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Thema: Rechtlich sauberes Vorgehen beim Vertragsabschluss

  1. #1
    TP-Newbie
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    2

    Rechtlich sauberes Vorgehen beim Vertragsabschluss

    Zu viel Bürokratie: Angebot – Annahme – Auftragsbestätiigung etc.


    Hallo zusammen,
    ich habe eine paar Fragen zum Thema „Vertragsabschluss“ bei Webdesignern Frage und würde mich über einen Einblick in euer Vorgehen freuen

    Ist das folgende Vorgehen beim Vertragsabschluss rechtlich sauber?
    Oder muss ich noch weitere Schritte oder Zusätze beachten, um einen ordnungsgemäßen Vertrag mit meinem Kunden abgeschlossen zu haben?

    1. Kundentermin:
    Hier nehme ich den Bedarf des Interessenten auf und präsentiere meine Preise (Pauschalen und Stundensätze) mit der Überschrift „Angebot“.
    Außerdem füge ich den Zusatz hinzu „ die oben stehenden Preise sind freibleibend – nach Abschätzung des Arbeitsaufwandes folgt ein bindendes Angebot“

    2. Erstellung des verbindlichen Angebots:
    Auf Grundlage des im Termin Besprochenen erstelle ich ein Angebot, indem ich deutlich auf die Gültigkeit meiner AGBs verweise. Es sind die besprochenen Preise und Leistungen aufgeführt.
    Außerdem ist ein Zustimmungsfeld eingefügt, in dem der Kunde im Falle der Zustimmung unterschreibt und mir das unterschriebene Angebot komplett zurückfaxt.

    3. Auftragsbestätigung:
    Nach Erhalt des unterschriebenen Angebots, bestätige ich nochmals mit folgendem Satz die Auftragsannahme:
    „ich bestätige die Annahme des Auftrages Ihre Website zu den im Angebot Nr. 123 aufgeführten Konditionen zu erstellen“.


    Zu diesem Ablauf habe ich 3 Fragen:

    A)
    Und zwar kommt mir das alles sehr bürokratisch vor. Kann ich auf gewisse Dinge bzw. Schritte verzichten, ohne dass ich die Gültigkeit des Vertrags riskiere?

    B)
    Wieso ist die Auftragsbestätigung so eminent wichtig, wenn die mir doch sowieso nicht gegengezeichnet wird?

    C)
    Genügt es in der Auftragsbestätigung auf die Konditionen des Angebots zu verweisen oder sollten sie hier nochmals (gekürzt) aufgeführt werden?



    ICH DANKE EUCH FÜR EURE TIPPS

    lg
    Marc

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von logi81 Beitrag anzeigen
    A)
    Und zwar kommt mir das alles sehr bürokratisch vor. Kann ich auf gewisse Dinge bzw. Schritte verzichten, ohne dass ich die Gültigkeit des Vertrags riskiere?
    Ja. Im Detail können wir hier aber nicht darauf eingehen - für eine individuelle Rechtsberatung wirst du einen Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes hinzuziehen müssen, die dürfen das. Wir nicht.

    B)
    Wieso ist die Auftragsbestätigung so eminent wichtig, wenn die mir doch sowieso nicht gegengezeichnet wird?
    Wer sagt denn, dass die dir nicht gegengezeichnet wird?

    http://www.vnr.de/b2b/kommunikation/...cher-kuer.html

    C)
    Genügt es in der Auftragsbestätigung auf die Konditionen des Angebots zu verweisen oder sollten sie hier nochmals (gekürzt) aufgeführt werden?
    Das kannst du selbst entscheiden. Stell' dir doch einfach die Frage, was dir nützt.

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  3. #3
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Hmmm .. der Kunde muss also 2mal unterschreiben, einmal den Auftrag, und dann die Auftragsbestätigung? .. *kratzamkopp* ..
    Ich hab bisher noch keine Auftragsbestätigungen verschickt, mir reicht das unterschriebene Angebot vom Kunden - ich glaube, ich würde das nur dann machen, wenn meinem Angebot keine individuelle Beratung vorangegangen ist, auf die sich dieses Angebot stützt. So nach dem Motto: Werbebrief mit 3 Angeboten drin. Dann fänd ich eine Bestätigung ein Muss, quasi wie eine Shop-Bestellbestätigung^^

  4. #4
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von wildmieze Beitrag anzeigen
    So nach dem Motto: Werbebrief mit 3 Angeboten drin. Dann fänd ich eine Bestätigung ein Muss, quasi wie eine Shop-Bestellbestätigung^^
    Stichwort: invitatio ad offerendum. Die Speisekarte im Restaurant ist auch solch ein Fall. Erst der Gast bzw. dein Kunde macht dir anhand vom Werbebrief bzw. der Speisekarte ein Angebot, welches du dann annimmst.

  5. #5
    TP-Newbie
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    dann bräuchte man doch eigentlich gar keine Auftragsbestätigung, wenn man ein Angebot mit Unterschrift als Zeichen der Zustimmung erhalten hat, oder?

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