Ja. Im Detail können wir hier aber nicht darauf eingehen - für eine individuelle Rechtsberatung wirst du einen Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes hinzuziehen müssen, die dürfen das. Wir nicht.
Wer sagt denn, dass die dir nicht gegengezeichnet wird?B)
Wieso ist die Auftragsbestätigung so eminent wichtig, wenn die mir doch sowieso nicht gegengezeichnet wird?
http://www.vnr.de/b2b/kommunikation/...cher-kuer.html
Das kannst du selbst entscheiden. Stell' dir doch einfach die Frage, was dir nützt.C)
Genügt es in der Auftragsbestätigung auf die Konditionen des Angebots zu verweisen oder sollten sie hier nochmals (gekürzt) aufgeführt werden?
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