_Wie_ du das machst, ist dir überlassen.
Das ist dann kein fliegender Wechsel ... tritt der alte Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, löst sich die GbR auf.mache ich einfach eine vetragserneuerung/veränderung mit dem neuen geselschafter und hefte die kündigung des vorigen dran?
Natürlich - fliegender Wechsel heisst ja, dass die Gesellschafterstellung direkt von dem ausscheidenden G. auf den eintretenden übertragen wird.oder muss es noch zusätzlich einen extra vertrag zwischen den wechselnden geben?
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