Ja, das kann formlos geschehen, theoretisch sogar mündlich. Aber dann hast Du eben nix in der Hand. Ansonsten gibt es keine rechtlichen Vorschriften, was genau in eine Auftragsbestätigung hineingehört.
Ich handhabe das inzwischen so ähnlich wie Du, indem ich dem Kunden den ausführlichen Vertrag zusende zusammen mit einer Auftragsbestätigung, die er mir unterschrieben zurücksendet. In der Auftragsbestätigung sind die wichtigsten Daten nochmal kurz zusammengefasst und die Nummer des Vertrags steht drin, auf den sich das Angebot bezieht. Hat sich bei mir bisher bewährt.

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