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Thema: Haftung als Wiederverkäufer...

  1. #1
    TP-Newbie hightech macht alles soweit korrekt
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    Question Haftung als Wiederverkäufer...

    Hallo,

    was ich schon lange mal wissen wollte:
    Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als Selbstständiger Wiederverkäufer Ware (z.b. DVD-Player) verkauft auf die man ja 2 Jahre Garantie geben muss, kann man das über den Lieferanten (bei dem man die Ware kauft) "laufen lassen" ? Oder vergibt der Hersteller die Garantie? Oder muss ICH dem Kunden, wenn er innerhalb der 2 Jahre mir den defekten Player wiederbringt das Geld erstatten ??? Pecht gehabt ?? Oder wie sieht das eigentlich Rechtlich aus ??? ich hoffe euch ist klar was ich meine

    Bsp.: Ich kaufe ein DVD-Player bei meinem Lieferanten für 100 € ein -> verkaufe ihn dann für 150€ an ein Endverbraucher weiter -> der player geht in einem Jahr kaputt -> Endverbraucher bringt mir den Player wieder -> Ich erstatte Ihm das Geld !?!? oder wie gehe ich in so einer Situation vor ???

    Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar !

  2. #2
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    Zitat Zitat von hightech Beitrag anzeigen
    Hallo,

    was ich schon lange mal wissen wollte:
    Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als Selbstständiger Wiederverkäufer Ware (z.b. DVD-Player) verkauft auf die man ja 2 Jahre Garantie geben muss,
    Benutze mal bitte die Forensuche, das schon mehrfach. "Garantien" muss du gar nicht geben, die sind immer freiwillig - die gesetzliche Gewährleistung hingegen kannst du nicht ausschließen.

    kann man das über den Lieferanten (bei dem man die Ware kauft) "laufen lassen" ?
    Nein, kann man nicht. Gegenüber den Kunden bist du in der Pflicht.

    Wie gesagt, einfach mal die Suche benutzen.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie hightech macht alles soweit korrekt
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    ja, genau Gewährleistung meinte ich und nicht Garantie aber ich finde es ist auch nicht so einfach es zu unterscheiden.... naja...

    erstmal danke, werde mich dann mal auf die suche begeben...

  4. #4
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    In welchem gewerblichen Rahmen verkaufst du deine Ware denn? Bist du eventuell Kaufmann? Das kann für die Entscheidung bezüglich der Gewährleistung relevant sein. Beschäftige dich mal mit §433ff BGB und §474ff BGB... das sind die wichtigen Artikel bei Verkaufsverträgen. Denke auch ,dass du dich von der Gewährleistung nicht drücken kannst!

    Für kaufmännsiche Sachen würde ich mir auch mal die ersten Paragraphen des HGB ansehen! Wenn man eine Idee hat welche Gesetze gelten, dann kann man sich die meisten Fragen selbst beantworten!

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