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Thema: Kleinunternehmer, Umzug und Änderung

  1. #1
    TP-Junior comtom1 macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer, Umzug und Änderung

    Hallo,
    ich bin bereits Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerregelung §19 UStG (weise keine UST aus).
    Jedoch heirate ich im Juli und ziehe auch um (anderen Landkreis, anderes Finanzamt).
    Außerdem will ich ab Juli Waren von China und USA importieren und in Deutschland weiterverkaufen (eigener online-shop, ebay, ...).
    Dazu hätte ich einige Verständnisfragen, habe mich im Forum schon informiert.

    1. muss ich mein Nebengewerbe bei der alten Gemeinde abmelden und bei der neuen Anmelden.
    2. Kann ich bei der Neuanmeldung das Tätigkeitsfeld ändern lassen und UST ausweisen (ohne Kleinunternehmerregelung). Dadurch bekomme ich auch eine Steuermeldung. Ich habe aber auch mal gehört dass man nicht so schnell hintereinander noch ein Gewerbe eröffnen kann? Dann bekomme ich auch eine neue Steuernummer und auch eine Umsatsteueridentifikationsnummer?
    3. Wenn ich Waren aus dem Drittland einführe, muss ich 19% Einfuhrsteuer zahlen, die ich wie die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen kann und die Diefferenz an das Finanzamt zahle? (zu beginn monatlich)?
    4. Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich, mein Händler in USA bietet 1 jahr global warranty (Garantie, diese ist ja Freiwillig) und ich muss laut Gesetz 2 Jahre Gewährleistung geben? (Minimales Restrisiko, da ja 1. nach einem Jahr der Kunde beweisen muss, dass das Gerät beim Kauf bereits einen Mängel hatte).
    5. Reicht dann noch eine EÜR? oder muss ich dann doppelte Buchführung machen? Dann bräuchte ich einen Steuerberater der die Sachen für mich regelt. Was kostet so einer in der Regel?

    Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden?

    Danke für Antworten/Ergänzungen!

    comtom1
    Geändert von comtom1 (18.05.2010 um 13:57 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von comtom1 Beitrag anzeigen
    1. muss ich mein Nebengewerbe bei der alten Gemeinde abmelden und bei der neuen Anmelden.
    Ja.

    2. Kann ich bei der Neuanmeldung das Tätigkeitsfeld ändern lassen und UST ausweisen (ohne Kleinunternehmerregelung). Dadurch bekomme ich auch eine Steuermeldung.
    Was meinst du mit "Steuermeldung"?

    Ich habe aber auch mal gehört dass man nicht so schnell hintereinander noch ein Gewerbe eröffnen kann?
    Was meinst du mit "schnell hintereinander"? Und wieso "noch ein Gewerbe"? Es geht doch nur um eines.

    Dann bekomme ich auch eine neue Steuernummer
    Ja.

    und auch eine Umsatsteueridentifikationsnummer?
    Die bekommst du nicht automatisch, die musst du beantragen.

    3. Wenn ich Waren aus dem Drittland einführe, muss ich 19% Einfuhrsteuer zahlen, die ich wie die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen kann und die Diefferenz an das Finanzamt zahle? (zu beginn monatlich)?
    Ja. Ggf. an den Zoll denken.

    4. Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich, mein Händler in USA bietet 1 jahr global warranty (Garantie, diese ist ja Freiwillig) und ich muss laut Gesetz 2 Jahre Gewährleistung geben?
    Ja.

    (Minimales Restrisiko, da ja 1. nach einem Jahr der Kunde beweisen muss, dass das Gerät beim Kauf bereits einen Mängel hatte).5. Reicht dann noch eine EÜR?
    Wann, "dann"?

    oder muss ich dann doppelte Buchführung machen?
    Das ist umsatz- bzw. gewinnabhängig: Ab 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Umsatz.

    Dann bräuchte ich einen Steuerberater der die Sachen für mich regelt. Was kostet so einer in der Regel?
    Das kommt darauf an, was er leisten soll ...

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  3. #3
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja.



    Was meinst du mit "Steuermeldung"? - Fragebogen zur Erfassung



    Was meinst du mit "schnell hintereinander"? Und wieso "noch ein Gewerbe"? Es geht doch nur um eines. - ich habe mal gehört dass ein paar Jahre dazwischen liegen müssen wenn man ein Gewerbe abmeldet und dann ein neues Anmeldet



    Ja.



    Die bekommst du nicht automatisch, die musst du beantragen. - Kann man die im Fragebogen gleich mit Beantragen? Aber für Einkäufe aus dem Drittland brauche ich die nicht?



    Ja. Ggf. an den Zoll denken. - Ja, hängt ja von der Zolltarifnummer ab. Wann muss ich eigentlich Einfuhrumsatzssteuer Zahlen? Wenn die Ware zu mir kommt? Oder muss ich zum Zollamt?



    Ja.



    Wann, "dann"? - dann, wenn der Kunde z. B. nach 15 Monaten merkt, dass das Gerät nicht richtig funktioniert bzw. defekt ist



    Das ist umsatz- bzw. gewinnabhängig: Ab 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Umsatz. - Das heißt, bis zu diesen Grenzen bleibe ich Kleinunternehmer?



    Das kommt darauf an, was er leisten soll ... - alles steuerliche für mich machen

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    Danke und Gruß

  4. #4
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    Zitat Zitat von comtom1 Beitrag anzeigen
    Danke und Gruß
    Zitieren klappt aber noch nicht so gut.

    Fragebogen zur Erfassung
    Ja.

    ich habe mal gehört dass ein paar Jahre dazwischen liegen müssen wenn man ein Gewerbe abmeldet und dann ein neues Anmeldet
    Nö. Außerdem ist es ja in deinem Fall ein Umzug.

    Kann man die im Fragebogen gleich mit Beantragen?
    IIRC ja, geht aber auch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern.

    Aber für Einkäufe aus dem Drittland brauche ich die nicht?
    Nö.

    Ja, hängt ja von der Zolltarifnummer ab. Wann muss ich eigentlich Einfuhrumsatzssteuer Zahlen? Wenn die Ware zu mir kommt? Oder muss ich zum Zollamt?
    Wenn du die Ware nicht sowieso beim Zoll holen musst oder der Spediteur sich um die Verzollung kümmert, musst du das selbst machen, ja.

    dann, wenn der Kunde z. B. nach 15 Monaten merkt, dass das Gerät nicht richtig funktioniert bzw. defekt ist
    Nee, da ging es um die EÜR....

    Das ist umsatz- bzw. gewinnabhängig: Ab 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Umsatz. - Das heißt, bis zu diesen Grenzen bleibe ich Kleinunternehmer?
    Nein. O-je. Kleinunternehmer nur bis 17.500 Euro Umsatz/Jahr. Das da oben sind die Grenzen für die doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht. Andere Baustelle.

    - alles steuerliche für mich machen
    "Alles" ist auch ziemlich vage - sprich dann am besten mal direkt mit einem, die rechnen in einem von-bis-Rahmen ab.

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  5. #5
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    Hallo,

    also wenn ich das richtig verstanden habe, dann bin ich nur Kleinunternehmer, wenn mein Umsatzt dauerhaft 17500 pro Jahr nicht überschreitet. Auch wenn ich Umsatzsteuer ausweisen will.
    Dann reicht auch eine EÜR.

    Wenn ich darüber bin, dann brauche ich eine "ordentliche" doppelte Buchführung.

    Wenn ich Waren aus den USA importiere, dann kann ich den Warenwert mit dem aktuellen Kurs umrechnen?

    mfG

  6. #6
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    tschuldigung, aber warum liest eigentlich nie einer was er auf dem Amt für Formulare ausfüllt und unterschreibt? Stand da irgendwas von Kleinunternehmer? Sicher nicht! Du hast ein Gewerbe angemeldet, es ist völlig egal ob du klein oder groß bist, kleine oder große Füße hast, kleine oder große Artikel verkaufst, 5 € oder 27 Mio. € umsetzt, in der Garage arbeitest oder dein Büro im Glaspalast hast.

    Du bist ein Gewerbetreibender oder ein Unternehmer. Was anderes kannst du nicht sein, weil es nichts anderes gibt. Es gibt keinen Kleinunternehmer und auch keinen Großunternehmer.

    Als Unternehmer hast du ordentliche Aufzeichnungen zu führen und zum Jahresende einen Jahresabschluß in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Völlig unabhängig vom Umsatz und Gewinn.

    Liegt der Gewinn über 50.000 € oder der Umsatz über 500.000 € fordert dich das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung schriftlich auf, ab dem nächsten Jahr kaufmännische Bücher nach HGB zu führen, bis zum 31.01. eine Eröffnungsbilanz einzureichen und zusätzlich zu allen anderen Pflichten eine Bilanz und Bestandsaufnahme (Inventur) zu erstellen.

    Beispiel:
    31.12.2010 Gewinn > 50.000 € im Kalenderjahr 2010
    31.05.2011 Abgabe Steuererklärung für 2010 mit GuV / EÜR
    15.06.2011 Mitteilung vom FA das Bücher geführt werden müssen
    31.12.2011 Jahresabschluß mit GuV / EÜR (Gewinn / Umsatz ist egal)
    01.01.2012 Inventur (für Eröffnungsbilanz)
    31.01.2012 Einreichung Eröffnungsbilanz

    Nach Mitteilung des Finanzamtes und unbedingt vor Jahresende sollte man mal einen Blick in das Handelsgesetz werfen und einen Steuerberater besuchen, da Fehler im Übergang sehr aufwändig und teuer werden können.

    Der Gewinn oder Verlust geht zusammen mit anderen Einkünften in die Einkommensteuererklärung. Punkt!

    Liegt der Gewinn aus Gewerbebetrieb über 24.500,- ist zusätzlich und selbstständig ohne Aufforderung eine Gewerbesteuererklärung einzureichen. Wird dieses versäumt mahnt das FA das an und setzt ggf. im 2. Schritt Zwangsgelder fest.

    Das waren Einkommensteuer und Gewerbesteuer, fehlt also noch die Umsatzsteuer ...

    Die Umsatzsteuer hat mit vorgenannten absolut garnichts zu tun. Im Gründungsjahr oder wenn der Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag kann der Unternehmer auf Antrag von der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG gebrauch machen. Er ist weiterhin normaler Unternehmer, er macht nur von einer Regelung gebrauch.
    Liegen die Voraussetzungen vor und der Unternehmer verzichtet freiwillig auf die Anwendung ist er an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.

    Auch eine GmbH mit 1000 Mitarbeitern und 5 Mio. Stammkapital und die aus anderen Gründen Bilanzen erstellen muß kann von dieser Regelung gebrauch machen wenn der Vorjahresumsatz < 17.500 € ist.

    Die Regelung sagt im groben, das der Unternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, daher auch nicht abführt und im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen kann.

    Der Unternehmer muß hier selber darauf achten das die Voraussetzungen erfüllt sind, da das FA es zu spät erkennt wenn das nicht mehr der Fall ist.

    Beispiel:
    31.12.2010 Umsatz > 17.500 € im Kalenderjahr 2010
    01.01.2011 Wegfall der Kleinunternehmerregelung
    10.01.2011 Mitteilung an FA das §19 Abs. 1 Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind *
    31.05.2011 Abgabe Steuererklärung für 2010

    Auch hier sollte man sich nicht erst am 31.12. Gedanken machen was zu tun ist.

    * Es ist keine Pflicht das FA über den Wegfall der Voraussetzungen zu informieren, allerdings sollte es zum guten Ton gehöhren. Teilt man es nicht mit und das FA stellt es erst nach Abgabe der Steuererklärung im Mai fest, wird die Kleinunternehmerregelung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres aufgehoben.

    Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Sinnvoll ist auch zu erfragen wie mit Umsatzsteuer Voranmeldungen zu verfahren ist.

    Einfuhr und Zoll ist nicht mein Bereich, aber auch dafür gibt es z.B. Zollagenten die sich gegen entsprechendes Entgelt drum kümmern wenn man selber nicht die nötige Erfahrung hat.

    Gruß Neffe

  7. #7
    TP-Junior comtom1 macht alles soweit korrekt
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    richtig verstanden?

    Hallo,

    Umzug ist vollzogen und gewerbe habe ich in der Gemeinde schon angemeldet,
    warte momentan auf Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

    Ich werde auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer ausweisen
    bzw. Vorsteuer abziehen. Reicht dann auch noch eine EÜR?

    Ich habe vor Artikel aus UK zu importieren.
    Meines Wissens nach gibt es da keinen Zoll oder Steuern, da innergemeinschaftlicher Erwerb
    (eine UID werde ich dann beantragen).
    Allerdings kommt am Ende eine Steuer von 19% ähnlich der Vorsteuer auf mich zu, die ich aber wieder von der Umsatzsteuer abziehen kann? Ist das richtig?
    Das geschieht dann alles mit der Lohnsteuererklärung?

    Ist das alles so korrekt?

    Danke und Gruß

  8. #8
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    Zitat Zitat von comtom1 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Umzug ist vollzogen und gewerbe habe ich in der Gemeinde schon angemeldet,
    warte momentan auf Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
    Steuerlich erfasst warst du ja bereits, es kommt also nicht unbedingt eine neue Erfassung. Wenn du Änderungen in deinem Steuerstatus machen willst, solltest du das ggf. dem FA selbst mitteilen. Aber:

    Ich werde auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer ausweisen
    Das geht nicht mitten im Jahr. Das geht also entweder nur rückwirkend zum 1.1. 2010 oder zum 1.1.2011.

    bzw. Vorsteuer abziehen. Reicht dann auch noch eine EÜR?
    Bis zu welchen Grenzen das reicht, habe ich schon einmal geschrieben und Neffe auch. Wozu schreiben wir das eigentlich, wenn ihr es sowieso nicht lest?

    Ich habe vor Artikel aus UK zu importieren.
    Meines Wissens nach gibt es da keinen Zoll oder Steuern, da innergemeinschaftlicher Erwerb
    (eine UID werde ich dann beantragen).
    Mit der UID bekommst du die Ware netto, musst sie aber hier versteuern. Ohne UID zahlst du die britische Umsatzsteuer.

    Allerdings kommt am Ende eine Steuer von 19% ähnlich der Vorsteuer auf mich zu,
    Nicht am Ende, sondern sofort. Einfuhrumsatzsteuer.

    die ich aber wieder von der Umsatzsteuer abziehen kann? Ist das richtig?
    Nein, die kannst du nicht von der "Umsatzsteuer abziehen", sondern von deiner Umsatzsteuerschuld. Ist dir der Unterschied klar? Weisst du, wodurch deine Umsatzsteuerschuld entsteht?

    Das geschieht dann alles mit der Lohnsteuererklärung?
    Nein, das geschieht mit der Umsatzsteuervoranmeldung und final mit der Umsatzsteuererklärung im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.

    Ist das alles so korrekt?
    Ich habe das Gefühl, dass du überhaupt nicht weisst, was du tust, kann das sein? Da ist keinerlei Wissenserweiterung festzustellen in den letzten acht Wochen, du fragst sogar Dinge noch mal, die bereits 2x beantwortet wurden ...

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  9. #9
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    Nicht am Ende, sondern sofort. Einfuhrumsatzsteuer.
    Na zumindest in der nächsten USt.-VA. >>> innergemeinschaftlicher Erwerb
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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