Hallo,
ob dies ein meisterpflichtige Arbeit ist oder nicht, kann nicht so einfach beantwortet werden.
Schau mal hier http://www.buhev.de/2002/10/abgrenzungsfragen.html
Es liegt wohl nicht nur an der Größe des Auftrags, sondern vielmehr auf die Einbettung in die Gesamtgestaltung.
Evtl. auch mal beim BUH nachfragen. Wie gesagt es ist wohl von Fall zu Fall zu entscheiden.

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