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  • 1 Post By wildmieze

Thema: Origami online verkaufen

  1. #1
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    Origami online verkaufen

    Eine Bekannte von mir hat einen eigenen Online-Shop eröffnet und verkauft darüber selbst kreierten Schmuck. Dafür hat Sie ein Gewerbe angemeldet. Nun kam mir die Idee, dass ich da auch bestimmte Dinge über ihren Shop verkaufen könnte, ich bastle nämlich ab und an gerne Origami-Modelle und obwohl der Markt dafür nicht all zu groß sein mag, so könnte man über den Shop ja das ein oder andere verkaufen.

    Ist das denn eine künstlerische/ freiberufliche Tätigkeit, was ich da mache? Denn der Shop gehört ja nicht mir, ich bastle nur und reiche das an sie weiter.

    Zudem gibt es beim Origami unterschiedliche Ansichten darüber, ob man diese Modelle verkaufen darf. Denn irgendwann hat sich ja irgendwer z.B. eine bestimmte Origami-Figur ausgedacht und andere haben das nachgemacht, über Youtube und sonstwo publiziert und letztlich weiß ich bei den meisten Modelle, die ich auswendig falten kann, nicht, ob jemand dafür die Urheberrechte inne hat und wenn ja, wer das ist bzw. ob ich diese verletze, wenn ich die Modelle nachfalte. Manches habe ich mir auch selbst ausgedacht, aber es kann schließlich sein, dass jemand schonmal die gleiche Idee hatte.

    Ich habe daher die Sorge, dass da vielleicht mal eine Abmahnung kommen könnte. Aber da der Shop nicht auf meinen Namen läuft, sondern über meine Bekannte und ich nirgends öffentlich namentlich auftauche, bin ich auf der sicheren Seite oder?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Zitro Beitrag anzeigen
    Ich habe daher die Sorge, dass da vielleicht mal eine Abmahnung kommen könnte. Aber da der Shop nicht auf meinen Namen läuft, sondern über meine Bekannte und ich nirgends öffentlich namentlich auftauche, bin ich auf der sicheren Seite oder?
    Ich fange mal hinten an. Was ist das denn für eine Einstellung? Wenn es Ärger gibt, ist ja deine Bekannte dran, wie toll!

    Das ist natürlich nicht so. Spätestens wenn es Ärger gibt, wird den ja deine Bekannte sicher nicht für dich ausfechten. Und ob du "öffentlich" namentlich auftauchst oder nicht - du musst deine Einkünfte deklarieren, als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, du bist also durchaus registriert.

    Ob der Verkauf als freiberuflich anerkannt wird, kann ich nicht beurteilen. Versuch macht kluch. Ich kann auch nicht beurteilen, ob du Urheberrechte verletzt. Aber wenn es in dieser 'Origami-Szene' durchaus kontrovers diskutiert wird, könnten da natürlich Probleme auftauchen. Im Zweifel klärt das dann ein Gericht.

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  3. #3
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    Ich fange mal hinten an. Was ist das denn für eine Einstellung? Wenn es Ärger gibt, ist ja deine Bekannte dran, wie toll!
    Ihr kann doch mit dem, was sie gestaltet, das gleiche passieren. Man hat doch kaum eine Möglichkeit, um wirklich sicher zu prüfen, ob irgendwo jemand schonmal was Ähnliches gebastelt hat und verkauft. Wie soll man das herausfinden? Das geht doch gar nicht. Und natürlich habe ich da ein gewisses Sicherheitsbedüfnis und möchte mich davor schützen, dass mir jemand wegen Dingen, die ich gar nicht vollständig prüfen kann, Ärger macht.

    Das ist natürlich nicht so. Spätestens wenn es Ärger gibt, wird den ja deine Bekannte sicher nicht für dich ausfechten. Und ob du "öffentlich" namentlich auftauchst oder nicht - du musst deine Einkünfte deklarieren, als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, du bist also durchaus registriert.
    Ein Außenstehender kommt aber nicht an mich ran, weil auf der Seite mein Name nicht genannt wird und daher niemand weiß, welches Produkt wer hergestellt hat. Dass ich meine Einkünfte versteuern muss ist mir schon klar, das hat aber mit eventuellen Abmahnungen nichts zu tun.

    Ich frage mich, wie das andere machen, denn es gibt einige Shops, die auch Origami verkaufen und das sind bekannte Modelle, die diejenigen sich bestimmt nicht selber ausgedacht haben.

  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Naja, trotzdem hätte sie durch Deine Origami-Figuren evtl. ein höheres Abmahnrisiko. Dann kriegt SIE die Abmahnung für DEINE Figuren, und wir reden hier nicht von 2-3stelligen Eurobeträgen. Finde ich jetzt auch nicht sonderlich nett ..
    Davon ab kann sie sich idR die Kosten der Abmahnung plus evtl. Anwalts-/Gerichtskosten von Dir wiederholen (wenn nicht gar enfach durchreichen, da kenn ich mich nicht so gut aus). Sie muss Deinen Namen schließlich haben (von ihr bekommst Du ja das Geld für die Verkäufe).

    Was die anderen Origami-Shops betrifft - es kann durchaus sein, daß die sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht haben. Das gibt es ziemlich häufig .. ich glaub, ich würd denen einfach mal ne Mail schicken und fragen, ob sie sich Sorgen wegen des Urheberrechtes machen.
    .. ich kann mir aber auch vorstellen, daß es durchaus OK ist, die fertigen Origamifiguren zu verkaufen, aber nicht die Anleitungen, wie man sie falten kann. Bei Stickmotiven ist das zB öfter so - das fertige, bestickte Produkt durfte ich meist verkaufen, aber nicht die Datei, die zum Sticken notwendig ist. Aber das ist alles Spekulation ..
    Desko likes this.

  5. #5
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    Ja, das ist auch der Grund, warum ich mich nicht traue, einen eigenen Online-Shop zu eröffnen – eben weil man immer Angst haben muss, dass einen irgendwer wegen irgendwas abmahnt. Finde ich ohnehin eine Unsitte, als ob da immer gleich zum Anwalt gerannt werden muss; eine Mail dieses oder jenes bitte aus dem Angebot zu nehmen würde es ja auch tun.

    Es gibt ja spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für Online-Shop-Betreiber etc., die auch Abmahnungen abdecken. Allerdings sind die recht teuer, ab 400 EUR im Jahr, soviel bringt der kleine Shop nicht ein, da kann man es auch gleich ganz sein lassen. Na toll.

    Ich werde die anderen Shops mal fragen, wie die das machen, vielleicht "plaudert" einer.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Zitro Beitrag anzeigen
    Ja, das ist auch der Grund, warum ich mich nicht traue, einen eigenen Online-Shop zu eröffnen – eben weil man immer Angst haben muss, dass einen irgendwer wegen irgendwas abmahnt. Finde ich ohnehin eine Unsitte, als ob da immer gleich zum Anwalt gerannt werden muss; eine Mail dieses oder jenes bitte aus dem Angebot zu nehmen würde es ja auch tun.
    Schön wär's. Leute, die schon keine Probleme haben, sich am geistigen Eigentum anderer zu vergreifen, haben auch keines damit, übelst ausfällig zu werden und die wildesten Drohungen auszustoßen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Es ist doch wohl vielmehr eine Unsitte, sich an Dingen bereichern zu wollen, die einem nicht gehören, meinst du nicht auch?

    Es gibt ja spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für Online-Shop-Betreiber etc., die auch Abmahnungen abdecken.
    Nicht Haftpflicht-, sondern Rechtsschutzversicherungen. Aber: Abmahnungen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, sind immer ausgeschlossen.

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  7. #7
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    Schön wär's. Leute, die schon keine Probleme haben, sich am geistigen Eigentum anderer zu vergreifen, haben auch keines damit, übelst ausfällig zu werden und die wildesten Drohungen auszustoßen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Es ist doch wohl vielmehr eine Unsitte, sich an Dingen bereichern zu wollen, die einem nicht gehören, meinst du nicht auch?
    Wenn derjenige, der etwas verwendet, aber gar nicht weiß, dass er nicht der erste mit dieser Idee war oder auch keine Möglichkeit hat, sowas zu prüfen, dann gleich eine Abmahnung mit mehreren tausend EUR zu erhalten, finde ich nicht den richtigen Weg – soviel kann man mit Origami gar nicht verdienen, dass das je wieder herein käme. Man kann doch wenigstens vorher mal persönlich Kontakt aufnehmen und nachfragen. Ich für meinen Teil hätte kein Problem damit, etwas wieder aus dem Angebot zu löschen, wenn ich sehe, dass es eigentlich von jemand anderem stammt und ich das nicht gemerkt habe.

    Nicht Haftpflicht-, sondern Rechtsschutzversicherungen. Aber: Abmahnungen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, sind immer ausgeschlossen.
    Doch, einige IT-Haftpflichten (nicht Rechtsschutz) decken Urheberrechtsverstöße mit ab. Hab den Tip auch von einem ITler, aber das sind eben diejenigen, die so hohe Jahresbeiträge haben, während meine normale Berufshaftpflicht nur ¼ davon kostet.

    Zum Beispiel: „…Urheber-, Patent-, Datenschutz-, Persönlichkeits-, Marken- und Namensrechtsverletzungen gelten mitversichert, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen oder sich in GB oder USA, Kanada ereignen.“


    Rechtsschutz braucht man ja nur, wenn man sich an einen Anwalt wendet.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Zitro Beitrag anzeigen
    Zum Beispiel: „…Urheber-, Patent-, Datenschutz-, Persönlichkeits-, Marken- und Namensrechtsverletzungen gelten mitversichert, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen oder sich in GB oder USA, Kanada ereignen.“


    Rechtsschutz braucht man ja nur, wenn man sich an einen Anwalt wendet.
    Und was gedenkst du bei einer Abmahnung zu tun? Richtig - du wirst dich an einen Rechtsanwalt wenden müssen ..

    Dieses Zitat da oben ist übrigens Stand 2007 und es gibt genau 1 Fundstelle im Web, ein Forenbeitrag. Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen.

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  9. #9
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    Dieses Zitat da oben ist übrigens Stand 2007 und es gibt genau 1 Fundstelle im Web, ein Forenbeitrag. Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen.
    Ja, dort wurde das Thema ja auch diskutiert und es berichtet jemand, der eine solche Versicherung hat, wie diese schon erfolgreich genutzt hat. Klingt jetzt für mich auch nicht wie ein erfundener Beitrag und ich habe bei meiner Recherche auch einige Anbieter gefunden, die aktuell solche Versicherungen im Sortiment haben. Macht ja auch irgendwie Sinn, wenn einen jeder wegen Kleinigkeiten abmahnen kann, dass es irgendwas gibt, was davor schützt. Sonst kann man sich ja gar nicht mehr trauen, irgendwas online zu verkaufen. Es kann doch auch nicht das Ziel sein, alle Gewerbetreibenden aus dem Internet zu vergraulen.

    Und was gedenkst du bei einer Abmahnung zu tun? Richtig - du wirst dich an einen Rechtsanwalt wenden müssen ..
    Eigentlich würde ich dann erstmal denjenigen anrufen, von dem die stammt und fragen, warum er das gemacht hat und ob man sich nicht auch anders einigen kann. Ich weiß nicht, ob das Sinn macht, aber probieren kann man's ja mal. Vielleicht hilft es, jemandem klarzumachen, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte; vielleicht hilft auch ein bisschen jammern und betteln. Ansonsten - insofern ich eine Versicherung hätte – würde ich diese kontaktieren. Genauso wie man bei Privathaftpflichtangelegenheiten auch nicht zum Anwalt geht, sonder sich an seine Privathaftpflichtversicherung wendet.

    Aber darum soll es hier doch eigentlich nicht gehen. Ich denke, dass Du – warum auch immer – scheinbar nicht glaubst, dass es solche Haftpflichtversicherungen gibt. Google doch einfach mal Abmahnung und Berufshaftpflicht, da findet sich sicherlich was.

    Jedenfalls habe ich mal einen Online-Shop, der u.a. Origami verkauft, angerufen. Die haben mir gesagt, dass sie keine Lizenzen haben und sich nicht sicher sind, wie das rechtlich ist. Sie meinten, dass sie ja, wenn Sie Dinge verändern, dann ja auch etwas Neues schaffen etc. Aber ich habe den Tipp bekommen, mal bei einem Verlag anzufragen, der die von mir bevorzugten Anleitungen für die Modelle herausbringt. Das habe ich gemacht und warte auf Antwort von denen.

  10. #10
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Hmm .. ich kenne solche Berufshaftpflichten, allerdings nur für den direkten IT-, Grafik- oder Medien-Bereich (zB exali) ... da müsstest Du dann gezielt nachfragen, ob das auch für den Verkauf von Waren über einen Online-Shop gilt ..

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