Nein, du "besitzt" weder ein Einzelunternehmen noch eine GbR - die Unternehmereigenschaft ist an dich als Person (bzw. bei der GbR an euch beide) gebunden und du kannst dich nicht selbst besitzen - aus diesem Irrtum entsteht dann vmtl. auch die Idee mit der Rechnung an dich selbst ...
Das ist dann ja relativ einfach.Anteilig dürften alle drei Bereiche etwa auf den gleichen Anteil kommen.
Sie ist nicht möglich, niemand kann Rechnungen an sich selbst schreiben.Ist es geschickter den Server im Rahmen des Einzelunternehmens zu halten und quasi zwei Rechnungen an die GbR und an mich privat zu stellen? Oder ist die Rechnung für privat gar nicht nötig?
Du kannst so oder so nur die gewerblich genutzten Anteile als Betriebsausgaben geltend machen, das dürfte also gehupft wie gesprungen sein.Oder alternativ: sollte ich den Server quasi privat halten und dessen Nutzung den Unternehmen in Rechnung stellen?
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