Beim Teilzeitjob werden die Sozialversicherugsbeiträge nicht pauschal bezahlt, sondern nach Höhe des Gehaltes. Die Ansprüche gegenüber RV und KV gelten als "voll". Beim Minijob ist das nicht so, aber man kann bspw. durch eigene Zuzahlung "volle" Rentenansprüche erwerben. Der Teilzeitjob unterliegt voll der Einkommensteuer, ein Minijob muss nicht angegeben werden.


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