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Thema: Minijobber / 400 Euro Minijob - länger als 12 Monate!!

  1. #1
    TP-Junior
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    Minijobber / 400 Euro Minijob - länger als 12 Monate!!

    Hallo Leute,

    ich beschäftige seit Oktober letzten Jahres einen 400 Euro Mini-Jobber.
    Der Minijobber wird von mir "laufend" gebraucht und das länger als 12 Monate.

    Ist das möglich?

    Evtl. verstehe ich etwas falsch - aber ich lese immer wieder irgendwo raus, dass Minijobber Seitens des Arbeitgebers (also mir) nur maximal 12 Monate ununterbrochen arbeiten / eingestellt sein dürfen??!!

    Wäre hier für Tipps oder eine Aufklärung dankbar.

    Grüsse
    Philipp

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Das ist Quatsch, wo liest du das raus?

    Der 400€-Jobber muss ordentlich über die Knappschaft abgerechnet werden, der 400€-Jobber ist keine "kurzfristige" Beschäftigung. Davon unabhängig kann natürlich auch der Vertrag mit einem 400€-Jobber befristet sein.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior
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    okey - danke! Ich hatte da echt einen Denkfehler drin bzw. bin über diesen Satz hier von der Minijobber Zentrale drübergeflogen - der aber nur was mit der Berechnung zu tun hatte:


    400-Euro-Minijob
    Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
    Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Dabei sind maximal 12 Monate anzusetzen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 400 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 4.800 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung. Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

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