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Thema: Nebenverdienst per Portraitverkauf - Wie sieht das rechtlich aus?

  1. #1
    TP-Newbie bernhard83 macht alles soweit korrekt Avatar von bernhard83
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    Nebenverdienst per Portraitverkauf - Wie sieht das rechtlich aus?

    Ja hallo erstmal,

    ist mein erster Post im Forum. Hoffe also dass ich hier richtig bin... habe derzeit keine Arbeit und möchte nun mein zeichnerisches Talent nutzen um Portraits / Auftragsbilder zu verkaufen. Dazu bau ich mir gerade ein online-Portfolio. Ein paar Interessenten habe ich ebenfalls schon.

    Womit ich mich allerdings absolut nicht auskenne ist wie (und ob) man das jetzt zb. mit dem Finanzamt regelt. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Ich glaube nicht, bin mir allerdings nicht sicher. Muss ich Mehrwertsteuer berechnen? Ich denke schon, und muss man als Künstler nicht nur 7% MwSt berechnen? Oder gilt das nur bei Verkauf der Nutzungsrechte?

    Ich bin da gerade ein bisschen ratlos. Weiß auch nicht an wen man sich da direkt wenden kann. Wenn ihr mir da helfen könntet das wäre super!

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von bernhard83 Beitrag anzeigen
    J
    Womit ich mich allerdings absolut nicht auskenne ist wie (und ob) man das jetzt zb. mit dem Finanzamt regelt. Muss ich ein Gewerbe anmelden?
    Du kannst versuchen, dich beim Finanzamt als Freiberufler anzumelden. Wenn die dich nicht anerkennen, musst du ein Gewerbe anmelden.

    Ich glaube nicht, bin mir allerdings nicht sicher. Muss ich Mehrwertsteuer berechnen?
    Du kannst von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, dann nicht. Bitte die FAQ lesen.

    Ich denke schon, und muss man als Künstler nicht nur 7% MwSt berechnen? Oder gilt das nur bei Verkauf der Nutzungsrechte?
    Das gilt für alle Leistungen, die aus Urheberrechten heraus entstehen. Wenn dich das Finanzamt aber nicht als Freiberufler anerkennt, wirst du 19% berechnen müssen.

    Ich bin da gerade ein bisschen ratlos. Weiß auch nicht an wen man sich da direkt wenden kann. Wenn ihr mir da helfen könntet das wäre super!
    Lies auch du dir bitte zuerst mal die FAQs durch. Da ist ganz vieles bereits erklärt, was hier beinahe täglich gefragt wird. Und benutze bitte auch die Forensuche!

    Was du unbedingt klären solltest ist, was du überhaupt zuverdienen darfst. Ich nehme an, du beziehst ALG1 oder ALG2/Hartz4?

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  3. #3
    TP-Newbie Steegart macht alles soweit korrekt
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    wenn du das selbst so hobbymäßig machst und die dinger unregelmäßig verkaufst, ohne den handeln in den vordergrund zu stellen, dann würde das theoretisch auch ohne gewerbe gehen. aber ich glaube du willst ja, dass es auf gewinn ausgerichtet ist, da du ja selbst sagst, dass du die verkaufen willst. also ne klare gewinnabsicht.

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