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Thema: Wie Auftrag "richtig" entgegen nehmen?

  1. #1
    TP-Junior kidding macht alles soweit korrekt
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    Wie Auftrag "richtig" entgegen nehmen?

    Hallo,

    zunächst einmal muss ich sagen, dass ich noch minderjährig bin und bisher kein Gewerbe eröffnet habe. Ich würde dieses dann sofort anmelden, sobald ich volljährig bin. Ich habe vor Dienstleistungen als Webentwickler anzubieten, sprich Erstellung bzw. Programmierung von Webseiten. Bitte keine Posts wie zum Beispiel "es hat eh keinen Sinn", etc., ich weiß was ich kann und wie hoch meine Qualität dabei ist, daher kann ich mir sicher sein, dass ich wohl Aufträge bekommen werde. Ansonsten ist das ja immernoch meine Sorge.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Ich würde Aufträge in Foren suchen und die Auftraggeber per E-Mail, Skype oder ICQ anschreiben. In einem Gespräch würde ich dann unteranderem den Preis ausmachen und sagen, wann der Auftrag fertig wäre.
    Hierbei würde es sich ja um einen mündlichen Vertrag handeln und ich hätte bei zukünftigen Problemen nichts in der Hand. Daher würde ich dem Auftraggeber nochmals eine E-Mail schicken mit allen Einzelheiten zum Auftrag, sprich eine Auftragsbestätigung.
    Diese Auftragsbestätigung von mir müsste der Auftraggeber ja nochmals bestätigen. Reicht es wenn ich sowas schreibe wie "Mit der Bezahlung der Anzahlung bestätigen Sie den Auftrag."?
    Wenn die Anzahlung bei mir eingeht, müsste ich das nun nochmals bestätigen?

    Muss ich bei der Auftragsbestätigung eigentlich auch AGBs anhängen, bzw. sind AGBs überhaupt von Nöten?
    Gibt es AGB Muster für mein Vorhaben?

  2. #2
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Ich würde Aufträge in Foren suchen und die Auftraggeber per E-Mail, Skype oder ICQ anschreiben.
    Vorsicht SPAM, unerlaubte Werbemails.

    Daher würde ich dem Auftraggeber nochmals eine E-Mail schicken mit allen Einzelheiten zum Auftrag, sprich eine Auftragsbestätigung.
    Sinnvollerweise steht da alles drin was mündlich vereinbart wurde. Also wird es im Prinzip ein Vertrag (unter anderem folgendes):
    • Genauer Inhalt der Arbeit / Auftrags
    • Abgrenzung
    • Gewährleistung und Haftung
    • Beistellungs- und Mitwirkungspflichten (Texte, Material, Fotos, Lizenzen)
    • Preise und Zahlungsziele
    • Leistungszeitraum / Termine
    Was drin stehen muss kommt aber auch auf die Kundenart an. Bei nicht gewerblich handelnden Kunden / Endverbrauchern bestehen einige gesetzliche Informationspflichten z.Bsp. Widerrufsrecht.

    Muss ich bei der Auftragsbestätigung eigentlich auch AGBs anhängen, bzw. sind AGBs überhaupt von Nöten?
    Von Nöten nicht kann aber aber sinnvoll sein, zu mindestens im B2B.

    Gibt es AGB Muster für mein Vorhaben?
    Nein, Du wirst kein Muster finden, dass exakt zu Deinem Vorhaben passt und rechtssicher ist.

  3. #3
    TP-Junior kidding macht alles soweit korrekt
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    Vorsicht SPAM, unerlaubte Werbemails.
    Ich denke kaum, dass es zu Spam zählt wenn der Auftraggeber explizit die Kontaktaufnahme via Mail wünscht.

    Was drin stehen muss kommt aber auch auf die Kundenart an. Bei nicht gewerblich handelnden Kunden / Endverbrauchern bestehen einige gesetzliche Informationspflichten z.Bsp. Widerrufsrecht.
    Wie verhält sich das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen? Kann ich wenigstens den Preis anteilig einfordern, wenn ich schon angefangen habe zu arbeiten?
    Welche Informationspflichten gibt es denn noch alles?

    Von Nöten nicht kann aber aber sinnvoll sein, zu mindestens im B2B.
    Was bedeutet denn B2B?


    Könnte vielleicht noch jemand diese Frage beantworten?
    Diese Auftragsbestätigung von mir müsste der Auftraggeber ja nochmals bestätigen. Reicht es wenn ich sowas schreibe wie "Mit der Bezahlung der Anzahlung bestätigen Sie den Auftrag."?
    Wenn die Anzahlung bei mir eingeht, müsste ich das nun nochmals bestätigen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Ich denke kaum, dass es zu Spam zählt wenn der Auftraggeber explizit die Kontaktaufnahme via Mail wünscht.
    Wenn die Kontaktaufnahme vom AG ist es OK

    Wie verhält sich das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen? Kann ich wenigstens den Preis anteilig einfordern, wenn ich schon angefangen habe zu arbeiten?
    Für Dienstleistungen muss der Kunde zustimmen, dass schon während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen wird und dadurch Kosten entstehen. Suche nach "Widerrufsrecht" und "Dienstleistung".

    Welche Informationspflichten gibt es denn noch alles?
    Widerrufsbelehrung ist das wesentliche, Impressumspflicht, Preisangabenverordnung je nach dem was Du tust. (Werbung, Internetseiten, beim Verkauf von Produkten gibt es noch produktspezifische Dinge, evt. ist eine Gebrauchs- bzw. Installationsanleitung notwendig

    Was bedeutet denn B2B?
    Business to Business = Geschäft zwischen Firmen bzw. Geschäftsleuten
    Im Gegensatz zu B2C : Business to Consumer = Geschäft mit Verbrauchern


    Wenn in der Bezahlung ein eindeutige Referenz zu der Auftragsbetätigung bzw. Vertrag (Auftragsnummer) als Verwendungszweck angegeben ist, reicht das m.E. aus. Den Zahlunsgeingang musst Du nicht erneut bestätigen.

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