GbR klingt doch gut, dafür sind jeweils zwei Einzelgewerbe nötig - die ihr ja schon habt - und ihr könnt die GbR anmelden.
Aber dran denken: jeder "Gesellschafter" haftet nach außen für den anderen voll mit.
Hallo zusammen,
ich habe einen Bekannten, der im Handwerk als Einzelunternehmer tätig ist. Ich habe einen Gewerbeschein für eine andere Branche (Einzelhandel), bin aber nebenberuflich nur tätig und daher nicht so wirklich mit dem Gewerbe tätig... naja, ist halt nur nebenbei.
Bei meinem Bekannten helfe ich aber ab und an aus, so dass wir eigentlich recht viel zusammen machen und zukünftig machen wollen - natürlich gegen Bezahlung bzw. Rechnungsstellung.
Jetzt kam mir / uns die Überlegung, ob wir nicht zukünftig zusammenarbeiten wollen (offiziell quasi als ein Unternehmen).
Dabei wäre jetzt (als Kleine Unternehmen erstmal) nur die GBR denkbar, oder? Müssen wir dazu was beachten oder könnte man die beiden Unternehmen sowas wie fusionieren? (wenn ich das als Laie mal so nennen darf). Gäbe es Alternativen? Ich könnte natürlich als Sub-Unternehmer dort tätig werden, zumindest bei Aufträgen, die auch von meinem Gewerbeschein abgedeckt sind, oder? Darf man halt nicht als einzige Einnahme-/Rechnungsquelle haben, da es sonst eine Scheinfirma wäre.
Nun ja... grundsätzlich würden wir gerne zukünftig zusammen offiziell arbeiten.
Wäre schön, wenn jemand Ratschläge und / oder Tipps hat, wie man sowas zukünftig anstellen sollte.
PS: Es geht nicht um ein Angestelltenverhältnis, sondern quasi gleichberechtigte Unternehmensführung (oder wie man es halt in den bestimmten Geschäftsformen bezeichnen möchte).
Für eine GmbH o.ä. haben wir aktuell noch nicht genug Kapital... aber Aufträge sind momentan quantitativ schon gut vorhanden... somit machen wir uns momentan auch darüber keine Sorgen.
GbR klingt doch gut, dafür sind jeweils zwei Einzelgewerbe nötig - die ihr ja schon habt - und ihr könnt die GbR anmelden.
Aber dran denken: jeder "Gesellschafter" haftet nach außen für den anderen voll mit.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ok, das war mir ja klar...
aber muss ich oder einer von uns nicht sein Unternehmen abgeben? Schließlich wollen wir ja zusammen arbeiten und wenn wir 2 Firmen mittels GBR zusammenschließen, dann würden beide Firmen doch quasi nebeneinander laufen und trotzdem zusammen arbeiten... versteh ich grad irgendwie nicht :-( ???
Gehen wir davon aus, ich als Unternehmer1 werde mit Unternehmer2 in einer GBR zusammenkommen... stellen wir uns dann gegenseitig Rechnungen aus?
Von den Haftungen mal abgesehen... es geht mir gerade erstmal um die Logik wie die Firmen zueinander stehen.
Wie muss denn eine GBR nach aussen gegenüber den Kunden bekannt gegeben werden.
Ich könnte als Unternehmer1 ja gegenüber dem Kunden ein Angebot schreiben oder mein Kumpel mit Unternehmen2... trotzdem wird die GBR eigentlich in Form der Auftragsnehmers als Einheit tätig. oder versteh ich wieder irgendwas falsch.
Gibt es dazu irgendwelche guten Seiten im Netz, wo man sowas nachlesen könnte?
Danke aber zunächst für deine Antwort
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