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Thema: Wie Darlehenszinsen in der Bilanz verbuchen ?

  1. #1
    TP-Newbie Neuling2012 macht alles soweit korrekt
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    Wie Darlehenszinsen in der Bilanz verbuchen ?

    Hallo Comunity,

    ich habe mal eine Frage da ich meine Bilanzen selber erstelle, welche bis her für das Finanzamt in Ordnung waren und ich nun einen Darlehen aufgenommen habe, wollte ich mal fragen wie man die Zinsen verbucht ? Als Betriebsausgaben oder eine extra Sparte

    Danke schon Mal

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Kontoklassen kenne ich nicht, aber das wird unter "Zinsaufwand" gebucht, sind natürlich - bei betrieblichem Darlehen - letztendlich Betriebsausgaben

  3. #3
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    Hallo,

    in SKR03 ist es je nach Art Konto 21xx.

    Gruß Neffe

  4. #4
    TP-Newbie Neuling2012 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Infos, geht hier ja richtig fix Ich verbuche die Zinsen als Betriebsausgabe, wie Thomas das meinte ist es am einfachsten Wenn ich Raten bezahle, muss ich doch dementsprechend auch den Darlehnsbetrag "absetzen" also um die Rate verringern oder ?

  5. #5
    TP-Newbie uvis-beratung macht alles soweit korrekt
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    @ neuling2012 ....

    .... das wäre dann aber eine Tilgung und Tilgungen fallen nicht unter Kosten (Betriebswirtschaft), sie stellen allerdings Ausgaben (Liquidität) dar.

    MfG Jürgen Arnold
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  6. #6
    TP-Newbie Neuling2012 macht alles soweit korrekt
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    okay dann würden die Schulden aber in dem Fall ja bis in die Steinzeit als Fremdkapital da stehen bleiben. Wäre aber meiner Meinung nach nicht richtig, lasse mich aber etwas besseren belehren ^^

  7. #7
    Guest looners macht alles soweit korrekt
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    in SKR03 ist es je nach Art Konto 21xx.

  8. #8
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo,

    Wäre aber meiner Meinung nach nicht richtig, lasse mich aber etwas besseren belehren
    Da musst du dich gar nicht belehren lassen. Deine Fragestellung ist etwas undurchsichtig, deshalb kannst du keine klare Antworten erwarten. Es ist für die Hilfswilligen immer schöner, wenn gleich alle Tatsachen auf den Tisch gelegt werden.

    Die Erweiterung

    Wenn ich Raten bezahle, muss ich doch dementsprechend auch den Darlehnsbetrag "absetzen" also um die Rate verringern oder ?
    zum Beispiel kannst nur du selbst beantworten. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wie Kredite zurückzuzahlen sind, das hängt immer vom Einzelvertrag ab, den in diesem Fall nur du kennst.

    Deshalb allgemein: In der Regel wird bei Darlehensverträgen mit jeder Rate ein Anteil vom Darlehen selbst und ein Teil für die Zinsen zurückgezahlt. Die Zahlung muss entsprechend buchhalterisch auf zwei Konten verbucht werden:

    1. Auf das Konto des Kredits, dessen Restbetrag entsprechend sinkt

    2. Auf ein Zinskonto. In diesem Fall (Darlehen) auf eins für langfristige Zinsdarlehen. Die Zinsen sind Betriebsausgaben.

    Wenn du dein Girokonto überziehst und dafür Zinsen berechnet werden, musst du dafür ein Zinskonto für kurzfristige Zinsaufwendungen anlegen und bebuchen.

    Gruss

    MrMurphy

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