle sie bei ebay rein und der Gewinn is 50/50. Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden bezugsweise Kleingewerbe. Die Problematik bei mir ist ja das ich Hartz 4 bekomme keine Rechnung von denn Geräten habe und desweiteren mache ich ja halbehalbe mit meinen Kollegen. Also wenn es für 115 ersteigert wird
    am ende ca. 50 Euro für mich sind und das Amt aber denkt es sind 100 Euro abzüglich ebay Gebühren.
    Was kann ich machen was wäre beste Lösung ?? Der Kollege ist selbstständig aber für ein grosses Unternehmen
    das noch zu Info.

    Danke im Voraus

  2. #2
    TP-Insider Avatar von Desko
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    515
    Wenn dein Kollege selbstständig ist, sollte er Dir auch eine Rechnung schreiben können, den Faustregel ist: Keine Buchung ohne Beleg.

    Ein Gewerbe musst Du anmelden, da ja eindeutige Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit besteht. Da kommst Du nicht drumherum...

    Ich persönlich, ich bin gewerblicher Verkäufer bei eBay, glaube jetzt mal nicht, dass sich der Erlös lohnt, da der Aufwand den Du bringen musst, enorm im Vergleich zu der Marge ist, den Du mit 3-4 Waschmaschinen im Monat erreichst. Aber das musst Du wissen.

    Ist jedenfalls nicht so leicht, wie Du denkst...

    Wenn Du aber dennoch den Weg gehen willst, wünsche ich Dir viel Erfolg.

    Have a nice day,
    Swen...

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Logitec66 Beitrag anzeigen
    Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden bezugsweise Kleingewerbe.
    Ja, ein Gewerbe musst du anmelden und ob du von der rein umsatzsteuerlich relevanten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst oder nicht, musst du dann selbst enstscheiden.

    Als Gewerbetreibender bist du natürlich voll verantwortlich für dein Handeln - auch was die Gewährleistung und die Punkte Widerruf und Rückgaberecht angeht. Und auch mit dem Thema Abmahnsicherheit solltest du dich befassen. Dazu die Verpackungsmüllproblematik etc. pp.

    Die Problematik bei mir ist ja das ich Hartz 4 bekomme
    Dann solltest du die Zuverdienstgrenzen beachten und die ARGE über deine Tätigkeit informieren.

    keine Rechnung von denn Geräten habe
    Und schon da wird's obskur, denn es handelt sich ja irgendwie um Schenkungen. Nur, wie wird im Zweifel der Nachweis erbracht, dass es sich um Schenkungen handelt?

    und desweiteren mache ich ja halbehalbe mit meinen Kollegen. Also wenn es für 115 ersteigert wird
    am ende ca. 50 Euro für mich sind und das Amt aber denkt es sind 100 Euro abzüglich ebay Gebühren. Was kann ich machen was wäre beste Lösung ??
    Am besten lässt du die Finger von dieser windigen Sache. Es macht den Eindruck, als nutze dich dein Bekannter als Strohmann. Wieso stellt er die Maschinen nicht selbst bei ebay ein?

    Der Kollege ist selbstständig aber für ein grosses Unternehmen
    Das ist ein Widerspruch in sich - entweder ist er selbstständig oder er arbeitet für ein großes Unternehmen ...

    copy

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Am besten lässt du die Finger von dieser windigen Sache. Es macht den Eindruck, als nutze dich dein Bekannter als Strohmann. Wieso stellt er die Maschinen nicht selbst bei ebay ein?
    Weil er keine Lust auf die Gewährleistungsverpflichtungen hat und lieber den halben Erlös ohne Verpflichtungen nimmt als den ganzen mit

  5. #5
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Dec 2003
    Beiträge
    1.905
    Hmm .. nutzt Du Deinen eigenen eBay-Account, oder den Deines Kollegen? .. Ersteres würde ich aus den schon genannten Gründen sein lassen .. bei Letzterem hättest Du zB die Möglichkeit, Deinem Kollegen entsprechend Rechnungen für Deinen Anteil zu stellen. Allerdings könnte es als Scheinselbständigkeit gelten, wenn Du nix anderes machst. Von daher wäre es vielleicht einfacher, wenn er Dich als Mini-Jobber einstellt.

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