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Thema: Wichtig - Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

  1. #1
    TP-Member pascal984 macht alles soweit korrekt
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    65

    Wichtig - Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

    Hallo zusammen,

    aus aktuellem Anlass habe ich eine wichtige Frage. Zur Situation: Ich bin seit Ende Januar als Handelsvertreter selbständig. Ich bin davon ausgegangen, dass ich somit völlig rentenversicherungsfrei bin, d.h. nicht in die gesetzliche einzahlen muss.

    Nun habe ich gehört, dass ich als rentenversicherungspflichtiger Selbständiger gelte, da ich nur einen Auftraggeber habe. Und noch keine Angestellten.

    Nun die erste Frage: Ich arbeite im Bereich von Versicherungen. Ich habe ca. 30 Versicherungsgesellschaften, für die ich vermittele. Jedoch einen Geschäftspartner, von dem die Kunden stammen und das Geld kommt usw...

    Habe ich jetzt einen Auftraggeber oder mehrere? Sind Auftraggeber nicht die Kunden???

    Ich habe nachgelesen, dass man binnen 3 Monaten nach Aufnahme einer solchen Tätigkeit einen Antrag auf Befreiung der Vers-Pflicht bei der DRV stellen kann. Diese drei Monate sind rum bei mir. Wie wird die DRV reagieren wenn ich jetzt "um die Ecke komme"?

    Ich hoffe mir kann jemand helfen, auch wenn das etwas speziell ist.

    Vielen Dank im Voraus.

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Moin,
    wem schreibst du denn die Rechnung?
    Gruss Guin
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  3. #3
    TP-Member pascal984 macht alles soweit korrekt
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    also eine Rechnung gibt es ja in dem Sinne nicht. Ich werde für Abschlüsse bei den Kunden in Form einer Provision von meinem (einen) Geschäftspartner bezahlt. Die Provision an sich kommt natürlich von der Versicherungsgesellschaft und das sind viele.

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