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Thema: Rechnung an den eigenen Arbeitgeber

  1. #1
    TP-Newbie
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    Rechnung an den eigenen Arbeitgeber

    Hallo, ich habe das Problem das mein Arbeitgeber zwei Firmen hat nennen wir sie mal A und B..

    Ich bin in der Firma A angestellt und kann deswegen nicht in der Firma B auf 400€ arbeiten, da es der selber Arbeitgeber ist.

    Wenn ich jetzt ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) anmelde kann ich dann der Firma B eine Rechnung schreiben wenn ich dort Stunden leiste?

    Und noch eine Frage die ein wenig weiter geht...

    Ich verdiene in der Firma A ca. 17000€ Netto und würd mal angenommen aus meinem Nebengewerbe ca. 5000 € im Jahr erwirtschaften, was würden dann für Einkommenssteuern auf mich zukommen, hab ich nämlich noch nirgends anders gefunden

    Übrigens ich werde in meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben, da ich ausschliesslich für meine Arbeit und nicht für Material Rechnungen schreiben werde.

    Falls noch mehr infos gebraucht werden steh ich natürlich gerne bereit

    Besten Dank schonmal im vorraus, Jan

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von bigjan Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) anmelde kann ich dann der Firma B eine Rechnung schreiben wenn ich dort Stunden leiste?
    Nur wenn du auch noch andere Auftraggeber hast. Ansonsten ist es eine Scheinselbständigkeit.

    Zitat Zitat von bigjan Beitrag anzeigen
    Ich verdiene in der Firma A ca. 17000€ Netto und würd mal angenommen aus meinem Nebengewerbe ca. 5000 € im Jahr erwirtschaften, was würden dann für Einkommenssteuern auf mich zukommen, hab ich nämlich noch nirgends anders gefunden
    Such nach EkSt.-Tabellen.

    Zitat Zitat von bigjan Beitrag anzeigen
    Übrigens ich werde in meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben, da ich ausschliesslich für meine Arbeit und nicht für Material Rechnungen schreiben werde.
    Das hat aber damit nix zu tun. Solange du unter 17500 € Umsatz im Jahr bleibst kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Gut, das mit den Ekst. Tabellen leuchtet mir auch ein

    Was ich eigentlich wissen wollte, hab mich wohl ein wenig unklar ausgedrückt, was ist mit dem Freibetrag von 7144€ wird der dann auf mein normales Nettogehalt angerechnet und bezahl ich dann nur für die 5000€ Einkommenssteuer da ja das normale Arbeitsentgeld bereits besteuert ist mit Lohnsteuer oder wird darauf dann nochmal die Ekst. angerechnet?

    Oder wird dann alles was ich als Gewinn, also 22500€ nochmal mit Ekst. versteuert?

    Bzw. was wird dann für die Ekst. angenommen, da bin ich noch nicht wirklich durchgestiegen

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von bigjan Beitrag anzeigen
    G
    Was ich eigentlich wissen wollte, hab mich wohl ein wenig unklar ausgedrückt, was ist mit dem Freibetrag von 7144€ wird der dann auf mein normales Nettogehalt angerechnet
    Nein, der wird auf dein zu versteuerndes Gesamteinkommen angewendet. Das ist das, was du zu versteuern hast. Was bereits an EkSt vorausbezahlt ist, wird natürlich auch angerechnet.

    copy

  5. #5
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nein, der wird auf dein zu versteuerndes Gesamteinkommen angewendet. Das ist das, was du zu versteuern hast. Was bereits an EkSt vorausbezahlt ist, wird natürlich auch angerechnet.
    Das heißt grob: Brutto-Gehalt plus gewerblicher Gewinn = Einkommen. Auf dieses Einkommen wird die EkSt berechnet. Von dem berechneten Wert werden die Vorauszahlungen vom Gehalt abgezogen. Was dann noch übrig ist, mußt Du zahlen (bzw bekommst es zurück, falls negativ).

    Natürlich ist das nur eine vereinfachte Darstellung und natürlich bin ich weder Steuerberater noch Anwalt, also ist dies keine Beratung.

  6. #6
    TP-Newbie
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    Alles klar, dann sollte das jetzt angekommen sein

    Ich werds dann mal ein Jahr versuchen und mal sehen was am Ende dann noch über bleibt, hehe.

    Besten Dank nochmal.

    Gibt es denn sonst noch was wichtiges zu beachten?

    Ausserdem werd ich niemanden wegen einer unverbindlichen Antwort auf eine Frage festnageln oder doch, hehe )

  7. #7
    TP-Senior
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    234
    Wenn Du ein bißchen rumprobieren willst, geh doch einfach auf http://www.abgabenrechner.de und spiel da ein bißchen rum. Du mußt Dir nur vorher anlesen, wie das zvE berechnet wird. Danach kannst Du Dir relativ genau vorausberechnen, wie hoch Deine Abgaben mit und ohne Nebenerwerb sein werden.

  8. #8
    TP-Newbie
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    Hallöle, ich mal wieder

    Hab jetzt ein Nebengewerbe/Kleinunternehmerregelung angemeldet.

    Jetzt die Frage, kann ich meinem Arbeitgeber wo ich Hauptberuflich arbeite auch eine Rechnung schreiben über Tätigkeiten die ich für die Firma ausführe und woran min Chef logischerweise kein Geld verdient?

    Er hatte gefragt ob ich denn die Firma aufräumen würde auf eigene Rechnung, daher jetzt die Frage.

    Mfg Jan

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