Du kannst für sowas einmaliges (das sollte es dann aber auch bleiben) etwas wie eine Rechnung schreiben. Ich würde es eher Aufwandsentschädigung nennen, MwSt. ausweisen darfst du keine. Wenn du eine Steuererklärung machst hast du auch diese Einkünfte anzugeben.

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Aber meine Frage ist, wie geht das Rechtens?
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