Wenn Du dir eh bewusst bist, dass Du dich in einem problematischen Bereich bewegst würde ich mich mal direkt an die IHK wenden und mich doch beraten lassen.
Hallöchen Liebe Community,
ich habe da mal eine Frage, es gibt ja das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) leider werde ich aus diesem aber nicht all zu Schlau.
Es geht im vorliegenden Fall darum, dass ich im Nebenerwerb Selbstädnig im Bereicht Internet und Telekommunikationsdienstleistungen bin. Nun aber möchte ich nicht viel Geld in Print-Werbung stecken sondern eher "Freunde" für Mund-Propaganda anheuren.
Undzwar folgendermaßen: Ab wann ist es rechtens, einen Jugendlichen (u-1als Vertriebspartner zu beschäftigen (auf Provisionsbasis, 50-80% der Grundprovision bei erfolgreicher Vermittlung und Abschluss).
Gibt es hierbei besondere Vorschriften die es zu beachten gilt?
Für eure Antworten Danke ich euch im Voraus.
Grüße aus dem Süden,
Mey
PS: Die SuFu hat mich leider nicht zur erwünschten Antwort gebracht![]()
Wenn Du dir eh bewusst bist, dass Du dich in einem problematischen Bereich bewegst würde ich mich mal direkt an die IHK wenden und mich doch beraten lassen.
Als "Vertriebspartner" beschäftigst du die wohl eher nicht. Entweder sie sind selber selbständig und dann eher ein "Partner" oder du hast einfach nur Mitarbeiter die für dich die Verkaufs-/Vertriebstätigkeit ausführen. Mit allen Pflichten die ein Arbeitgeber dann so hat.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo dorintia,
danke für deine Antwort. Ich dachte eher so als Partner die eben von mir die Unterlagen bekommen, diese an potenzielle Kunden weiterreichen, evtl. sogar im Freundeskreis werben und eben pro Vermittlung eine Provision bekommen. Dabei sind diese Leute eben nicht offiziell Mitarbeiter bekommen ihr kleines Geld dürfen aber keine Beratungsleistung durchführen und dürfen Vertragsdaten auch nicht auf richtigkeit prüfen. Sondern sind eher solche "Du ich kenn da jemand der hat....." Leute =)
@ ThomasMo
Diesen Tipp werde ich mal bei Zeiten wahrnehmen. Danke =)
Egal wie du es nennen möchtest... wenn du sie nicht als offizielle Mitarbeiter anstellen willst müssen sie selbst selbständig sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Einen solchen Status gibt es vom Gesetz her aber eben nicht!
Es gibt entweder das die Leute GAR NICHTS für dich machen, das sie einen selbstständige Tätigkeit anmelden und mit Dir zusammenarbeiten oder das Du sie als Angestellte anstellst. Wobei bei Variante zwei in dem Fall wohl gleich die Gefahr einer Ermittlung wegen Scheinselbstständigkeit im Raum steht. Es wird sich also vermutlich zwischen gar nichts und bei Dir angestellt entscheiden.
Aber wie gesagt, lass' dich ordentlich beraten, alles andere hilft Dir nicht weiter sondern bringt dich nur in Probleme.
Ich denke, er meint eher eine Prämie für die erfolgreiche Vermittlung, wie es Zeitschriften, TelKos und Pay-TV Anbieter auch machen.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Und dann ist da noch die Frage, ab wann jemand gewerblich handelt, wenn er sowas regelmäßig macht. Ich denke das Eis, auf dem sich die werbenden Personen dann bewegen dürfte sehr dünn sein.
@Frangulus
Es werden noch Bargeldprämien von großen Firmen gezahlt (z.B. unitym****).
@Thomas
Bestimmt, doch ich habe etwas von 150€ ~ 250€ pro Jahr als Grenze für solche Empfehlungen im Hinterkopf, ohne dass ... hmmm brauche Hilfe.
Ist das eine gesetzliche Regelung oder ein Urteil von irgendeinem Gericht? Das kann dann anderswo schnell anders ausgehen.
Hallöchen,
zu o.g. habe ich mich mal bei der Minijob-Zentrale schlau gemacht. Habe nun auch eine Betriebsnummer für DEÜV-Meldungen beantragt und bereits zugeteilt bekommen.
Jetzt habe ich aber 1-2 Interessenten die auf 400€-Basis bei mir arbeiten möchten. Sozialversicherungspflichtig.
Jetzt kommt das große aber, ich möchte kein Fixum zahlen, sondern eben die erarbeiteten Leistungen (Stundenbezogen) sowie erarbeitete Provisionen (erfolgsbezogen) an die "Mitarbeiter" vergüten. Allerdings habe ich nun mehrfach gelesen, dass ein Fixum gezahlt werden muss und das keine Mitarbeiter auf Provisionsbasis angestellt werden dürfen. Ist dies so richtig?
Welche Möglichkeiten habe ich noch (z.b. ein 20 € Fixum im Monat den rest Leistungsbezogen?)?
Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon vielmals =)
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