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Thema: Privat Rechnung schreiben

  1. #1
    J K
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    Privat Rechnung schreiben

    Hallo Leute,
    ich weiß gar nicht ob ich hier schonmal was gepostet habe, lese aber schon seit Ewigkeiten mit

    Ich habe natürlich eine Frage:

    Momentan bestreite ich mein letztes Schuljahr (Gymnasium) und habe Hobbymäßig schon immer viel Webdesign/Grafik/Filmkram gemacht. Jetzt, wo Herbstferien sind, habe ich einen möglichen Auftrag von einer Firma bekommen, die interessiert wäre, dass ich deren Website gestalte & programmiere, einen Imagefilm drehe etc.

    Würde ich sofort machen Aber meine Frage ist, wie geht das Rechtens?
    Die ganze Freiberufler/Kleingewerbe Diskussion habe ich mir schon tausendmal durchgeguckt, bin dabei auf die einfache Möglichkeit einer privaten Rechnung gestoßen.
    Dieses Jahr würde das definitiv mein einziger "Auftrag" bleiben (wegen Abi etc.) und deshalb bleibe ich ja unter 1000€ aufs Jahr. (Einfach für einen groben Rahmen).

    Im Endeffekt möchte ich denen dann nur die Nutzungsrechte an einer Website + Film "verkaufen". Dafür brauche ich meiner Meinung nach kein Gewerbe, oder?

    Wie ist das dann mit Steuern? Ihr merkt, so richtig weiß ich das alles irgendwie nicht :P
    Danke!

  2. #2
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    Du kannst für sowas einmaliges (das sollte es dann aber auch bleiben) etwas wie eine Rechnung schreiben. Ich würde es eher Aufwandsentschädigung nennen, MwSt. ausweisen darfst du keine. Wenn du eine Steuererklärung machst hast du auch diese Einkünfte anzugeben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    J K
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    TP-Junior J K macht alles soweit korrekt
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    Also einmalig ist es bei mir in dem Sinne, dass ich vor dem Frühjhar 2012, wo ich dann hoffentlich mein Abi habe, kein weiteres Projekt machen würde (Zeitmangel). Dann ein Gewerbe anmelden schwebt mir im HInterkopf, ist aber hierfür nicht relevant, denke ich.

    D.h. ich kann dem "Kunden" eine Quittung ausstellen wo ich draufschreib, dass ich als Privatperson keine Mehrwertsteuer ausweise?
    Schreib ich darauf dann auch z.B. Ausgaben für Technik? (Von der ich ja eine Rechnung besitze)

    Und eine STeuererklärung mache ich sonst ja nicht als Schüler (keine Nebenjobs bis dato)...

  4. #4
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    willst du den Kunden dein Equipment bezahlen lassen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    J K
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    Also ich dachte an Serverkosten und Mietkosten für bestimmte Kameratechnik...

  6. #6
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    dein Kunde hat doch nichts damit zu tun
    er zahlt deine Dienstleistung, nicht deine Ausrüstung ... die Kosten dafür musst du einkalkulieren

    WebHosting kannst du dem Kunden natürlich berechnen, mein Tipp: miete den Webspace gleich auf Namen und Rechnung des Kunden

  7. #7
    TP-Newbie Ulriki macht alles soweit korrekt
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    Mal eine Frage zur Rechnung. Soll man die Rechnungen die man gestellt hat BEVOR man eine Steuernummer hatte (weil ich sie erst beantragen musste), mit zu den Rechnungen dazu zählen oder stillschweigend von vorne beginnen. Es geht um 3 Rechnungen.

  8. #8
    TP-Newbie MightyMike macht alles soweit korrekt
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    Wie hoch waren diese Rechnungen denn insgesamt?

    Wenn du die Rechnungen damals ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgestellt hast, und jetzt aber mit MwSt verrechnen müsstest, würde ich es unter den Tisch fallen lassen ... du müsstest andernfalls die Steuer nachzahlen

  9. #9
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Ulriki Beitrag anzeigen
    Mal eine Frage zur Rechnung. Soll man die Rechnungen die man gestellt hat BEVOR man eine Steuernummer hatte (weil ich sie erst beantragen musste), mit zu den Rechnungen dazu zählen oder stillschweigend von vorne beginnen. Es geht um 3 Rechnungen.
    Dazu zählen und ordentlich versteuern. Die gewerbliche Tätigkeit beginnt nicht erst mit der Zuteilung der Steuernummer.

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  10. #10
    doq
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    TP-Junior doq ist auf einem guten Weg
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    @J K
    Ob du nun Schüler bist oder nur unter 1000 Euro bleibst, ich würde an deiner Stelle zu Gewerbeamt und ein Gewerbe anmelden (kosten zwischen 20-50 Euro/je nach Stadt). Vollkommen ausreichend ist hier die Kleinunternehmerregelung.

    Bei der Steuer würde ich diesen Betrag auch mit angeben.

    Natürlich bekommst auch eine Begründung: Wenn dich eine Firma beauftragt, einen Imagefilm zu erstellen, schaut es rechtlich sehr mager aus, wenn du als Privatperson aggierst. Wenn du Nutzungsrecht verkaufst, ist es gleich wie mit allen anderen Dienstleistungen.

    Alternative: Minijob. Eventuell kannst du dich mit der Firma einigen, dass sie dich für 1,2,3 Monate als Minijobber anstellen und du dann die geforderten Arbeiten erledigst. Somit hast du die Einnahmen und gleichzeitig brauchst du dich um die o.g. Dinge keine Sorgen machen.

    Grüße doq

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