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Thema: Berufsbezeichnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. #1
    TP-Member Jasonbark macht alles soweit korrekt
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    Berufsbezeichnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Hallo zusammen,

    zurzeit versuche ich in eine BU-Versicherung abzuschließen, denn auch als Selbständiger weiß man ja nie. Ich arbeite als Interaktion-Designer und habe das Problem (?), dass die Krankasse meine Berufsbezeichnung in keine ihrer Liste finden und mich dementsprechend nicht einordnen kann.

    Nach ausführlicher Information, scheint es sehr wichtig sein, dass man sich genau einordnen lässt, um im Ernstfalls zu verhindern, dass man für andere Berufe, die vlt. nicht dem Status/der Qualifikation etc. des eigentlichen Berufs entspricht, »abgeschoben« zu werden. Sprich, dass man nicht von der Krankenkasse dazu genötigt wird einen anderen Beruf zu machen.

    Jetzt hat mir eine der möglichen Krankenkassen einen Fragebogen zugeschickt, den ich beantworten soll und hoffe ihr könnt mir dabei helfen, was ich beachten muss. Bei vielen Antworten habe ich etwas Spielraum (z.B. zu wie viel Prozent ich kaufmännisch/leitend arbeite). Gibt es da Grenzwerte, die mir irgendwie zum Vorteil oder Nachteil werden könnten?

    Gerade die Fragen 6-8 lassen Freiräume (s. Anhang).
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    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Voraus.
    Bestens,

  2. #2
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    Zitat Zitat von Jasonbark Beitrag anzeigen
    Nach ausführlicher Information, scheint es sehr wichtig sein, dass man sich genau einordnen lässt, um im Ernstfalls zu verhindern, dass man für andere Berufe, die vlt. nicht dem Status/der Qualifikation etc. des eigentlichen Berufs entspricht, »abgeschoben« zu werden. Sprich, dass man nicht von der Krankenkasse dazu genötigt wird einen anderen Beruf zu machen.
    Man wird von der Versicherung nicht "genötigt" einen anderen Beruf zu "machen" - es geht der Versicherung hier um die Abschätzung des Risikos, dass du berufsunfähig wirst. Dazu solltest du möglichst genau beschreiben, was du machst und nicht irgendwelche 'Freiräume' nutzen - genau daraus kann man dir nämlich im Versicherungsfall einen Strick drehen.

    Jetzt hat mir eine der möglichen Krankenkassen einen Fragebogen zugeschickt, den ich beantworten soll und hoffe ihr könnt mir dabei helfen, was ich beachten muss. Bei vielen Antworten habe ich etwas Spielraum (z.B. zu wie viel Prozent ich kaufmännisch/leitend arbeite). Gibt es da Grenzwerte, die mir irgendwie zum Vorteil oder Nachteil werden könnten?
    Vielleicht - das wird dir aber niemand sagen. Das sind, sofern es sie gibt, Betriebsgeheimnisse der Versicherung. Versuche so genau wie möglich zu beschreiben, was du machst. Machst du falsche Angaben oder fängst an rumzutricksen und fliegt das im Versicherungsfall auf, stehst du ohne Versicherungsschutz da und hast eine Menge Geld in den Wind geschossen. Wenn du dir unsicher bist - und mit so eher vagen Berufs- oder besser Tätigkeitsbezeichnungen wie "Interaktion-Designer"* geht das ja schnell, sprich direkt mit der Versicherung.

    copy

    *Kann sein, dass du dich jetzt so nennst, beim nächsten Auftrag- oder Arbeitgeber heisst du dann plötzlich ganz anders... Wie lautet denn dein Studienabschluss?

  3. #3
    TP-Newbie berrent macht alles soweit korrekt
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    Dec 2011
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    1
    Hi,

    alkso ich denke es macht wirklich Sinn das mit einem Fachberater zu besprechen.

    Man muss beim Abschluss einer BUV genauestens darauf achten was man angibt. Ansonsten kann es vorkommen, dass man einen Vertrag abschließt zu dessen Inhalt man im Zweifelsfalle kaum stehen wollte, das dann aber müsste.


    Es gibt sicher eine Möglichkeit den Beruf so genau zu benennen, dass die Versicherung im Falle einer BU anerkennen müsste, dass eben dieser Beruf nicht mehr auszuüben ist und es auch keine vergleichbaren Berufe gäbe auf die man verweisen könnte. Aber wie gesagt, so etwas würde ich mit einem Fachberater besprechen.

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