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Thema: Gesellschafterwechsel

  1. #1
    TP-Junior Balance macht alles soweit korrekt
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    Gesellschafterwechsel

    Hallo,

    wir möchte für unsere GbR (2 Personen) einen fliegenden Geselschatswechsel durchführen! Wisst ihr, wie ich das vertraglich festmache?
    mache ich einfach eine vetragserneuerung/veränderung mit dem neuen geselschafter und hefte die kündigung des vorigen dran?
    oder muss es noch zusätzlich einen extra vertrag zwischen den wechselnden geben?

    Würde mich über hilfe freuen!


    Gruß

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Balance Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wir möchte für unsere GbR (2 Personen) einen fliegenden Geselschatswechsel durchführen! Wisst ihr, wie ich das vertraglich festmache?
    _Wie_ du das machst, ist dir überlassen.

    mache ich einfach eine vetragserneuerung/veränderung mit dem neuen geselschafter und hefte die kündigung des vorigen dran?
    Das ist dann kein fliegender Wechsel ... tritt der alte Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, löst sich die GbR auf.

    oder muss es noch zusätzlich einen extra vertrag zwischen den wechselnden geben?
    Natürlich - fliegender Wechsel heisst ja, dass die Gesellschafterstellung direkt von dem ausscheidenden G. auf den eintretenden übertragen wird.

    copy

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Geht das denn so überhaupt? Immerhin hat der Gesellschafter ein Gewerbe angemeldet und wird dies ja wohl abmelden. Und der neue müsste doch seinerseits ein Gewerbe anmelden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Junior Balance macht alles soweit korrekt
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    Das ist dann kein fliegender Wechsel ... tritt der alte Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, löst sich die GbR auf.
    Ok und das möchte ich nicht


    Natürlich - fliegender Wechsel heisst ja, dass die Gesellschafterstellung direkt von dem ausscheidenden G. auf den eintretenden übertragen wird.
    Also ergänze ich den alten geselschaftsvertrag und schreibe dort, dass der neue G. den alten ablöst?


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Geht das denn so überhaupt? Immerhin hat der Gesellschafter ein Gewerbe angemeldet und wird dies ja wohl abmelden. Und der neue müsste doch seinerseits ein Gewerbe anmelden.
    Nein! Wir sind keine gewerbe treibende gbr

  5. #5
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    machbar ist das.

    grds können die altgesellschafter vereinbaren, dass ein neugesellschafter aufgenommen wird und dann tritt der alte aus...

    oder auflösung mit Anwachsung und neugründung

    oder 2 GBR gründen und Verschmelzen...

    bei ner GBR ist so ziemlich alles drin...

    fragt sich nur für was?!

  6. #6
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen

    fragt sich nur für was?!
    Für einen wechsel eines geselschafters, bei bleibender GbR!

    für mich stellt sich die frage, wie am besten

  7. #7
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    Zitat Zitat von Balance Beitrag anzeigen
    Für einen wechsel eines geselschafters, bei bleibender GbR!

    für mich stellt sich die frage, wie am besten
    Nach wie vor mit einem entsprechenden Vertrag zwischen den Wechselnden. Am besten konsultierst du mal einen Anwalt.

    copy

  8. #8
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nach wie vor mit einem entsprechenden Vertrag zwischen den Wechselnden. Am besten konsultierst du mal einen Anwalt.

    copy
    ^^ Hilft mir nicht gerade weiter...
    Aber dank dir trotzdem ;-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Balance Beitrag anzeigen
    ^^ Hilft mir nicht gerade weiter...
    Aber dank dir trotzdem ;-)
    Hier darf dir niemand helfen, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen. Wenn du/ihr es also nicht selbst hinbekomm(s)t, führt am Anwalt kein Weg vorbei. Und auch wenn ihr den Vertrag selbst aufsetzt, ist es sinnvoll, den von einem RA überprüfen zu lassen.

    copy

  10. #10
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hier darf dir niemand helfen, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen. Wenn du/ihr es also nicht selbst hinbekomm(s)t, führt am Anwalt kein Weg vorbei. Und auch wenn ihr den Vertrag selbst aufsetzt, ist es sinnvoll, den von einem RA überprüfen zu lassen.

    copy
    Also das mir hier niemand einen vertrag aufsetzt ist mir klar! Darum habe ich auch nicht gebeten!
    Das kriege ich auch schon selber hin


    Meine genaue frage, die mir weiter helfen würde, habe ich aber eigentlich auch schon im ersten beitrag gestellt

    wir möchte für unsere GbR (2 Personen) einen fliegenden Geselschatswechsel durchführen! Wisst ihr, wie ich das vertraglich festmache?
    mache ich einfach eine vetragserneuerung/veränderung mit dem neuen geselschafter und hefte die kündigung des vorigen dran?
    oder muss es noch zusätzlich einen extra vertrag zwischen den wechselnden geben?
    Eine antwort, wie : du machst einen komplett neuen vertrag, wo der wechsel schriftlich festgehalten wird, oder man macht eine vertragsergänzung, wo der austritt und der eintreit der jeweiligen personen festgehalten wird usw. usf. würde mir schon helfen und ich wäre dankbar...


    Ich würde von niemanden verlangen wmir einen vertrag fertig zu machen (habe ich ja auch nicht)!
    Aber wie gesagt: ich danke dir trotzdem für deine bemühungen

    Schönes WE

  11. #11
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    Zitat Zitat von Balance Beitrag anzeigen
    Meine genaue frage, die mir weiter helfen würde, habe ich aber eigentlich auch schon im ersten beitrag gestellt
    Und ich habe bereits zwei Mal darauf geantwortet.

    Eine antwort, wie : du machst einen komplett neuen vertrag,
    Ja, einen komplett neuen Vertrag zwischen den Wechselnden. Wie oft denn noch?

    "[3.] FLIEGENDER WECHSEL, dh Übertragung der Gesellschafterstellung direkt von einem ausscheidenden auf einen eintretenden Gesellschafter"

    http://www.kanzlei.de/gbrgw.htm

    copy

  12. #12
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Und ich habe bereits zwei Mal darauf geantwortet.



    Ja, einen komplett neuen Vertrag zwischen den Wechselnden. Wie oft denn noch?

    "[3.] FLIEGENDER WECHSEL, dh Übertragung der Gesellschafterstellung direkt von einem ausscheidenden auf einen eintretenden Gesellschafter"

    http://www.kanzlei.de/gbrgw.htm

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    Mal ganz ruhig brauner! du hast noch keinmal eindeutig geantwortet

    Im Post #9 war es noch ein vetrag zwischen den wechselnden

    Nach wie vor mit einem entsprechenden Vertrag zwischen den Wechselnden.
    heisst für mich erst mal nicht zwangsläufig, dass ein komplett neuer vertrag entstehen muss...


    Aber jetzt mal im ernst: wenn dich das so nervt und du nicht gewillt bist da vernünftig zu antworten, warum tust du es?
    Man muss nicht überall sein komentar abgeben ...

    Ich danke dir trotzdem für deine bemühungen und bin raus!

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