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Thema: Gewerbebezeichnung ähnlich eingetragener Marke

  1. #1
    TP-Junior
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    Gewerbebezeichnung ähnlich eingetragener Marke

    Hallo erstmal,

    Kurzes Beispiel (Namen frei erfunden):

    Frima "EXOL" ist geschützt im dpma als Marke eingetragen und produziert Elektronikbauteile. Ist es mir erlaubt als Phantasiename bspw "EXOL-Autoteile" zu verwenden.

    D.h schützen Namenszusätze wie "-Autoteile" "-Autoparts" oder meinetwegen "-Holzwaren" vor einer Verwechslungsgefahr? Es gibt nahezu jeden Namen schon in Form einer registeriten Domain, eingetragenen Marke oder "ergoogelten" Firma.

    Ich würde diesen Namen dann für:

    -eine eigene Domain
    -logo
    -eBay-Name u. Auftritt
    -logo auf Rechnugen, Werbung etc

    verwenden. Natürlich immer unter Nennung meines Namens.

    Und wie sieht es eig. bei Werbung auf einem Fahrzeug in Form eines Logos aus? Muss auch in dem Fall der eigene Name darunter stehen?

    Vielen vielen Dank bereits vorweg! Bin für jede Hilfestellung dankbar!

    Noch einen schönen u. hoffentlich sonnigen Freitag!

    LG,

    doodel

  2. #2
    TP-Junior
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    weiteres Beispiel:

    google suche: komo

    es gibt auf die schnelle:

    komo-getreidemühlen
    komo-werbetechnik
    komo-tec (tuner für Autos der Marke Lotus)

    und vermutlich noch etliche mehr... zudem gibt es einen großen Reifenhersteller mit dem Namen Kumho - könnte ja etwas ähnlich klingen.

  3. #3
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Hi,
    es gibt beim Markenschutz gewisse Warenklassen.
    Du müsstest nochmal prüfen in welchen Klassen die Marke eingetragen worden ist. Wenn dies dann mit deinem Tätigkeitsumfeld korreliert, dann solltest du einen anderen Namen suchen.
    »Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
    -Albert E.

  4. #4
    TP-Junior
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    Nun ja, ich denke mit folgender Umschreibung komme ich am ehesten hin.

    Ich beziehe Interieurteile mit Kuststoffen, veredle Oberflächen etc - hier würde man von Autotuning oder der Herstellung von Autoteilen sprechen.

  5. #5
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Das bringt alles nichts. Schau beim DPMA nach in welchen Warenklassen die Marke eingetragen ist. Der kann Autobauer sein und hat die Marke trotzdem für Feinstrumpfhosen eingetragen.
    »Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
    -Albert E.

  6. #6
    TP-Junior
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    Kein Problem, hab mal eben nachgesehn:

    510 Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Klasse 09:
    Elektronische Bauteile, nämlich elektronische Halbleiterverstärker und integrierte elektronische Schaltkreise

    510 Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Klasse 09:
    Mit vernetztem Kunststoffmaterial isolierte Drähte und Kabel für elektrische Zwecke

    Mit beidem habe ich herzlich wenig zu tun. Zwischenfrage: Reicht die Recherche beim DPMA denn aus? Handle hauptsächlich über eBay, der Onlineshop wird nur in D verfügbar sein, bzw nur Bestellungen von D aus. Ebay natürlich weltweit. Nebenbei sei erwähnt ich mache gebrauch von der Kleinunternehmerregelung unb bin kein e.K etc

  7. #7
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Individuelle Rechtsberatung.
    Ernsthaft - investier die paar Euro und lass es dir von einem Anwalt schriftlich geben.
    »Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
    -Albert E.

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von doodel Beitrag anzeigen
    Ebay natürlich weltweit.
    Dann solltest du dich auch mit weltweitem Recht auseinandersetzen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior
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    Nun gut, Anwaltlicher Rat, das ganze auf Internationalem Gebiet, obendrein dann noch ein Eintrag im DPMA der mir dann auch wieder nur begrenzt Schutz bietet mach so 700,- Euro? AGB´s Domain (Anwalt) etc mal außen vor, kommt natürlich auch noch hinzu Das wäre in der Anfangsphase mal eben der Gewinn eines halben Jahres.

    Bietet mir denn mein eigener Name Schutz?

    Beispiel:

    Max Mustermann -> Abkürzung MM -> Gewerbebezeichnung: MM-Folienbeschriftung

    Im Geschäftsverkehr: MM-Folienbeschriftung Max Mustermann

    Logo: Was schickes + MM-Folienbeschriftung

    (Eintragung im DPMA noch keine vorhanden, domain sowohl .de als auch .com frei - vermutlich alle Endungen)

  10. #10
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von doodel Beitrag anzeigen
    Nun gut, Anwaltlicher Rat, das ganze auf Internationalem Gebiet, obendrein dann noch ein Eintrag im DPMA der mir dann auch wieder nur begrenzt Schutz bietet mach so 700,- Euro?
    Eher mehr.

    AGB´s
    AGB. Das ist schon der Plural.

    Bietet mir denn mein eigener Name Schutz?
    Schutz wovor? Rechte können durchaus auch ohne Eintragung beim DPMA entstehen, schlicht durch jahre-/jahrzehntelangen Gebrauch.

    copy

  11. #11
    TP-Junior
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    Willst du eine Marke eintragen oder nur deine Firma so nennen?

    Geh zum Anwalt und lass dir eine Markenähnlichkeitsrecherche erstellen. Kostet je nach Aufwand zwischen 500 und 800€.
    Damit weißt du ob eine Gefährdung einer Marke vorhanden ist und du vielleicht doch einen anderen Namen nutzen solltest...

    das machen wir nämlich gerade... und wir sind immernoch auf der suche ;-)

  12. #12
    TP-Senior Avatar von TheEkki
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    Ich rate auch zum eigenen Namen.
    Ich halte es sowieso auch generell so, dass ich mich nicht "größer" mache.
    In meinen Korrespondenzen schreibe ich immer "ich" und nicht "wir".

    Ich finde es zum k... wenn, besonders offensichtliche Ein-Mann-Betriebe - immer von "wir" quatschen, wenns dann nicht so ist.

    Und meinen Namen brauche ich nicht zu verstecken.
    _____________________
    Und nicht vergessen:
    Faire Bewertung bringt Vorteile und schmeichelt
    der Seele! :-)

  13. #13
    TP-Lady-Mod
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    Jupp, so handhabe ich das auch.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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